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       # taz.de -- Abschiebung aus Deutschland: „Wenn du das hier liest, bin ich schon weg“
       
       > Uganda hat eines der schärfsten Anti-LGBTQ-Gesetze weltweit. Dennoch hat
       > Deutschland nun eine junge lesbische Frau in ihre alte Heimat
       > abgeschoben.
       
   IMG Bild: Von hier nach Uganda abgeschoben, ein startendes Flugzeug am Flughafen München Franz Josef Strauß
       
       „Wenn du das hier liest, bin ich schon weg“, schreibt Angel ihrer Partnerin
       Consolate am Montagnachmittag per Whatsapp. „Ich habe mein Bestes gegeben
       und ihr habt alles versucht.“ Sobald sie in Uganda lande, müsse sie das
       Land so schnell wie möglich wieder verlassen, um sich in Sicherheit zu
       bringen.
       
       Am vergangenen Montag haben die deutschen Behörden die 23-jährige lesbische
       Frau aus Uganda in ihr Heimatland abgeschoben. Dort drohen ihr schwere
       Gewalt, staatliche Verfolgung und möglicherweise die Todesstrafe. Seit 2023
       gilt in dem Land in Uganda eines der weltweit schärfsten
       Anti-LGBTQ-Gesetze.
       
       Weder Warnungen von Menschenrechtsorganisationen und Bundestagsabgeordneten
       [1][noch eine Petition mit über 12.000 Unterschriften] konnten das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von der Abschiebung
       abbringen. Auf Anfrage äußert sich das Bamf nicht zu Angels Fall.
       
       Laut taz-Informationen steht das Bamf allerdings trotz erneuter Überprüfung
       des Falles hinter der Entscheidung. Das für die Durchführung der
       Abschiebung zuständige bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen
       schreibt auf Anfrage, man habe den Fall aufgrund der öffentlichen
       Berichterstattung nochmals überprüft und betont: Der „Vollzug der
       Ausreisepflicht“ habe im „Einklang mit den gesetzlichen Regelungen“
       gestanden.
       
       ## Behördenfehler möglicherweise Grund für Abschiebehaft
       
       Angel, deren voller Name nicht veröffentlicht werden soll, kam 2025 nach
       Deutschland und lebte in einer Unterkunft in Bayern. Ihr Antrag wurde im
       Juli 2025 abgelehnt. [2][Ende Mai 2026 kam die 23-Jährige in
       Abschiebehaft], weil die Behörden annahmen, sie wolle sich der Abschiebung
       entziehen.
       
       Grund dafür war womöglich ein Fehler der Behörde. Das Bamf hatte ihren
       Asylbescheid an eine alte Unterkunft geschickt, obwohl Angel längst in
       einer neuen Unterkunft lebte. Julia Serdarov von der lesbisch-queeren
       Beratungsstelle LeTRa, die Angel unterstützt, erklärt, Angel habe keine
       Gelegenheit gehabt, auf den Bescheid zu reagieren. Das Amtsgericht Hof
       entschied Ende Mai, Angel bis zur Abschiebung in Haft zu halten.
       
       Das Bamf lehnte Angels Asylantrag ab, weil es ihre Homosexualität als nicht
       belegt ansah. In ihrer Anhörung berichtete die 23-Jährige laut Protokoll,
       das der taz vorliegt, von sozialer Ausgrenzung, Drohungen, einem
       körperlichen Angriff, einer Zwangsheirat und dem Bruch mit ihrer Familie
       nach ihrem Outing. In Uganda habe sie ihre Sexualität verstecken müssen.
       Das Bamf befand dennoch, ihre Schilderungen seien „vage, oberflächlich und
       konturlos“ geblieben.
       
       Ein zweiter Asylantrag aus der Abschiebehaft wurde ebenfalls abgelehnt –
       als „offensichtlich unbegründet“. Gegen diese Entscheidung blieb Angel nur
       eine Woche Zeit für eine Klage. Noch während die Klage läuft, kann eine
       Abschiebung erfolgen.
       
       ## Um 2 Uhr morgens klingelt das Handy der Partnerin
       
       Auch ein Eilantrag ihres Anwalts scheiterte. Eidesstattliche Erklärungen
       ihrer Partnerin und ihrer Mutter, die ihre Homosexualität bestätigten,
       wertete das Verwaltungsgericht Regensburg als „parteiische
       Gefälligkeitsschreiben“ und lehnte den Antrag am 15. Juli ab.
       
       In der Nacht von Sonntag auf Montag wird Consolate, mit der Angel seit
       einem Jahr zusammen ist, vom Klingeln ihres Handys geweckt. „Angel hat mich
       um 2 Uhr morgens angerufen“, schreibt sie der taz in einer Textnachricht.
       Angel sei mitten in der Nacht von drei Uniformierten zum Münchner Flughafen
       gebracht worden. Um sieben Uhr morgens telefonierten sie erneut. „Sie hat
       geweint und hatte große Angst“, berichtet Consolate. Nach einem Linienflug
       über Istanbul landete Angel am frühen Dienstagmorgen in Uganda.
       
       Der ugandische Anwalt von Angels Familie, dessen Name aus
       Sicherheitsgründen nicht in diesem Text vorkommen soll, der taz aber
       bekannt ist, sagt: „Für LGBTQ-Angehörige ist es [3][schrecklich, in Uganda
       zu sein].“ Es sei zu befürchten, dass die ugandische Regierung Angel genau
       im Blick behalten werde. „Sie könnte ihr Leben verlieren.“ Angel muss nun
       erneut fliehen und hat schon konkrete Pläne dafür. Julia Serdarov von der
       Beratungsstelle LeTRa sagt: „Es ist unfassbar, dass die Behörden die
       Abschiebung trotz unserer Warnungen durchgezogen haben.“ Im Fall von Angel
       täten sich die Abgründe der schwarz-roten Asylpolitik auf.
       
       Auf Whatsapp schreibt Angel an Consolate: „Du bist die Liebe meines
       Lebens.“ Sie schickt ein pinkes Herz-Emoji und ein Händepaar, das ein Herz
       formt. „Wir sprechen uns bald.“ Consolate hofft, dass Angel recht behält.
       
       21 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://weact.campact.de/petitions/angel-n-droht-der-tod-stoppt-ihre-abschiebung-nach-uganda-jetzt?share=e2bb9f56-8a81-440f-a0dc-d0eb209bdb11&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email
   DIR [2] /28-jaehrige-Uganderin-in-Abschiebehaft/!6197284
   DIR [3] /Gewalt-gegen-LGBTQ-in-Uganda/!6069952
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Joscha Frahm
       
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