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       # taz.de -- Gericht gegen Mindestberatungszeit: So wird Gesetzgebung zur Farce
       
       > Kurz vor der Parlamentsabstimmung darf die Regierung einen 200-Seitigen
       > Änderungsantrag einreichen. So hat das Bundesverfassungsgericht
       > entschieden. Warum das problematisch ist.
       
   IMG Bild: Oftmals gibt es viele Seiten Änderungsantrag bei der Abstimmung zu Gesetzen
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat denkbar [1][niedrige Standards für ein
       faires Gesetzgebungsverfahren festgelegt]. Wenn die Regierung eine Woche
       vor der Abstimmung über ein Gesetz noch einen 200-Seiten-Änderungsantrag
       vorlegt, sei das kein rechtliches Problem, so die Richter:innen. Es genüge,
       wenn der ursprüngliche Gesetzentwurf rechtzeitig vorlag und sich bei der
       Schlussabstimmung alle irgendwie mit Argumenten beteiligen können.
       
       Gesetzgebung wird so zur Farce. Jeder weiß, dass selbst viele
       Fachpolitiker:innen solche Last-Minute-Groß-Änderungen nicht mehr
       nachvollziehen können. Der Ex-CDU-Abgeordnete [2][Thomas Heilmann wollte
       eine seriöse Gesetzgebung mit einem Karlsruher Grundsatzurteil
       sicherstellen], doch er scheiterte jetzt ziemlich grundsätzlich.
       
       Dabei gibt es solche Konflikte wie beim Heizungsgesetz von 2023 immer
       wieder. [3][Erst Anfang Juli scheiterten Grünen-Abgeordnete mit einem
       Eilantrag gegen das Gesetz zur Beitragsstabilisierung bei der
       Krankenversicherung]. Auch hier kamen kurz vor der Abstimmung mehr als 200
       Seiten Änderungen auf den Tisch.
       
       ## Alle werden überrollt
       
       Doch nicht nur Abgeordnete werden überrollt. Noch mehr gilt das für die
       Zivilgesellschaft. Medien können nicht vernünftig berichten, Verbände der
       Betroffenen können kaum noch reagieren. An die Organisation von
       außerparlamentarischem Protest ist nicht mehr zu denken.
       
       Und das ist wohl auch der Grund, warum es immer wieder so schnell gehen
       muss. Die Koalition hat sich geeinigt, das Thema ist heikel, der Kompromiss
       ist angreifbar. Also gilt das Motto: Augen zu und durch, bevor es zu viel
       Druck von außen gibt. [4][Hauptsache man beweist Handlungsfähigkeit].
       
       Die Demonstration von Handlungsfähigkeit mag zur Verteidigung der
       Demokratie sogar ein sinnvolles Instrument sein. Aber die Demokratie
       verteidigt man nicht, indem man sie abbaut. Und in der parlamentarischen
       Demokratie ist nun mal das offene Gesetzgebungsverfahren von zentraler
       Bedeutung. Es muss transparent sein und auch der Zivilgesellschaft
       Möglichkeiten der Beteiligung geben.
       
       Eine Abstimmung im Bundestag ist kein Selbstzweck, sondern der Abschluss
       eines ernsthaften gesellschaftlichen Diskurses. Das hat Karlsruhe leider
       übersehen.
       
       23 Jul 2026
       
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