# taz.de -- Alkoholverbot an Bahnhöfen: Bier und Wein im Bordbistro
> Die Deutsche Bahn will Alkoholtrinken an allen Bahnhöfen verbieten – für
> weniger Gewalt. Doch im Zug und in der Bahnhofskneipe wird noch
> ausgeschenkt.
IMG Bild: Hier darf weiterhin getrunken werden: Belieferung eines Bordrestaurants in einem ICE im Hauptbahnhof Frankfurt/Main
Die Deutsche Bahn will bis zum 15. Oktober ein Alkoholverbot an allen 5.400
Bahnhöfen in Deutschland durchsetzen. Bahnchefin Evelyn Palla kündigt an:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren
Bahnhöfen.“ Zu oft sei der Alkoholkonsum mit einer wachsenden Gewalt
verbunden. „Es geht um den Schutz unserer Mitarbeiter und Fahrgäste“, sagt
Palla.
Anlass für das Verbot ist der Angriff eines Fahrgastes auf einen
Kontrolleur der Bahn am vergangenen Freitag. Der Bahnbeschäftigte stürzte
dabei aus dem fahrenden Zug und wurde schwer verletzt. Der betrunkene Täter
konnte zwar festgenommen werden, landete aber zunächst nicht in
Untersuchungshaft.
Nun soll ein Alkoholverbot für mehr Sicherheit sorgen. Die Deutsche Bahn
beruft sich dabei auf ihr Hausrecht. Die Hausordnungen der jeweiligen
Bahnhöfe werden nun in Abstimmung mit den Behörden und Kommunen lokal
angepasst.
Ganz neu sind die Verbote nicht. An 30 Stationen ist Trinken von Bier oder
Schnaps bereits tabu, etwa an den großen Bahnhöfen in Köln, Frankfurt oder
München. Am 1. September wird das Verbot [1][auf den Berliner
Hauptbahnhof], Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig ausgedehnt. Die
bisherigen Erfahrungen sind Palla zufolge eindeutig: „Weniger Gewalt,
weniger Müll.“
## „Wie machen Sie das bei Fußballfans?“
Allerdings dürfen sich Fahrgäste oder Besucher der Stationen in den
Gaststätten am Bahnhof oder auch im Zug weiter berauschen. Die Gastronomie
bleibt vom Verbot ausgenommen. Auch der Einkauf und Transport von
verschlossenen alkoholischen Getränken in der Tasche oder im Rucksack
bleibt erlaubt. Wer beim Trinken erwischt wird, erhält einen Platzverweis
oder bei einer Wiederholung ein Hausverbot.
In den Fernverkehrszügen würden weiterhin Bier und Wein ausgeschenkt,
erläutert eine Bahnsprecherin. Auch selbst mitgebrachter Alkohol dürfe
konsumiert werden. Anders sieht es im Nahverkehr aus. Einzelne
Verkehrsverbünde untersagen den Konsum und nehmen keine alkoholisierten
Fahrgäste mit. Eine bundeseinheitliche Regelung dafür gibt es jedoch nicht.
Der Fahrgastverband Pro Bahn bestätigt zwar die positiven Erfahrungen mit
Verbotszonen. Doch eine konsequente Durchsetzung des Hausrechts hält
Sprecher Detlef Neuß für unrealistisch. Einzelne oder kleine Gruppen ließen
sich dadurch disziplinieren, sagt er, „aber wie machen Sie das bei
[2][einer Gruppe von 150 Fußballfans]?“ Auch sei die Abgrenzung des zur
Bahn gehörenden Areals von anliegenden Flächen schwierig. „Wenn man etwas
vollmundig ankündigt“, kritisiert Neuß, „muss man es erst zu Ende denken“.
Die Allianz pro Schiene hingegen unterstützt das Verbot. Es sei „ein
wichtiger Schritt, damit sich Reisende und Fahrgäste sicherer fühlen
können“, sagt Dirk Flege, Geschäftsführer des Verbands. Wichtig sei aber
eine ausreichende Personalstärke, vor allem bei Kontrollen in den Zügen.
Flege fordert zudem, Bahnbeschäftigte in den Kreis der dem Gemeinwohl
dienenden Tätigkeiten aufzunehmen, wozu etwa die Angehörigen der
Rettungsdienste zählen. „Das bedeutet, dass ein Angriff auf sie härter
bestraft werden kann“, erklärt Flege und nennt als Vorbild die Schweiz.
Härtere Strafen verlangt auch die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima
Ingenschay. Die nach dem [3][Tod eines Zugbegleiters durch die Attacke
eines Fahrgastes] angekündigte Strafverschärfung verstaube im
Justizministerium, kritisiert die Gewerkschafterin.
21 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Wolfgang Mulke
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