# taz.de -- Queer in Polen: Präsident Karol Nawrocki legt Veto gegen LGBTQI-Gesetz ein
> Der polnische Präsident sagt „Nein“ zur Sicherung von informellen
> Lebenspartnerschaften. Nicht nur Premier Donald Tusk ist empört.
IMG Bild: Hat gegen das LGBTQI-Gesetz sein Veto einlegt: Polens rechtsnationaler Präsident Karol Nawrocki
Es war von vornherein klar: Polens rechtsnationaler Präsident Karol
Nawrocki würde gegen das [1][LGBTQI-Gesetz] sein Veto einlegen. Genau das
hat er nun getan. Ziel des Gesetzes war eigentlich, die Situation von
informellen Lebenspartnerschaften rechtlich abzusichern. Es sollte künftig
möglich sein, vor einem Notar einen Vertrag zu schließen, der ein
eheähnliches Zusammenleben ermöglichen sollte. Die EU und auch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordern schon seit längerem,
dass Polen seine Gesetzgebung an das in der EU übliche Recht anpasse.
Die bei dem Gesetz federführende Linke aus der Mitte-Links-Koalition von
Premier Donald Tusk hatte bereits viele Abstriche gemacht: [2][Der
Gesetzesvorschlag] wurde auf alle Lebenspartnerschaften erweitert und
„Gesetz zum Status der nächststehenden Person“ genannt. Ein zweites Gesetz
sollte die Umsetzung von rechtlichen Änderungen in rund 200 bestehenden
Gesetzen erleichtern.
Bislang leben LGBTQI-Paare in Polen ohne jeden rechtlichen Schutz. Sie
können nicht einmal ärztliche Auskunft bekommen, wenn der Partner oder die
Partnerin im Krankenhaus liegt.
[3][„Das Veto des Präsidenten] ist Ausdruck der Verachtung gegenüber
Menschen und ihrem Recht auf Glück und ein normales Leben“, empörte sich
Premier Donald Tusk, nachdem er von Nawrockis Blockade erfahren hatte. Denn
Polens Präsident war regelmäßig – über eine Mittelsperson aus der
erzkonservativen Bauernpartei in der Koalition – über die Fortschritte des
Gesetzesprojekts informiert worden. Angeblich, so ließ er immer wieder
verlauten, sei er bereit zu einem Minimalkonsens. Das Gesetz wollte er, wie
im Wahlkampf versprochen, unterschreiben.
## Kein Präsident „aller Polinnen und Polen“
„Ich habe einen Schritt zurück gemacht“, rechtfertigte sich Katarzyna
Kotula von der Linken, „um es allen zu ermöglichen, dieses Gesetz zu
unterschreiben – der Regierung, dem Sejm und dem Senat.“ Präsident Nawrocki
habe mit seinem Veto rund zwei Millionen Polen und Polinnen den Rücken
gekehrt, die in informellen Partnerschaften zusammenlebten. Mit dem Veto
habe Nawrocki sein Wahlversprechen gebrochen, ein Präsident „aller Polen
und Polinnen“ sein zu wollen.
Polens Präsident ging in seiner langen Videobotschaft mit keinem Wort auf
die regelmäßigen Informationen und Konsultationen mit der Regierung ein.
Stattdessen behauptete er, dass er es als Hüter der Verfassung nicht
zulassen dürfe, dass die Regierung eine Alternativ-Institution zur Ehe
schaffe. In Artikel 18 der Verfassung werde die Ehe als „Verbindung
zwischen Mann und Frau“ explizit unter den besonderen Schutz des Staates
gestellt.
Verfassungsrechtler wie Ewa Letowska haben in den letzten Monaten aber
immer wieder erklärt, dass in Polens Verfassung nur der besondere Schutz
festgeschrieben werde, nicht aber, ob eine Ehe zwingend aus Mann und Frau
bestehen müsse. Denkbar sei auch eine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei
Frauen, die auch unter dem Schutz des Staates stehen könne, ohne den
verfassungsrechtlich festgelegten „besonderen Schutz“ einer vor dem
Standesamt oder dem Kirchenaltar geschlossenen Ehe von Mann und Frau
überhaupt nur zu tangieren.
## Anhänger besonders teurer Scheidungsprozesse
Nawrocki geht in seiner Begründung des Vetos noch weiter. Angeblich strebe
die Regierung an, die Ehe zwischen Mann und Frau durch eine neue
Institution „zu ersetzen“, wie ihn die Verfassung festschreibt. Ganz
besonders empört Nawrocki, dass eine Lebenspartnerschaft relativ einfach
mit einer Unterschrift vor dem Notar wieder aufgehoben werden könne.
Polens Präsident ist ein Anhänger von möglichst langwierigen und teuren
Scheidungsprozessen. Angeblich würden staatlich kontrollierte Prozedere zur
Rettung vieler zerrütteter Ehen beitragen. Erst vor ein paar Monaten legte
er ein Veto gegen ein Regierungsgesetz ein, das eine einvernehmliche
Scheidung ohne Prozess und teure Anwaltskosten ermöglichen sollte.
Ob das Gesetz nun in anderer Form – etwa durch Einzelverordnungen, die ohne
die Unterschrift des Präsidenten auskommen – umgesetzt werden soll, ist
noch in der Diskussion.
19 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Gabriele Lesser
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