# taz.de -- Abschiebung aus Deutschland: „Wenn du das hier liest, bin ich schon weg“
> Uganda hat eines der schärfsten Anti-LGBTQ-Gesetze weltweit. Dennoch hat
> Deutschland nun eine junge lesbische Frau in ihre alte Heimat
> abgeschoben.
IMG Bild: Von hier nach Uganda abgeschoben, ein startendes Flugzeug am Flughafen München Franz Josef Strauß
„Wenn du das hier liest, bin ich schon weg“, schreibt Angel ihrer Partnerin
Consolate am Montagnachmittag per Whatsapp. „Ich habe mein Bestes gegeben
und ihr habt alles versucht.“ Sobald sie in Uganda lande, müsse sie das
Land so schnell wie möglich wieder verlassen, um sich in Sicherheit zu
bringen.
Am vergangenen Montag haben die deutschen Behörden die 23-jährige lesbische
Frau aus Uganda in ihr Heimatland abgeschoben. Dort drohen ihr schwere
Gewalt, staatliche Verfolgung und möglicherweise die Todesstrafe. Seit 2023
gilt in dem Land in Uganda eines der weltweit schärfsten
Anti-LGBTQ-Gesetze.
Weder Warnungen von Menschenrechtsorganisationen und Bundestagsabgeordneten
[1][noch eine Petition mit über 12.000 Unterschriften] konnten das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von der Abschiebung
abbringen. Auf Anfrage äußert sich das Bamf nicht zu Angels Fall.
Laut taz-Informationen steht das Bamf allerdings trotz erneuter Überprüfung
des Falles hinter der Entscheidung. Das für die Durchführung der
Abschiebung zuständige bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen
schreibt auf Anfrage, man habe den Fall aufgrund der öffentlichen
Berichterstattung nochmals überprüft und betont: Der „Vollzug der
Ausreisepflicht“ habe im „Einklang mit den gesetzlichen Regelungen“
gestanden.
## Behördenfehler möglicherweise Grund für Abschiebehaft
Angel, deren voller Name nicht veröffentlicht werden soll, kam 2025 nach
Deutschland und lebte in einer Unterkunft in Bayern. Ihr Antrag wurde im
Juli 2025 abgelehnt. [2][Ende Mai 2026 kam die 23-Jährige in
Abschiebehaft], weil die Behörden annahmen, sie wolle sich der Abschiebung
entziehen.
Grund dafür war womöglich ein Fehler der Behörde. Das Bamf hatte ihren
Asylbescheid an eine alte Unterkunft geschickt, obwohl Angel längst in
einer neuen Unterkunft lebte. Julia Serdarov von der lesbisch-queeren
Beratungsstelle LeTRa, die Angel unterstützt, erklärt, Angel habe keine
Gelegenheit gehabt, auf den Bescheid zu reagieren. Das Amtsgericht Hof
entschied Ende Mai, Angel bis zur Abschiebung in Haft zu halten.
Das Bamf lehnte Angels Asylantrag ab, weil es ihre Homosexualität als nicht
belegt ansah. In ihrer Anhörung berichtete die 23-Jährige laut Protokoll,
das der taz vorliegt, von sozialer Ausgrenzung, Drohungen, einem
körperlichen Angriff, einer Zwangsheirat und dem Bruch mit ihrer Familie
nach ihrem Outing. In Uganda habe sie ihre Sexualität verstecken müssen.
Das Bamf befand dennoch, ihre Schilderungen seien „vage, oberflächlich und
konturlos“ geblieben.
Ein zweiter Asylantrag aus der Abschiebehaft wurde ebenfalls abgelehnt –
als „offensichtlich unbegründet“. Gegen diese Entscheidung blieb Angel nur
eine Woche Zeit für eine Klage. Noch während die Klage läuft, kann eine
Abschiebung erfolgen.
## Um 2 Uhr morgens klingelt das Handy der Partnerin
Auch ein Eilantrag ihres Anwalts scheiterte. Eidesstattliche Erklärungen
ihrer Partnerin und ihrer Mutter, die ihre Homosexualität bestätigten,
wertete das Verwaltungsgericht Regensburg als „parteiische
Gefälligkeitsschreiben“ und lehnte den Antrag am 15. Juli ab.
In der Nacht von Sonntag auf Montag wird Consolate, mit der Angel seit
einem Jahr zusammen ist, vom Klingeln ihres Handys geweckt. „Angel hat mich
um 2 Uhr morgens angerufen“, schreibt sie der taz in einer Textnachricht.
Angel sei mitten in der Nacht von drei Uniformierten zum Münchner Flughafen
gebracht worden. Um sieben Uhr morgens telefonierten sie erneut. „Sie hat
geweint und hatte große Angst“, berichtet Consolate. Nach einem Linienflug
über Istanbul landete Angel am frühen Dienstagmorgen in Uganda.
Der ugandische Anwalt von Angels Familie, dessen Name aus
Sicherheitsgründen nicht in diesem Text vorkommen soll, der taz aber
bekannt ist, sagt: „Für LGBTQ-Angehörige ist es [3][schrecklich, in Uganda
zu sein].“ Es sei zu befürchten, dass die ugandische Regierung Angel genau
im Blick behalten werde. „Sie könnte ihr Leben verlieren.“ Angel muss nun
erneut fliehen und hat schon konkrete Pläne dafür. Julia Serdarov von der
Beratungsstelle LeTRa sagt: „Es ist unfassbar, dass die Behörden die
Abschiebung trotz unserer Warnungen durchgezogen haben.“ Im Fall von Angel
täten sich die Abgründe der schwarz-roten Asylpolitik auf.
Auf Whatsapp schreibt Angel an Consolate: „Du bist die Liebe meines
Lebens.“ Sie schickt ein pinkes Herz-Emoji und ein Händepaar, das ein Herz
formt. „Wir sprechen uns bald.“ Consolate hofft, dass Angel recht behält.
21 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] https://weact.campact.de/petitions/angel-n-droht-der-tod-stoppt-ihre-abschiebung-nach-uganda-jetzt?share=e2bb9f56-8a81-440f-a0dc-d0eb209bdb11&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email
DIR [2] /28-jaehrige-Uganderin-in-Abschiebehaft/!6197284
DIR [3] /Gewalt-gegen-LGBTQ-in-Uganda/!6069952
## AUTOREN
DIR Joscha Frahm
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