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       # taz.de -- Verfassungsrechtlerin kritisiert CDU: Brosius-Gersdorf für Legalisierung von Leihmutterschaften
       
       > Frauke Brosius-Gersdorf, die wegen der Union nicht Verfassungsrichterin
       > wurde, äußert sich zu Leihmutterschaften. Laut ihr müssten sich Frauen
       > entscheiden dürfen.
       
   IMG Bild: Prof. Frauke Brosius-Gersdorf
       
       afp | Die Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das
       Bundesverfassungsgericht, [1][Frauke Brosius-Gersdorf], plädiert für eine
       Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland. Das geltende Verbot
       sei „dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht
       vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“,
       sagte Brosius-Gersdorf der Zeit. „Man darf Frauen und insofern auch
       Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
       
       Der [2][bisherige Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU)] und sein Mann
       hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den
       USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Dieses
       Verfahren ist in Deutschland verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang
       des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem
       Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird. Als Konsequenz aus der Debatte
       um die Geburt seines Sohnes durch eine Leihmutter [3][trat Spahn am
       Wochenende als Fraktionschef zurück].
       
       Der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen
       über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft
       aufgeklärt würden, sagte Brosius-Gersdorf. „Wenn sie sich dann aber
       trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht
       verbieten.“ Das dürfe er schließlich auch in anderen Bereichen nicht: Es
       gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und
       Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür,
       die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“, sagte die
       Juristin.
       
       Brosius-Gersdorf kritisiert in dem Zusammenhang die Haltung von CDU und
       CSU. „Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem
       Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht.“ Die
       Christdemokraten sprächen mit dem Verbot der Leihmutterschaft und auch der
       Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. „Die
       Union will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für
       Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist. Unser Grundgesetz ist
       aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des
       selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht.“
       
       ## Spahn: „doppelbödig und politisch unglaubwürdig“
       
       Dass sich Jens Spahn vor dem Hintergrund, selbst eine Leihmutter in den USA
       in Anspruch genommen zu haben, nicht von der Position der Union öffentlich
       distanziert habe, bezeichnete die Juristin als „doppelbödig und politisch
       unglaubwürdig“. Es sei „wirklich schade, dass Herr Spahn nicht die Kraft
       und den Mut aufgebracht hat, seine Haltung zur Leihmutterschaft nun
       öffentlich zu korrigieren“, sagte Brosius-Gersdorf. „Insofern finde ich
       seinen Rücktritt konsequent.“
       
       Grundsätzlich verteidigte die Verfassungsrechtlerin die Entscheidung Spahns
       und seines Ehemanns, für ihren Kinderwunsch den Weg über die USA gegangen
       zu sein. „Mein erster Gedanke war: Ich freue mich für Jens Spahn und seinen
       Ehemann, dass sie Eltern geworden sind“, sagte sie. „Mich hat es auch nicht
       überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch
       genommen haben. Das ist nun mal für homosexuelle Paare der einzige Weg, um
       eine eigene Familie zu gründen.“
       
       In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge
       Voraussetzungen, zum Beispiel die Bedingung, dass die betroffenen Frauen
       keine Schulden haben und dass sie berufstätig sind. „Diese und weitere
       Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch
       in Deutschland möglich sein?“
       
       Dass ihre geplante Wahl zur Verfassungsrichterin vor einem Jahr am
       Widerstand der Union gescheitert war, nimmt Brosius-Gersdorf Spahn nicht
       mehr übel. „Er hat sich dafür entschuldigt, wie die Richterwahl gelaufen
       ist“, sagte Brosius-Gersdorf. „Das muss man anerkennen, andere Menschen
       haben das nicht vermocht.“
       
       20 Jul 2026
       
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