# taz.de -- Fehlverhalten von Lehrkräften: Schüler und Eltern wollen unabhängige Meldestelle
> Mitten in den Ferien platzieren Landesschüler- und Landeselternrat die
> Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle. Gibt es eine
> Schutzlücke?
IMG Bild: Wenn die Verzweiflung groß ist, könnte eine unabhängige Meldestelle helfen
Nein, schreibt der Vorsitzende des Landesschülerrates Niedersachsen, Otto
Ellerbrock auf taz-Nachfrage, einen konkreten Anlass habe es jetzt nicht
gegeben. Aber möglicherweise sollte man auch nicht immer auf schwerwiegende
Fälle und schlimme Schlagzeilen warten, um etwas zu verbessern.
Mitten in den niedersächsischen Sommerferien hat der Landesschülerrat (LSR)
zusammen mit dem Landeselternrat (LER) eine Pressemitteilung herausgegeben.
Man fordere, heißt es darin, eine unabhängige Meldestelle zum Schutz von
Schülerinnen und Schülern.
Tatsächlich hat es in den vergangenen Monaten und Jahren ja innerhalb und
außerhalb Niedersachsens immer mal wieder hässliche Schlagzeilen gegeben:
von fragwürdigen pädagogischen Maßnahmen wie dem Grundschullehrer, [1][der
Schüler den Kot eines Mitschülers aufsammeln ließ,] bis hin zu [2][massivem
sexuellem Missbrauch.]
In manchen dieser Fälle stellte sich vor Gericht heraus: Viele haben etwas
gewusst oder geahnt, aber nicht gehandelt. Der Landesschülerrat macht
außerdem eine – auf den ersten Blick verblüffende – Analogie auf: Nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz heißt es da, ist seit 2023 jedes Unternehmen oder
vergleichbare Einrichtung mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet,
unabhängige interne Meldestellen zu benennen.
## Schulinterne Aufarbeitung stößt an Grenzen
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte Hinweise auf
Fehlverhalten loswerden können, ohne Repressionen fürchten zu müssen.
Ausgerechnet für Schüler gilt das aber nicht – dabei sind sie noch viel
verwundbarer und stehen in einem noch schwierigeren
Abhängigkeitsverhältnis.
Die schulinterne Aufarbeitung über [3][Schüler- und Elternvertretungen],
die Schulleitung, Vertrauenslehrer oder die Schulsozialarbeit stößt da
schnell an ihre Grenzen, kritisieren LSR und LER. Bei den Betroffenen ist
die Befürchtung oft groß, dass ihre Identität bekannt wird, sie weiterhin
von den betreffenden Lehrkräften unterrichtet oder benotet werden oder
ihnen anderweitige Nachteile entstehen.
Dazu kommt: Für Schulleitungen ist die Versuchung oft groß, die Konflikte
oberflächlich zu befrieden und möglichst wenig nach außen dringen zu
lassen, um den Ruf der Schule nicht zu beschädigen. Oft auch in dem
Bewusstsein, dass man ja weiter miteinander auskommen muss, weil
kurzfristige disziplinarische Maßnahmen kaum möglich sind.
Die nächste Stufe wäre dann nämlich schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde
beim regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Das ist für junge
Menschen und auch viele Eltern eine riesige Hemmschwelle, kritisiert
Ellerbrock. Die meisten Schüler wüssten ja nicht einmal, an wen sie sich da
wenden müssten.
Das niedersächsische Kultusministerium verweist darüber hinaus auf die
bereits bestehende „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs
und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“.
Die ist als Hotline telefonisch oder per Mail erreichbar und bei den
regionalen Landesämtern für Schule und Bildung angesiedelt. Dort beraten
Schulpsychologen anonym und vertraulich.
In den Augen des Landesschülersprechers reicht das nicht: „Unsere Forderung
geht bewusst weiter. Sie soll sämtliche Formen von Fehlverhalten durch
Schulpersonal erfassen – von verbalen Grenzüberschreitungen und psychischer
Gewalt über Machtmissbrauch bis hin zu körperlichen Übergriffen und
sexualisierter Gewalt.“
Außerdem wünsche man sich einen möglichst niedrigschwelligen und
zeitgemäßen Zugang – also auch digital und mobil. Besonders wichtig sei
auch der Schutz der Betroffenen vor Konsequenzen.
Das Portal News4teachers verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die
Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz ja erheblich besser seien, als
von den Arbeitgebern zunächst befürchtet.
Bei der Einführung hatten diese eine Schwemme anonymer Anzeigen und
Beschwerden befürchtet – tatsächlich zeigten die Erfahrungen bisher, dass
der Missbrauch gering sei und manche Unternehmen von positiven Effekten
berichteten, weil das System als Frühwarnsystem fungiere oder sich die
Fehler- und Compliance-Kultur verbessert habe.
## Grenzen und Möglichkeiten einer Meldestelle
Ob sich das so ohne Weiteres auf das System Schule übertragen lässt, ist
allerdings die zweite Frage. Im geschäftlichen Bereich dürfte klarer
definiert sein, was erlaubt und zulässig ist, als im pädagogischen.
Dazu kommt: Anders als in der Privatwirtschaft sind personalrechtliche oder
disziplinarische Konsequenzen im deutschen Beamtenrecht eben nur über sehr
hohe Hürden und lange Verfahren umzusetzen – bis dahin haben betroffene
Schüler die Schule meist längst verlassen.
Eine [4][unabhängige Meldestelle] könnte helfen, Betroffenen schnell
Unterstützung und Hilfe zu organisieren, Vorwürfe einzuordnen und zu
sammeln. Ob sie darüber hinaus wirksam werden könnte, hinge auch davon ab,
welche Rechte man ihr einräumt, Stellungnahmen anzufordern oder Akten
einzusehen.
30 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-erstklaessler-mussten-kothaufen-aufsammeln-paedagoge-kritisiert-kollektive-bestrafung-100.html
DIR [2] /Gewalt-an-Schulen/!6135066
DIR [3] /Schuelerin-ueber-Mitbestimmung-an-Schulen/!6184881
DIR [4] /Projekte-gegen-Antifeminismus/!5916210
## AUTOREN
DIR Nadine Conti
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