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       # taz.de -- AfD-Kandidat als Landrat gescheitert: Zu rechts für einen Landrat
       
       > Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als
       > Landratskandidat zugelassen worden. Der will gegen die Entscheidung
       > vorgehen.
       
   IMG Bild: Darf nicht als Landrat bei der niedersächsischen Kommunalwahl kandidieren: AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Sichert
       
       Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland hat beschlossen, den
       AfD-Bundestagsabgeordneten [1][Martin Sichert] nicht als Landratskandidaten
       für die Kommunalwahl im September zuzulassen. Grundlage dafür waren Zweifel
       an seiner Verfassungstreue, die sich aus einer Stellungnahme des
       Innenministeriums ergeben hatten.
       
       Damit wirkt sich erstmals eine Regelung aus, die von der rot-grünen
       Landesregierung mit den Stimmen der CDU erst im Frühjahr eingeführt wurde.
       Entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit, die dieser Fall erhält. Dazu
       trägt auch der abgelehnte Martin Sichert bei: Auf seinen
       Social-Media-Kanälen postet er ein Video nach dem anderen, darunter
       Ausschnitte aus der Sitzung des Wahlausschusses, die er mitgefilmt hat.
       
       Seine Deutungsweise ist ziemlich klar und folgt dem altbewährten
       AfD-Muster: Die „Kartellparteien“ wollten ihn angeblich kaltstellen, weil
       er für Freiheit, Demokratie und Bürgerrechte kämpft – wie auch schon in der
       Coronapandemie.
       
       Diktaturvergleiche und Parteienbeschimpfungen gehören bei Sichert zum
       Standardrepertoire, genauso wie offene Ausländer- und Islamfeindlichkeit
       und die Verbreitung von Fake News. Trotzdem behauptet er von sich, er stehe
       auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, immerhin sei er
       ja auch schon seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst.
       
       ## Rechtsaußen und bayerischer Beamter
       
       Damit meint er vermutlich seine Zeit bei der Anstalt für kommunale
       Datenverarbeitung in Regensburg, wo er von 2009 bis 2017 tätig war – bis zu
       seinem Einzug in den Bundestag für die AfD. Als Beamter genießt er ein
       Rückkehrrecht in den bayerischen Staatsdienst.
       
       In der AfD ist er seit März 2013 – Mitgliedsnummer 52, wie er einmal stolz
       angab. Fast genauso lange gibt es schon Schwierigkeiten wegen seiner
       rechten Umtriebe. Ein erstes Parteiausschlussverfahren wurde noch unter
       Parteigründer Bernd Lucke eingeleitet, war aber nicht erfolgreich.
       
       Lange Zeit war er vor allem in Bayern und Berlin aktiv, in Friesland ist er
       das erst seit 2024. Damit macht er – sicher ungewollt – auch an seiner
       Person deutlich, warum die [2][Wahlausschüsse auf kommunaler Ebene oft
       überfordert sind], wenn sie über die Verfassungstreue eines Kandidaten
       entscheiden müssen.
       
       Das mussten sie nämlich in Wirklichkeit auch vor der Gesetzesänderung
       schon. Dass an die direkt gewählten Oberbürgermeister, Bürgermeister und
       Landräte ein strengerer Maßstab angelegt wird als an die Mitglieder der
       Räte und Kreistage, liegt daran, dass sie als Verwaltungschefs eben auch
       Beamte auf Zeit sind.
       
       Allerdings: In den Wahlausschüssen sitzen Ehrenamtliche, die von den
       Parteien entsandt werden. Sie haben nur ein paar Wochen Zeit, um sich einen
       Überblick über die Wahlvorschläge zu verschaffen, bevor sie dann mit einer
       einfachen Mehrheit über die Zulassung entscheiden.
       
       ## Anfechtung ist erst nach der Wahl vorgesehen
       
       Dieses System der Zulassung durch die Wahlausschüsse stammt aus einer Zeit,
       in der überwiegend Kandidaten antraten, die vor Ort gut bekannt waren und
       eine Vorauswahl durch die etablierten Parteien durchlaufen hatten. Das ist
       seit einer Weile nicht mehr so. Aber den Mitgliedern des Wahlausschusses
       fehlen die Zeit und die Mittel, um sich ein umfassendes Bild von den
       Bewerbern zu verschaffen.
       
       Damit begründete jedenfalls auch das Innenministerium die Neuregelung. Wenn
       begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten bestehen, kann
       der Wahlausschuss nun also die Kommunalaufsicht im Innenministerium um eine
       Einschätzung bitten, die wiederum den Verfassungsschutz anfragt.
       
       Im Fall Sichert sieht das Dossier also genauso aus, wie man das erwartet:
       Erläutert wird seine Tätigkeit für die AfD, warum der Landesverband
       Niedersachsen als Verdachtsfall und [3][bald vielleicht auch wieder als
       Beobachtungsobjekt eingestuft wird], welche öffentlichen Äußerungen und
       Kontakte Sicherts man aus welchen Gründen für problematisch hält.
       
       Darunter sind auch zahlreiche Social-Media-Posts. Was Sichert dann wiederum
       mit dem AfD-typischen Das-wird-man-doch-wohl-noch-sagen-dürfen-Gestus ins
       Lächerliche zieht: Dass syrische Frauen gewalttätiger sind als deutsche
       Männer zum Beispiel. Oder dass die Silvesterrandalierer überwiegend
       Passdeutsche mit migrantischen Vornamen waren. Oder dass die
       Regenbogenflagge genauso schlimm ist wie die Hakenkreuzflagge.
       
       Wie genau er gegen diese Entscheidung des Wahlausschusses vorgehen möchte,
       bleibt erst einmal unklar. Vorgesehen ist eigentlich der Weg über eine
       nachträgliche Wahlanfechtung. In anderen Fällen haben es Kandidaten
       trotzdem mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht versucht. Das ist
       aber selten erfolgreich. Auf dem Wahlzettel für die Landratswahl in
       Friesland werden also voraussichtlich nur drei Namen stehen: Rolf Neuhaus
       (parteilos, unterstützt von SPD und Grünen), Sibylle Raquet (FDP,
       unterstützt von der CDU) und Jan-Ole Möller (Die Partei).
       
       22 Jul 2026
       
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