# taz.de -- 23-jährige Uganderin in Abschiebehaft: Gewalt, Haft und womöglich die Todesstrafe
> Am Montag will Deutschland eine lesbische Uganderin abschieben. In ihrem
> Heimatland gilt eines der weltweit härtesten Gesetze gegen
> Homosexualität.
IMG Bild: Abschiebung ins Elend oder Schlimmeres: Die Behörden wollen Angel nach Uganda zurückzwingen (Symbolbild)
Wenn Consolate von Angel spricht, klingt sie frisch verliebt. „Angel liebt
es zu tanzen. Am liebsten zu Afrobeat und jamaikanischer Musik“, erzählt
die 28-jährige Uganderin der taz am Telefon. „Sie will Programmiererin
werden, geht gerne ins Kino und zum Schwimmen.“ Kennengelernt haben sich
die beiden jungen Frauen, die hier nur mit Vornamen genannt werden sollen,
letzten Sommer über eine gemeinsame Freundin. Sie tauschten Snapchat-Namen
aus, machten Ausflüge ins Freibad und gingen gemeinsam aus. Seit einem Jahr
sind sie offiziell ein Paar. „Vielleicht sehe ich Angel morgen zum letzten
Mal“, sagt Consolate mit flacher Stimme.
Seit Ende Mai sitzt Angel [1][in Abschiebehaft] in Hof, einem kleinen Ort
in Nordbayern. Die 23-jährige Asylbewerberin aus Uganda soll am Montag per
Abschiebeflug in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Als lesbischer Frau
drohen ihr dort Gewalt, Haft und im schlimmsten Falle die Todesstrafe. 2023
trat in Uganda eines [2][der weltweit härtesten Anti-LGBTQ-Gesetze] in
Kraft. Trotzdem will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sie
dorthin abschieben.
Weil Angel sich in der Anhörung durch das BAMF nicht ausreichend zu ihrer
sexuellen Identität geäußert habe, sieht die Behörde keinen Grund, der
gegen eine Abschiebung der jungen Uganderin spricht. In dem Asylbescheid
vom BAMF, der der taz vorliegt, heißt es, die Antragstellerin habe ihre
„Furcht vor Verfolgung“ nicht glaubhaft gemacht. „Die Auseinandersetzung
mit ihrer Homosexualität blieben arm an Details, vage und oberflächlich“,
schreibt die Behörde.
„Die Hürden, dem BAMF die eigene Queerness zu beweisen, sind unglaublich
hoch“, sagt Julia Serdarov von der lesbisch-queeren Beratungsstelle LeTRa,
die den Fall von Angel betreut. Die Behörde erwarte eine chronologische
Erzählung, die traumatisierte Menschen oftmals nicht liefern könnten. Zudem
müssten Betroffene auf bestimmte Art und Weise einen inneren Konflikt
glaubhaft machen, um ihre Homosexualität zu belegen. „Diese Kriterien sind
völlig aus der Luft gegriffen“, meint Serdarov.
## Der Vorwurf: Alles nur ausgedacht
Auf taz-Anfrage will sich das BAMF nicht zum konkreten Fall von Angel
äußern. In der schriftlichen Antwort des Pressesprechers heißt es, die
Berücksichtigung der Belange von „LSBTIQ-Zugehörigen“ im Asylverfahren sei
dem BAMF ein „wichtiges Anliegen“. Dabei seien die „Art und Schwere der im
Herkunftsland drohenden Maßnahmen“ sowie die „individuelle Betroffenheit“
der Antragsteller entscheidend. Bereits seit 1996 setze das BAMF „geschulte
Sonderbeauftragte“ ein, um auf die Bedürfnisse vulnerabler Personengruppen
eingehen zu können.
Laut Nora Brezger, Referentin bei Pro Asyl, bleiben Schutzbedarfe queerer
Asylsuchender dennoch häufig unentdeckt. „Für Menschen aus Ländern wie
Uganda, in denen es extrem gefährlich ist über die eigene Homosexualität zu
sprechen, ist es schwierig sich in einer Asylanhörung vor dem BAMF
plötzlich zu öffnen“, so Brezger. Immer wieder unterstelle das BAMF
Asylsuchenden, dass sie sich ihre Homosexualität nur ausdenken würden.
Fragt man Consolate nach dem Tag, an dem Angel verhaftet wurde, werden ihre
Sätze kürzer. Sie muss Pausen machen, um nicht in Tränen auszubrechen.
Schon länger habe Angel Probleme mit ihren Papieren gehabt, ihre
Aufenthaltserlaubnis wurde als ungültig markiert, ein Teil ihrer Leistungen
gekürzt. Sie sei nicht informiert worden, weshalb. „Als sie mir geschrieben
hat, dass sie in eine Polizeikontrolle geraten ist, habe ich mir erstmal
keine Sorgen gemacht.“ Sie hätten sich später am Tag noch treffen wollen,
um gemeinsam zu kochen.
Die Polizei habe Angel dann mitgeteilt, dass sie sich erneut bei einer
Erstaufnahmeeinrichtung registrieren lassen müsse. Beide dachten, es ginge
um eine Formalie. „Ich habe einen Mittagsschlaf gemacht. Nachdem ich
aufgewacht bin, wurden die Nachrichten an Angel nicht mehr zugestellt“,
erzählt Consolate. Etwas später habe eine unbekannte Nummer angerufen.
„Angel war dran und hat geschluchzt“, erzählt Consolate. Wenige Tage darauf
wird Angel vor Gericht geladen. Ihr wird vorgeworfen untergetaucht zu sein,
die Behörden beantragen Abschiebehaft.
## Behördenfehler als Ursache?
Schon im Juli 2025 hatte das BAMF Angels Asylantrag abgelehnt. Laut Julia
Serdarov wurde der entsprechende Bescheid allerdings nie an die Uganderin
zugestellt. Nach ihrer Ankunft in Deutschland sei Angel zunächst in eine
Unterkunft gebracht worden, die voll war, und deshalb in eine andere
überstellt worden.
Weil Angel weiterhin Post von einer anderen Abteilung des BAMF zugestellt
wurde, in der es um ihren Integrationskurs gegangen sei, sei sie nicht auf
die Idee gekommen, dass das BAMF eine falsche Adresse von ihr haben könnte.
Die Behörde wertete Angels fehlende Rückmeldung auf den Asylbescheid als
Untertauchen – obwohl sie laut Serdarov tatsächlich in der ihr zugewiesenen
Unterkunft lebte. Auch der Hausmeister der Einrichtung habe sie dort
regelmäßig angetroffen.
Als Consolate zu dem Termin vor Gericht erscheint, um Angel zu
unterstützen, sieht sie ihre Freundin in Handschellen und Fußfesseln.
„Angel ist keine Verbrecherin. Warum wird sie so behandelt?“ Viel mit ihr
sprechen können, habe sie nicht, erzählt Consolate. „Wir mussten zu sehr
weinen.“ Das Amtsgericht Hof entscheidet, dass Angel in Abschiebehaft muss.
Haftbeschwerden von Angels Anwalt bleiben erfolglos.
In Haft stellt Angel mithilfe ihres Anwalts einen zweiten Asylantrag, den
sogenannten Folgeantrag. Die 23-Jährige habe keine Gelegenheit gehabt, sich
auf die entsprechende Befragung vom BAMF vorzubereiten, berichtet Julia
Serdarov. „Angel wurde morgens unvorbereitet aus ihrer Zelle geholt und zur
Anhörung gebracht. Weder wir noch ihr Anwalt wurden vorab informiert.“ Ein
grundsätzliches Problem, meint Nora Brezger von Pro Asyl. Asylsuchende
hätten häufig keinen Zugang zu rechtlicher Beratung, die sie auf
Asylanhörungen vorbereiten könnten. Durch die geplante Abschaffung der
Asylverfahrensberatung könnte sich das noch deutlich zuspitzen.
Das BAMF lehnt Angels Asylfolgeantrag als „offensichtlich unbegründet“ ab.
Ein ungewöhnliches Vorgehen, meint Serdarov: „Normalerweise werden
Asylanträge von queeren Menschen aus Uganda zwar zunächst abgelehnt. Den
Betroffenen wird dann aber die Gelegenheit gegeben, dagegen zu klagen.“ Im
Falle von als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnten Anträgen beträgt die
Klagefrist nur eine Woche.
Außerdem hat eine Klage hier keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet,
dass Menschen schon abgeschoben werden können, während die Klage gegen den
Bescheid noch läuft. So liefert eine solche Ablehnung auch die rechtliche
Grundlage, eine Person weiterhin zu inhaftieren. „Das BAMF setzt diese Form
der Ablehnung des Antrags hier ganz gezielt ein, um Angel in Haft zu halten
und die Abschiebung durchzuziehen“, sagt Serdarov.
## „Mir macht Hoffnung, wie stark sie ist“
Seit Ende Mai fährt Consolate jede Woche etwa vier Stunden pro Strecke zum
Abschiebegefängnis in Hof, um Angel für eine Stunde zu sehen. Telefonieren
können die beiden nur fünf Minuten am Tag und nur, wenn Angel anruft.
„Manchmal fragt sie mich, was in der Welt da draußen so passiert, welche
Social-Media-Trends es gerade so gibt. Ich versuche mit ihr über normale
Dinge zu sprechen, um sie abzulenken.“ Am Anfang habe Angel viel geweint,
mittlerweile sei sie gefasster. „Auch wenn Angel das überspielt, weiß ich,
dass sie große Angst hat“, sagt Consolate. „Trotzdem macht mir Hoffnung,
wie stark sie ist.“
Um ihre Abschiebung doch noch zu stoppen, hat Angels Anwalt einen Eilantrag
beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Ein solcher Antrag hat, im
Gegensatz zu einer regulären Klage gegen einen „offensichtlich
unbegründeten“ Asylantrag, aufschiebende Wirkung. Um zu belegen, dass
Angels Leben im Falle einer Abschiebung in Gefahr schweben könnte, haben
sowohl Consolate als auch Angels Mutter eine eidesstattliche Erklärung
abgegeben, in der sie versichern, dass Angel lesbisch ist.
Trotzdem lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg den Eilantrag am 15. Juli
ab. In dem Bescheid, der der taz vorliegt, heißt es:
„Gefälligkeitsschreiben parteiischer Stellen“ würden nicht berücksichtigt.
Nach der Auffassung des Gerichts handele es sich bei der eidesstattlichen
Versicherung von Angels Mutter um ein solches. Die rechtlichen Mittel,
Angels Abschiebung zu stoppen sind somit ausgeschöpft.
Mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete haben sich inzwischen
eingeschaltet und setzen sich für Angel ein. Darunter Falko Droßmann,
queerpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Er habe sich mit
einem dringenden Schreiben an das BAMF gewandt, sagt er der taz am Freitag.
„Wir fordern, die Abschiebung sofort auszusetzen, den Fall auf
Leitungsebene erneut und traumasensibel zu prüfen sowie die zuständige
bayerische Vollzugsbehörde unverzüglich zu informieren.“ Sein Büro stehe
mit Angels Beratungsstelle in Kontakt.
„Wir werden die uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Möglichkeiten
ausschöpfen. Angesichts der für Montag angekündigten Abschiebung zählt
jetzt jede Stunde“, so Droßmann. Unterstützer:innen von Angel haben
eine Petition gestartet, die fordert, ihre Abschiebung zu stoppen. Stand
Freitagmittag haben rund 9.500 Menschen unterschrieben. Doch die Zeit ist
knapp.
19 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Joscha Frahm
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