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       # taz.de -- Erstes Urteil zu Haasenburg-Forderungen: Heimfirma soll im Prinzip entschädigt werden
       
       > Das Landgericht sieht Anspruch auf entgangenen Gewinn. 26 Millionen Euro
       > für den Firmenverlust erhält die GmbH jedoch nicht.
       
   IMG Bild: Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH in Jessern (Brandenburg)
       
       Das Landgericht Potsdam hat am Freitag ein [1][erstes Urteil im
       Rechtsstreit] zwischen der Haasenburg GmbH und dem Land Brandenburg
       verkündet. Demnach wird das Land zwar „dem Grunde nach“ verurteilt, die
       private Heimfirma für die entgangenen Gewinne zu entschädigen. Wie viel das
       sein wird, werde erst später in einem „Schlussurteil“ festgelegt, teilt
       eine Gerichtssprecherin mit. Denn noch können beide Seiten Berufung
       einlegen.
       
       Die Haasenburg GmbH betrieb bekanntlich drei Kinderheime in Jessern,
       Müncheberg und Neuendorf am See mit zuletzt 114 Plätzen und wurde Ende 2013
       geschlossen, weil die Heimaufsicht des brandenburgischen Ministeriums für
       Bildung, Jugend und Sport (MBJS) das Kindeswohl nicht mehr gegeben sah.
       Vorangegangen waren die [2][Vorlage eines Untersuchungsberichts] und
       weitere Vorkommnisse.
       
       Weil die private GmbH dagegen klagte und das Verwaltungsgericht Cottbus ihr
       im Jahr 2023, als schon etwas Gras über die Sache gewachsen war, Recht gab,
       verlangt sie viele Millionen Euro. Ihr Anwalt Jens Hennersdorf hatte
       erklärt, man wolle gar 26.327.391,13 Euro als Entschädigung für den Verlust
       des Firmenwerts. Diese Klage wies das Gericht am Freitag als „derzeit
       unbegründet“ ab. Aber Hennersdorf hatte alternativ die Erstattung des
       entgangenen Gewinns für die Jahre 2013 bis 2024 beantragt und diese Klage
       hat nun „dem Grunde nach“ Erfolg. Hennersdorf forderte pro Jahr rund eine
       Million Euro– so viel, wie die GmbH im Jahr 2012 erwirtschaftete – und
       ergänzt um eine jährliche Steigerung auf 15.017.597,61 Euro.
       
       Im Brandenburger Jugendministerium konzentrierte man sich am Freitag
       darauf, das Positive zu sehen. Denn immerhin seien in dem Grundurteil schon
       mal rund elf Millionen der geforderten rund 26 Millionen Euro Schadenersatz
       – also 40 Prozent – „abgewiesen“, heißt es in einer [3][Stellungnahme des
       MBJS]. Erst in einem weiteren Verfahren – gegebenenfalls unter ergänzender
       Beweisaufnahme – werde entschieden „ob und in welcher Höhe der Haasenburg
       GmbH tatsächlich ein finanzieller Ausgleich zusteht“, so das MBJS.
       
       Tatsächlich hatte auch das Landgericht bereits am 4. März bei der
       mündlichen Verhandlung Zweifel geäußert, ob die Firma wirklich die Gewinne
       von 2012 einfach in die Zukunft hochrechnen könnte, um ihren Gewinnausfall
       zu berechnen. Hatte sie doch schon 2013 einen erheblichen Fehlbetrag, als
       die Belegung der Heime in Folge bekannt gewordener Kritik zurückging. Hier
       gilt es noch zu klären, welcher Schaden nicht auch eingetreten wäre, hätte
       die Behörde anders gehandelt.
       
       ## War das Handeln des Ministeriums vertretbar?
       
       Das MBJS will nun prüfen, ob es Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegt.
       Im Kern geht es um die Frage, ob das Ministerium schuldhaft rechtswidrig
       handelte oder ob sein Handeln aus damaliger Sicht nicht auch vertretbar
       war? Zur Erinnerung: Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD)
       sprach im November 2013 nach Lektüre des Untersuchungsberichts von
       drangsalierenden Erziehungsmethoden und erklärte das Heim für „nicht
       reformierbar“. Die Verwaltungsrichter urteilten zehn Jahre später, das
       Ministerium hätte es statt des harten Schritts der Schließung mit weiteren
       Auflagen versuchen müssen. Das sahen allerdings zehn Jahre zuvor im
       Eilverfahren sowohl das Verwaltungsgericht Cottbus als auch das
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anders. Sie entschieden, dass es
       in Abwägung der Schutzgüter Kindeswohl und Betreiberinteresse richtig sei,
       die Heime geschlossen zu halten.
       
       Das Landgericht Potsdam geht laut Sprecherin Viktoria-Sophie Eberlein nun
       von einer „schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes“ aus. Die
       Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung
       spielte eine zentrale Rolle, dass die Haasenburg ihren Geschäftsführer
       austauschte, kurz bevor jener folgenreiche Untersuchungsbericht
       veröffentlicht wurde. Der neue Geschäftsführer bat nach Ankündigung der
       Schließung noch einmal um ein Gespräch im Ministerium, was ihm verwehrt
       wurde. Daran machte der Richter den Vorsatz des rechtswidrigen Handelns
       fest. Denn mit dem Gesprächsangebot hätte sich die Firma willig gezeigt,
       ihr Konzept zu ändern und eventuelle Kindeswohlgefährdungen abzustellen.
       
       Das MBJS vertreten durch Anwalt Thomas Jürgens hatte bei der Verhandlung am
       4. März beantragt, noch einmal einen Schriftsatz nachreichen zu dürfen.
       Denn im Ministerium gab es offenbar Hinweise darauf, dass dieser neue
       Geschäftsführer schon früher für die Einrichtungen tätig war und kein
       Kritiker der damaligen Konzeption sei. Dieses Wissen im Ministerium spricht
       nach dessen Argumentation der Verteidigung gegen ein schuldhaftes Handeln,
       wenn die Beamten auf einen Gesprächstermin verzichteten.
       
       Nach taz-Informationen regte die Verteidigung an, wieder in die mündliche
       Verhandlung einzutreten und den Vorsitzenden der Untersuchungskommission
       als Zeugen zu hören. Beides passierte nun nicht. Doch theoretisch ist es
       möglich, dass dies vor dem Oberlandesgericht noch mal zur Sprache kommt und
       die Schuldfrage neu gewertet wird. Sollte das MBJS in Berufung gehen, würde
       vermutlich im Frühjahr dort verhandelt und bald darauf der Ausgang dieses
       Verfahrens feststehen. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits habe der
       Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen für das
       Jugendministerium „oberste Priorität“, teilt das MBJS noch mit und verweist
       auf diverse Maßnahmen, die infolge des Haasenburg-Falls ergriffen wurden,
       darunter die Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine
       Betriebserlaubnis.
       
       Derweil mahnt das [4][Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung]
       (AgU) in Hamburg, dass die Schließung der Haasenburg-Heime viel zu spät
       erfolgte. Dass dieses privatwirtschaftliche Unternehmen nun die Chuzpe hat,
       vom Land mehrere Millionen für entgangene Profite zu fordern, sei „schwer
       erträglich“. Es sei ein Problem der marktförmigen Ausgestaltung der
       Jugendhilfe, dass solche Gewinne überhaupt möglich sind.
       
       18 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Haasenburg-Heime/!6154462
   DIR [2] /Schliessung-der-Haasenburg-Heime/!5055500
   DIR [3] https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=brandenburg_06.c.906537.de
   DIR [4] https://www.geschlossene-unterbringung.de/2026/05/zum-haasenburg-prozess-skandalheim-firma-fordert-vom-land-brandenburg-26-millionen-fuer-ausgefallene-gewinne/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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