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       # taz.de -- Auf Druck der Bauernlobby: Frankreich erlaubt umstrittene Pestizide vorerst
       
       > Mit einem Dringlichkeitsgesetz lässt Frankreich „ausnahmsweise“ die
       > Verwendung von verbotenen Pestiziden zu. Die Agrarlobby hatte dafür Druck
       > gemacht.
       
   IMG Bild: Eine Haselnussplantage in Encausse-les-Thermes im Südwesten Frankreichs
       
       Trotz der Opposition der linken Fraktionen und eines starken Widerstands
       haben beide Kammern des französischen Parlaments eine
       Dringlichkeitsgesetzgebung für die Landwirtschaft definitiv verabschiedet.
       Diese soll auf die wichtigsten Krisen mehrerer Zweige der für Frankreich
       ökonomisch bedeutsamen Landwirtschaft antworten.
       
       Die verschiedenen Verbände der Landwirte hatten mit Kundgebungen und
       Blockaden massiv Druck auf die Regierung ausgeübt und mit weiteren
       Protesten gedroht. Namentlich die mit der extremen Rechten verbundenen
       Gelbmützen der Coordination rurale waren dabei in den Vordergrund gerückt.
       Die wesentlichen Vorschläge der Vorlage waren – wie eine Textanalyse der
       Gegner belegt – vom sehr einflussreichen Großbauernverband FNSEA diktiert
       worden.
       
       Umstritten war vor allem die zeitlich befristete [1][Verwendung bestimmter
       Pestizide], die wegen ihrer bekannten neurotoxischen Schäden in Frankreich
       bereits verboten, [2][von der EU aber bisher noch zugelassen sind]. Es
       handelt sich beispielsweise um die bei den Bienenzüchtern berüchtigten
       Neonicotinoide, die sie kurzerhand als „Bienenkiller“ bezeichnen.
       
       Die Haselnussproduzenten sagen, ohne diese Gifte könnten sie nicht mehr
       überleben, denn sie [3][konkurrierten mit Nachbarländern]. Unter gewissen
       Bedingungen und für eine befristete Periode sollen sie Neonicotinoide
       verwenden dürfen. Eine ähnliche Ausnahmeregelung erhalten die Rübenbauern.
       Dies entgegen den Warnungen von Ärzten und Umweltverbänden, die auf die von
       Studien belegten gesundheitlichen und ökologischen Folgen hinwiesen.
       
       ## Gesetz möglicherweise verfassungswidrig
       
       Der zweite Streitpunkt betrifft die riesigen Wasserbecken, die zur
       Bewässerung in Dürreperioden ausgehoben werden sollen. Für Kritiker stellen
       sie eine Art Privatisierung des zunehmend knappen Wassers für die
       Landwirtschaft dar. Auch seien sie aus ökologischer Sicht Unsinn, denn es
       sei gescheiter, wenn sich die Landwirte mit dem Anbau von Pflanzen mit
       weniger Wasserbedarf anpassen.
       
       Eine erste Variante des Gesetzes war in den wesentlichen Punkten vom
       obersten Verfassungsgericht zurückgewiesen worden. Ob die letzte Version,
       die den Einwänden der Verfassungsrichter Rechnung tragen soll, der Prüfung
       Stand hält, ist ungewiss
       
       22 Jul 2026
       
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