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       # taz.de -- Nach Druck der Gaslobby: EU-Kommission rät von Strafen bei Methan-Verstößen ab
       
       > Die EU will für weniger klimaschädliche Methan-Emissionen im
       > Energiesektor sorgen. Trotzdem empfiehlt sie, Strafen bei Regelverstößen
       > auszusetzen.
       
   IMG Bild: Tanks und Rohrleitungen im Ölhafen Rostock: Bei Förderung und Transport von Öl und Gas entweicht oft Methan
       
       dpa | Nach erheblichem [1][Druck der US-Gaslobby] will die EU-Kommission
       die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie
       vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den
       Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen
       Unternehmen zu verhängen, [2][die gegen bestimmte
       EU-Klimaschutzvorschriften für Methanemissionen verstoßen]. Nationale
       Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet,
       solche Empfehlungen zu berücksichtigen.
       
       [3][Methan] ist ein hochwirksames Treibhausgas und für Klimaerwärmung und
       Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft,
       auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU
       Regeln in Kraft, die für weniger Methanemissionen aus dem Energiesektor
       sorgen sollen.
       
       Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch
       nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methanemissionen
       mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von
       ihren eigenen Unternehmen verlangt. In der Verordnung wird auch festgelegt,
       dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die
       Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut
       EU-Kommission bisher nicht gemacht.
       
       ## EU-Kommission verweist auf Nahostkonflikt
       
       Unternehmen könnten deshalb nicht einschätzen, wie hoch die Risiken bei der
       Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases seien. Die
       Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte –
       in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen
       haben, dagegen zu verstoßen.
       
       Die EU-Kommission begründet das auch mit der Situation im Nahen Osten, die
       rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie
       etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtigten. Es sei
       unklar, wie lange die Krise andauern werde.
       
       Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives ordnete
       die Empfehlungen der EU-Kommission als „Schadensbegrenzung“ ein. „Sie hat
       die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt,
       zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck
       als Zeichen von Schwäche gewertet würde und die Autorität der EU über die
       Regeln ihres eigenen Binnenmarkts untergraben könnte.“ Sie habe daran
       festgehalten, die Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das
       Aussetzen der Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft
       teilweise ein.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte besonders die Empfehlung der
       Behörde dazu, wie nachvollzogen werden können soll, dass Importe den
       Anforderungen entsprechen. Sie forderte zudem die Einführung klarer
       Qualitätsstandards und -kontrollen. „Wenn die Kommission nicht nachbessert
       und einen klaren Pfad zu realen Emissionsminderungen in allen wichtigen
       Exportregionen schafft, wird diese Verordnung ihr Ziel verfehlen – und
       ausgerechnet jene belohnen, die am längsten gegen sie lobbyiert haben“,
       kommentierte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
       
       20 Jul 2026
       
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