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       # taz.de -- Analyse überhöhter Mieten: Senat macht den „Mietenscan“
       
       > Berlin prüft automatisiert Wohnungsinserate. Im Juni waren fast 50
       > Prozent von 4.500 Angeboten zu teuer, bei der Hälfte geht es um
       > strafbaren Mietwucher.
       
   IMG Bild: Wohnungsangbote? Werden jetzt gescannt
       
       Berlin geht ab jetzt eigeninitiativ gegen überhöhte Mieten vor. Wie die
       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Mittwoch mitteilte, wurden im Juni
       erstmals in einer automatisierten Analyse Wohnungsinserate auf ihre
       Miethöhe erfasst. Im Ergebnis des „Mietenscans“ werden all jene
       Vermieter:innen angeschrieben, die unzulässig hohe Mieten fordern.
       Grundlage dafür ist der im Mai vorgestellte [1][Mietspiegel 2026].
       
       Erfasst wurden demnach 7.757 Inserate, von denen nach Abzug von Dopplungen
       4.539 Inserate bewertet wurden, etwa zwei Drittel davon unmöblierte und ein
       Drittel möblierte Wohnungen. Das Ergebnis zeigt: Vermieter:innen
       verstoßen im großen Maßstab gegen die gesetzliche Vorgabe, nach der Mieten
       bei Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen
       Vergleichsmiete liegen dürfen. Bei Erhöhungen von mehr als 20 Prozent liegt
       eine Ordnungswidrigkeit vor, bei mehr als 50 Prozent handelt es sich um
       strafbaren Mietwucher.
       
       Bei fast der Hälfte der Inserate, 46 Prozent, liegt laut Senatsverwaltung
       ein „Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen“ vor. Bei
       mehr als einem Drittel dieser Annoncen wurde eine Überschreitung der
       zulässigen Miete um mehr als 20 Prozent festgestellt, bei nahezu der Hälfte
       gar von mehr als 50 Prozent. Eine zulässige Überschreitung, etwa bei
       Neubau, wurde bei zehn Prozent der Fälle festgestellt.
       
       Die Vermieter:innen werden nun von der [2][Mietpreisprüfstelle] des
       Senats, an die sich Mieter:innen bislang nur selbst wenden konnten,
       angeschrieben und aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und
       anzupassen – laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler eine
       „präventive“ Maßnahme, die wirken soll, bevor es zu Rechtsverstößen durch
       die Vereinbarung einer überhöhten Miete kommt.
       
       „Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt
       durchzusetzen. Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick
       nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen“, so Gaebler. Der Scan soll
       von nun an jeden Monat wiederholt werden.
       
       ## Linken-Forderung umgesetzt
       
       „Besser spät als nie“, kommentiert der mietenpolitische Sprecher der
       Linken, Niklas Schenker. Seine Partei hatte bereits vor drei Jahren einen
       [3][Antrag ins Abgeordnetenhaus] eingebracht, der dieses Vorgehen forderte.
       Damals allerdings lehnten CDU und SPD ab. Nun sagt Schenker: „Der Staat
       darf nicht zulassen, dass dreiste Vermieter völlig überzogene Mieten
       aufrufen, sondern muss durchgreifen.“ Es komme nun darauf an, „das zügig
       umzusetzen, Ergebnisse aufzubereiten und Vermieter konsequent auf mögliche
       Verstöße hinzuweisen“.
       
       Die Diskussion um gesetzeswidrig überhöhte Mieten hatte ebenfalls die Linke
       ins Rollen gebracht: durch die Entwicklung ihrer [4][Mietwucher-App],
       mittels derer Mieter:innen leicht feststellen können, ob sie eine zu
       hohe Miete zahlen. Seit 2024 meldeten über die App mehr als 4.700 Berliner
       Haushalte ihre mutmaßlich überhöhte Mieten an die Behörden.
       
       Vor einem Jahr hatte der Senat darauf mit der Einrichtung einer
       Mietpreisprüfstelle reagiert. Zu Strafen für Vermieter:innen kommt es
       dennoch fast nie. Im Oktober vergangenen Jahres musste erstmals ein
       Vermieter in Friedrichshain-Kreuzberg mehr als 20.000 Euro Miete
       zurückzahlen und eine [5][Strafe von 26.000 Euro entrichten].
       
       22 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Berliner-Mietspiegel-2026/!6182282
   DIR [2] /Mieten-in-Berlin/!6152778
   DIR [3] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1049.pdf
   DIR [4] /Mieten-in-Berlin/!6152778
   DIR [5] /Vermieter-muss-zahlen/!6118862
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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