# taz.de -- Erstes Urteil zu Haasenburg-Forderungen: Heimfirma soll im Prinzip entschädigt werden
> Das Landgericht sieht Anspruch auf entgangenen Gewinn. 26 Millionen Euro
> für den Firmenverlust erhält die GmbH jedoch nicht.
IMG Bild: Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH in Jessern (Brandenburg)
Das Landgericht Potsdam hat am Freitag ein [1][erstes Urteil im
Rechtsstreit] zwischen der Haasenburg GmbH und dem Land Brandenburg
verkündet. Demnach wird das Land zwar „dem Grunde nach“ verurteilt, die
private Heimfirma für die entgangenen Gewinne zu entschädigen. Wie viel das
sein wird, werde erst später in einem „Schlussurteil“ festgelegt, teilt
eine Gerichtssprecherin mit. Denn noch können beide Seiten Berufung
einlegen.
Die Haasenburg GmbH betrieb bekanntlich drei Kinderheime in Jessern,
Müncheberg und Neuendorf am See mit zuletzt 114 Plätzen und wurde Ende 2013
geschlossen, weil die Heimaufsicht des brandenburgischen Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport (MBJS) das Kindeswohl nicht mehr gegeben sah.
Vorangegangen waren die [2][Vorlage eines Untersuchungsberichts] und
weitere Vorkommnisse.
Weil die private GmbH dagegen klagte und das Verwaltungsgericht Cottbus ihr
im Jahr 2023, als schon etwas Gras über die Sache gewachsen war, Recht gab,
verlangt sie viele Millionen Euro. Ihr Anwalt Jens Hennersdorf hatte
erklärt, man wolle gar 26.327.391,13 Euro als Entschädigung für den Verlust
des Firmenwerts. Diese Klage wies das Gericht am Freitag als „derzeit
unbegründet“ ab. Aber Hennersdorf hatte alternativ die Erstattung des
entgangenen Gewinns für die Jahre 2013 bis 2024 beantragt und diese Klage
hat nun „dem Grunde nach“ Erfolg. Hennersdorf forderte pro Jahr rund eine
Million Euro– so viel, wie die GmbH im Jahr 2012 erwirtschaftete – und
ergänzt um eine jährliche Steigerung auf 15.017.597,61 Euro.
Im Brandenburger Jugendministerium konzentrierte man sich am Freitag
darauf, das Positive zu sehen. Denn immerhin seien in dem Grundurteil schon
mal rund elf Millionen der geforderten rund 26 Millionen Euro Schadenersatz
– also 40 Prozent – „abgewiesen“, heißt es in einer [3][Stellungnahme des
MBJS]. Erst in einem weiteren Verfahren – gegebenenfalls unter ergänzender
Beweisaufnahme – werde entschieden „ob und in welcher Höhe der Haasenburg
GmbH tatsächlich ein finanzieller Ausgleich zusteht“, so das MBJS.
Tatsächlich hatte auch das Landgericht bereits am 4. März bei der
mündlichen Verhandlung Zweifel geäußert, ob die Firma wirklich die Gewinne
von 2012 einfach in die Zukunft hochrechnen könnte, um ihren Gewinnausfall
zu berechnen. Hatte sie doch schon 2013 einen erheblichen Fehlbetrag, als
die Belegung der Heime in Folge bekannt gewordener Kritik zurückging. Hier
gilt es noch zu klären, welcher Schaden nicht auch eingetreten wäre, hätte
die Behörde anders gehandelt.
## War das Handeln des Ministeriums vertretbar?
Das MBJS will nun prüfen, ob es Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegt.
Im Kern geht es um die Frage, ob das Ministerium schuldhaft rechtswidrig
handelte oder ob sein Handeln aus damaliger Sicht nicht auch vertretbar
war? Zur Erinnerung: Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD)
sprach im November 2013 nach Lektüre des Untersuchungsberichts von
drangsalierenden Erziehungsmethoden und erklärte das Heim für „nicht
reformierbar“. Die Verwaltungsrichter urteilten zehn Jahre später, das
Ministerium hätte es statt des harten Schritts der Schließung mit weiteren
Auflagen versuchen müssen. Das sahen allerdings zehn Jahre zuvor im
Eilverfahren sowohl das Verwaltungsgericht Cottbus als auch das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anders. Sie entschieden, dass es
in Abwägung der Schutzgüter Kindeswohl und Betreiberinteresse richtig sei,
die Heime geschlossen zu halten.
Das Landgericht Potsdam geht laut Sprecherin Viktoria-Sophie Eberlein nun
von einer „schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes“ aus. Die
Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung
spielte eine zentrale Rolle, dass die Haasenburg ihren Geschäftsführer
austauschte, kurz bevor jener folgenreiche Untersuchungsbericht
veröffentlicht wurde. Der neue Geschäftsführer bat nach Ankündigung der
Schließung noch einmal um ein Gespräch im Ministerium, was ihm verwehrt
wurde. Daran machte der Richter den Vorsatz des rechtswidrigen Handelns
fest. Denn mit dem Gesprächsangebot hätte sich die Firma willig gezeigt,
ihr Konzept zu ändern und eventuelle Kindeswohlgefährdungen abzustellen.
Das MBJS vertreten durch Anwalt Thomas Jürgens hatte bei der Verhandlung am
4. März beantragt, noch einmal einen Schriftsatz nachreichen zu dürfen.
Denn im Ministerium gab es offenbar Hinweise darauf, dass dieser neue
Geschäftsführer schon früher für die Einrichtungen tätig war und kein
Kritiker der damaligen Konzeption sei. Dieses Wissen im Ministerium spricht
nach dessen Argumentation der Verteidigung gegen ein schuldhaftes Handeln,
wenn die Beamten auf einen Gesprächstermin verzichteten.
Nach taz-Informationen regte die Verteidigung an, wieder in die mündliche
Verhandlung einzutreten und den Vorsitzenden der Untersuchungskommission
als Zeugen zu hören. Beides passierte nun nicht. Doch theoretisch ist es
möglich, dass dies vor dem Oberlandesgericht noch mal zur Sprache kommt und
die Schuldfrage neu gewertet wird. Sollte das MBJS in Berufung gehen, würde
vermutlich im Frühjahr dort verhandelt und bald darauf der Ausgang dieses
Verfahrens feststehen. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits habe der
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen für das
Jugendministerium „oberste Priorität“, teilt das MBJS noch mit und verweist
auf diverse Maßnahmen, die infolge des Haasenburg-Falls ergriffen wurden,
darunter die Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Betriebserlaubnis.
Derweil mahnt das [4][Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung]
(AgU) in Hamburg, dass die Schließung der Haasenburg-Heime viel zu spät
erfolgte. Dass dieses privatwirtschaftliche Unternehmen nun die Chuzpe hat,
vom Land mehrere Millionen für entgangene Profite zu fordern, sei „schwer
erträglich“. Es sei ein Problem der marktförmigen Ausgestaltung der
Jugendhilfe, dass solche Gewinne überhaupt möglich sind.
18 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Haasenburg-Heime/!6154462
DIR [2] /Schliessung-der-Haasenburg-Heime/!5055500
DIR [3] https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=brandenburg_06.c.906537.de
DIR [4] https://www.geschlossene-unterbringung.de/2026/05/zum-haasenburg-prozess-skandalheim-firma-fordert-vom-land-brandenburg-26-millionen-fuer-ausgefallene-gewinne/
## AUTOREN
DIR Kaija Kutter
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