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       # taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger Karim Khan abgesetzt
       
       > Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wird von zwei
       > Frauen sexueller Übergriffe beschuldigt. Nun ist er seines Amtes enthoben
       > worden.
       
   IMG Bild: Abgesetzt: Strafgerichtshofs-Chefankläger Karim Khan
       
       Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben den
       Chefankläger Karim Khan seines Amtes enthoben. Khan wurden von zwei Frauen
       sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Bei einer Abstimmung in New York votierten
       82 Staaten für die Amtsenthebung, nur 13 stimmten dagegen, 15 Staaten
       enthielten sich.
       
       Der IStGH sitzt in Den Haag und besteht aus 18 Richter:innen, Präsidentin
       ist derzeit die Japanerin Tomoka Akane. Die Richter:innen und der
       unabhängige Chefankläger werden von den insgesamt 125 Vertragsstaaten
       gewählt. Der Brite Karim Khan wurde 2021 für eine neunjährige Amtszeit
       gewählt.
       
       Zuvor arbeitete er als Anwalt und leitete ab 2018 UN-Ermittlungen zu
       IS-Verbrechen im Irak. Als Chefankläger hat Khan unter anderem
       [1][Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu] und
       Russlands Präsidenten Wladimir Putin beantragt. Beschlossen wurden die
       Haftbefehle von Vorprüfungskammern des IStGH, die aus jeweils drei
       Richter:innen bestehen.
       
       ## Griff in die Leggins, Zunge im Ohr, Brüste begrapscht
       
       Im November 2024 wurde bekannt, dass eine enge Mitarbeiterin Khan sexuelle
       Übergriffe vorwarf. Die malaysische Juristin (in den Medien „Sarah“
       genannt) arbeitete seit 2017 beim IStGH und war seit 2023 Khans
       Assistentin. Sie warf ihm vor, sie regelmäßig ohne ihre Einwilligung
       sexuell berührt zu haben. Sie wiederholte die Vorwürfe in einem
       CNN-Interview Mitte Juli dieses Jahres.
       
       Beispielsweise sei Khan bei einer Dienstreise in Kolumbien in ihr
       Hotelzimmer gekommen. Sie habe sich schlafend gestellt, und er habe in ihre
       Leggings gegriffen und seine Zunge in ihr Ohr gesteckt. Sie habe seinen
       Attacken nicht immer widersprochen, weil er nicht nur ihr Chef, sondern
       „der Chef von allen“ war. Dann hatte sie sich dann aber doch
       Kolleg:innen anvertraut, die sich Sorgen um sie machten. Sie arbeitet
       immer noch am IStGH.
       
       Im September 2025 meldete sich beim britischen Guardian eine zweite Frau
       („Patricia“ genannt), die 2009 bei Khan als Praktikantin arbeitete. Khan
       war damals noch als Anwalt tätig. Khan habe ihre Brüste begrapscht, sie
       ohne Einverständnis geküsst und sie ständig gedrängt, mit ihm Sex zu haben.
       
       Khan wies die Vorwürfe in vollem Umfang zurück. Er wertete sie als Intrige
       im Interesse Israels. Die Mitarbeiterin „Sarah“ wies im CNN-Interview den
       Vorwurf zurück, sie agiere im Auftrag oder Interesse Israels. Sie
       unterstütze die Untersuchungen der Anklagebehörde in vollem Umfang. Die
       israelische Regierung warf Khan vor, er habe den Haftbefehl gegen Netanjahu
       nur deshalb beantragt, um von seinen sexuellen Übergriffen abzulenken.
       
       ## 5.000 Seiten umfassender UN-Bericht
       
       Die Aufsichtsstelle der UN (OIOS) untersuchte die Vorwürfe, hörte die
       Frauen und Khan an und kam im Dezember 2025 in einem rund 5.000 Seiten
       umfassenden Bericht zum Schluss, dass es eine „tatsächliche Grundlage“ für
       die Vorwürfe gegen Khan gab. Der OIOS-Bericht wurde bisher nicht
       veröffentlicht.
       
       Anschließend wurde der Bericht durch ein Gremium von drei Richter:innen
       juristisch bewertet. Die Richter:innen, deren Identität bisher nicht
       bekannt ist, waren vom Exekutivausschuss der IStGH-Staatenversammlung
       eingesetzt worden. Sie kamen zum Schluss, dass die Vorwürfe gegen Khan
       nicht „jenseits vernünftiger Zweifel“ bewiesen wurden. Die Richter:innen
       kritisierten zudem die unzureichende Sachaufklärung des OIOS, die die
       juristische Bewertung erschwert habe. Die Richter hörten selbst keine
       Zeug:innen an.
       
       Unter dem öffentlichen Druck ließ Khan seit Mai 2025 [2][sein Amt ruhen].
       Als er aber nach einem Jahr begann, wieder Interviews zu geben, und eine
       Rückkehr in sein Amt andeutete, [3][suspendierte ihn der Exekutivausschuss
       der Staatenversammlung] Anfang Juni 2026 offiziell.
       
       ## „Schwerwiegendes Fehlverhalten“
       
       Die ad hoc einberufene Versammlung der 125 Vertragsstaaten musste nun
       entscheiden, ob Khan seine „Amtspflichten nachweislich schwer verletzt hat“
       oder „zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben unfähig“ ist, so die
       Voraussetzungen des Römischen Statuts für eine Amtsenthebung. Erforderlich
       war eine absolute Mehrheit der Mitgliedstaaten. Mit 82 Stimmen haben aber
       sogar fast zwei Drittel der Staaten in der geheimen Abstimmung für eine
       Amtsenthebung gestimmt.
       
       Khan habe sich „eines schwerwiegenden Fehlverhaltens und einer
       schwerwiegenden Pflichtverletzung schuldig gemacht“, heißt es in einer
       Mitteilung der Staatenversammlung.
       
       Der Rechtsprofessor Kai Ambos, ein Experte für Völkerstrafrecht, glaubt,
       dass die Staatenversammlung bei ihrer Entscheidung vor allem an die
       Funktionsfähigkeit des IStGH gedacht hat. „Die Mehrheit war wohl der
       Ansicht, dass ein Verbleib im Amt sich negativ auf diese Funktionsfähigkeit
       auswirken würde“, sagte er dem Spiegel.
       
       Die Anklagebehörde ist auch nach der Amtsenthebung von Khan voll
       arbeitsfähig. Sie wird von den beiden Vize-Chefanklägern Nazhat Shameen
       Khan and Mame Mandiaye Niang geleitet, die schon seit Mai 2025 vorläufig
       Khans Position übernommen hatten. Auch auf die von Khan beantragten
       Haftbefehle hat die Amtsenthebung keine Auswirkungen. Die
       Staatenversammlung muss nun eine neue Chefankläger:in wählen. Bisher
       ist noch nicht bekannt, wer Nachfolger:in von Khan werden könnte.
       
       ## Kein UN-Gericht
       
       Der Internationale Strafgerichtshof ist kein UN-Gericht, sondern wurde 2002
       aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags – des Römischen Statuts –
       eingerichtet. Derzeit wird der IStGH von 125 Staaten getragen, darunter
       Deutschland. Der IStGH urteilt über die strafrechtliche Verantwortung von
       Personen (nicht von Staaten) bei Kriegsverbrechen, Völkermord und
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er kann auch Personen aus
       Nichtvertragsstaaten anklagen, wenn sie Verbrechen in Vertragsstaaten
       begangen haben.
       
       Die USA, Russland und China sind keine Vertragsstaaten. Die USA verhängten
       sogar Sanktionen gegen Richter:innen, die am Haftbefehl gegen Israels
       Ministerpräsident Netanjahu beteiligt waren, sowie gegen Chefankläger Khan.
       
       25 Jul 2026
       
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