# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Chefankläger Karim Khan abgesetzt
> Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wird von zwei
> Frauen sexueller Übergriffe beschuldigt. Nun ist er seines Amtes enthoben
> worden.
IMG Bild: Abgesetzt: Strafgerichtshofs-Chefankläger Karim Khan
Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben den
Chefankläger Karim Khan seines Amtes enthoben. Khan wurden von zwei Frauen
sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Bei einer Abstimmung in New York votierten
82 Staaten für die Amtsenthebung, nur 13 stimmten dagegen, 15 Staaten
enthielten sich.
Der IStGH sitzt in Den Haag und besteht aus 18 Richter:innen, Präsidentin
ist derzeit die Japanerin Tomoka Akane. Die Richter:innen und der
unabhängige Chefankläger werden von den insgesamt 125 Vertragsstaaten
gewählt. Der Brite Karim Khan wurde 2021 für eine neunjährige Amtszeit
gewählt.
Zuvor arbeitete er als Anwalt und leitete ab 2018 UN-Ermittlungen zu
IS-Verbrechen im Irak. Als Chefankläger hat Khan unter anderem
[1][Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu] und
Russlands Präsidenten Wladimir Putin beantragt. Beschlossen wurden die
Haftbefehle von Vorprüfungskammern des IStGH, die aus jeweils drei
Richter:innen bestehen.
## Griff in die Leggins, Zunge im Ohr, Brüste begrapscht
Im November 2024 wurde bekannt, dass eine enge Mitarbeiterin Khan sexuelle
Übergriffe vorwarf. Die malaysische Juristin (in den Medien „Sarah“
genannt) arbeitete seit 2017 beim IStGH und war seit 2023 Khans
Assistentin. Sie warf ihm vor, sie regelmäßig ohne ihre Einwilligung
sexuell berührt zu haben. Sie wiederholte die Vorwürfe in einem
CNN-Interview Mitte Juli dieses Jahres.
Beispielsweise sei Khan bei einer Dienstreise in Kolumbien in ihr
Hotelzimmer gekommen. Sie habe sich schlafend gestellt, und er habe in ihre
Leggings gegriffen und seine Zunge in ihr Ohr gesteckt. Sie habe seinen
Attacken nicht immer widersprochen, weil er nicht nur ihr Chef, sondern
„der Chef von allen“ war. Dann hatte sie sich dann aber doch
Kolleg:innen anvertraut, die sich Sorgen um sie machten. Sie arbeitet
immer noch am IStGH.
Im September 2025 meldete sich beim britischen Guardian eine zweite Frau
(„Patricia“ genannt), die 2009 bei Khan als Praktikantin arbeitete. Khan
war damals noch als Anwalt tätig. Khan habe ihre Brüste begrapscht, sie
ohne Einverständnis geküsst und sie ständig gedrängt, mit ihm Sex zu haben.
Khan wies die Vorwürfe in vollem Umfang zurück. Er wertete sie als Intrige
im Interesse Israels. Die Mitarbeiterin „Sarah“ wies im CNN-Interview den
Vorwurf zurück, sie agiere im Auftrag oder Interesse Israels. Sie
unterstütze die Untersuchungen der Anklagebehörde in vollem Umfang. Die
israelische Regierung warf Khan vor, er habe den Haftbefehl gegen Netanjahu
nur deshalb beantragt, um von seinen sexuellen Übergriffen abzulenken.
## 5.000 Seiten umfassender UN-Bericht
Die Aufsichtsstelle der UN (OIOS) untersuchte die Vorwürfe, hörte die
Frauen und Khan an und kam im Dezember 2025 in einem rund 5.000 Seiten
umfassenden Bericht zum Schluss, dass es eine „tatsächliche Grundlage“ für
die Vorwürfe gegen Khan gab. Der OIOS-Bericht wurde bisher nicht
veröffentlicht.
Anschließend wurde der Bericht durch ein Gremium von drei Richter:innen
juristisch bewertet. Die Richter:innen, deren Identität bisher nicht
bekannt ist, waren vom Exekutivausschuss der IStGH-Staatenversammlung
eingesetzt worden. Sie kamen zum Schluss, dass die Vorwürfe gegen Khan
nicht „jenseits vernünftiger Zweifel“ bewiesen wurden. Die Richter:innen
kritisierten zudem die unzureichende Sachaufklärung des OIOS, die die
juristische Bewertung erschwert habe. Die Richter hörten selbst keine
Zeug:innen an.
Unter dem öffentlichen Druck ließ Khan seit Mai 2025 [2][sein Amt ruhen].
Als er aber nach einem Jahr begann, wieder Interviews zu geben, und eine
Rückkehr in sein Amt andeutete, [3][suspendierte ihn der Exekutivausschuss
der Staatenversammlung] Anfang Juni 2026 offiziell.
## „Schwerwiegendes Fehlverhalten“
Die ad hoc einberufene Versammlung der 125 Vertragsstaaten musste nun
entscheiden, ob Khan seine „Amtspflichten nachweislich schwer verletzt hat“
oder „zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben unfähig“ ist, so die
Voraussetzungen des Römischen Statuts für eine Amtsenthebung. Erforderlich
war eine absolute Mehrheit der Mitgliedstaaten. Mit 82 Stimmen haben aber
sogar fast zwei Drittel der Staaten in der geheimen Abstimmung für eine
Amtsenthebung gestimmt.
Khan habe sich „eines schwerwiegenden Fehlverhaltens und einer
schwerwiegenden Pflichtverletzung schuldig gemacht“, heißt es in einer
Mitteilung der Staatenversammlung.
Der Rechtsprofessor Kai Ambos, ein Experte für Völkerstrafrecht, glaubt,
dass die Staatenversammlung bei ihrer Entscheidung vor allem an die
Funktionsfähigkeit des IStGH gedacht hat. „Die Mehrheit war wohl der
Ansicht, dass ein Verbleib im Amt sich negativ auf diese Funktionsfähigkeit
auswirken würde“, sagte er dem Spiegel.
Die Anklagebehörde ist auch nach der Amtsenthebung von Khan voll
arbeitsfähig. Sie wird von den beiden Vize-Chefanklägern Nazhat Shameen
Khan and Mame Mandiaye Niang geleitet, die schon seit Mai 2025 vorläufig
Khans Position übernommen hatten. Auch auf die von Khan beantragten
Haftbefehle hat die Amtsenthebung keine Auswirkungen. Die
Staatenversammlung muss nun eine neue Chefankläger:in wählen. Bisher
ist noch nicht bekannt, wer Nachfolger:in von Khan werden könnte.
## Kein UN-Gericht
Der Internationale Strafgerichtshof ist kein UN-Gericht, sondern wurde 2002
aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags – des Römischen Statuts –
eingerichtet. Derzeit wird der IStGH von 125 Staaten getragen, darunter
Deutschland. Der IStGH urteilt über die strafrechtliche Verantwortung von
Personen (nicht von Staaten) bei Kriegsverbrechen, Völkermord und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er kann auch Personen aus
Nichtvertragsstaaten anklagen, wenn sie Verbrechen in Vertragsstaaten
begangen haben.
Die USA, Russland und China sind keine Vertragsstaaten. Die USA verhängten
sogar Sanktionen gegen Richter:innen, die am Haftbefehl gegen Israels
Ministerpräsident Netanjahu beteiligt waren, sowie gegen Chefankläger Khan.
25 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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