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       # taz.de -- Mutmaßlicher CSD-Attentäter: Radikalisierung mit Ansage
       
       > Abdul B. ist in Berlin geboren und aufgewachsen – und wollte für den IS
       > kämpfen. Was über den Radikalisierungsweg des CSD-Attentäters bekannt
       > ist.
       
   IMG Bild: Abdul B., mutmaßlicher CSD-Attentäter
       
       Drei- bis viermal pro Woche besucht Abdul B. 2022 Kurse bei seinem Imam.
       Der 16-Jährige hat seinen Schulabschluss und sucht eine handwerkliche
       Ausbildung. Vor Gericht zeigt er sich reumütig. Bei einer räuberischen
       Erpressung habe er wohl mitgemacht, „um cool zu wirken“, hält das
       Amtsgericht Tiergarten fest.
       
       [1][Zwei Jahre später verbreitet B. auf Instagram Propaganda des
       sogenannten Islamischen Staates (IS).] 2025 versucht er nach Überzeugung
       des Gerichts, nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Was
       dazwischen passiert, lässt sich nur teilweise rekonstruieren.
       
       Abdul B. ist 2005 in Berlin geboren und deutscher Staatsbürger. Seine
       Eltern trennen sich laut Gericht 2020, danach lebt er mit seinen drei
       Schwestern bei der Mutter. Ab 2023 arbeitet er rund anderthalb Jahre im
       Sicherheitsgewerbe. Sein Vater beschreibt die Familie gegenüber dem Spiegel
       als „nicht extrem religiös“. Vom Gericht wird B. hingegen als tiefgläubig
       beschrieben.
       
       Für Nader Hotait, Forscher des Deutschen Zentrums für Integrations- und
       Migrationsforschung (DeZIM), kann Religiosität ein Schutzfaktor vor
       Extremismus sein. „Robustes religiöses Vorwissen hilft, extremistische
       Umdeutungen religiöser Texte und Narrative als das zu erkennen, was sie
       sind, nämlich Instrumentalisierungen“, sagt er der taz. Bei B. handele es
       sich den Berichten zufolge um eine Entkopplung vom familiären Glauben und
       eine Hinwendung zu einer salafistischen Deutung. „Das wirft die Frage auf,
       welche Faktoren einen solchen identitären Bruch begünstigt haben.“
       
       ## Der Täter hegte Sympathien mit dem Islamischen Staat
       
       B.s IS-Sympathie wird am 16. Juni 2024 erstmals öffentlich sichtbar. Auf
       Instagram veröffentlicht er ein Video mit IS-Kampflied und Logo der
       IS-Medienstelle Ajnad. Wenig später folgt ein Beitrag zu einem Angriff
       mutmaßlicher IS-Anhänger in Dagestan, einer russischen Republik im
       Nordkaukasus. Anfang 2025 entwickelt er laut Gericht den Wunsch, selbst für
       den IS zu kämpfen. Im Mai fliegt er in den Libanon und sucht über den
       Messengerdienst Telegram Kontakt zu Personen, die er für IS-Mitglieder
       hält.
       
       Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN), das
       Extremismusprävention leistet, warnt gegenüber der taz vor einfachen
       Erklärungen. Er betont: Radikalisierung „hat immer mit den Lebensumständen
       zu tun“. In der salafistischen Szene würden Bedürfnisse nach Bedeutung und
       Zugehörigkeit stark befriedigt.
       
       Nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 hätten sich die
       Beratungseingänge bei VPN verfünffacht, berichtet Mücke. Der Gazakrieg sei
       „ein sehr großer Verstärkungsfaktor für Radikalisierung gewesen“ und werde
       von Islamisten zur Rekrutierung genutzt. Hotait verweist auf
       „Repräsentationslücken“, die entstehen könnten, wenn etwa Solidarität mit
       Opfern in Gaza aus dem legitimen Diskurs gedrängt werde. Extremisten
       könnten diese besetzen. Für einen Zusammenhang mit B. gebe es bislang
       jedoch keine Grundlage.
       
       ## Abdul B. wird in der Beratung als „sehr freundlich“ erlebt
       
       Abdul B. wird im Juli 2025 im Libanon festgenommen. Nach seiner Rückkehr
       sitzt er ab November in Berlin in Untersuchungshaft. Im Mai 2026 verurteilt
       ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe.
       Eine Bewährungsstrafe ist das nicht. Das Gericht stellt lediglich die
       Entscheidung über eine mögliche Bewährung zurück. Die
       Generalstaatsanwaltschaft legt Berufung ein.
       
       Nach B.s Entlassung beginnen Gespräche beim Violence Prevention Network.
       Das Gericht sah für die Vorbewährungszeit wöchentliche Beratungsgespräche
       vor. Mücke erlebt B. darin als „sehr freundlich“, seine Antworten aber als
       „kontrolliert“ und spricht von „Zweckantworten“. Auf ideologische Fragen
       habe er sich nicht eingelassen, für die Berater sei er „nicht richtig
       fassbar“ gewesen.
       
       Zu einer Deradikalisierung kommt es nicht mehr. [2][Am Sonntagabend wurde
       Abdul B. von Einsatzkräften der Polizei in Spandau erschossen.] „Warum wird
       erst eingegriffen, wenn der Radikalisierungsprozess bereits so weit
       fortgeschritten ist?“, fragt Mücke. Für ihn ist auch von Bedeutung, dass B.
       sich offenbar in Berlin radikalisierte. Rückkehrer aus Kriegsgebieten seien
       bei der Extremismusprävention teilweise leichter erreichbar: „Die haben die
       Realität erlebt und sind enttäuscht worden.“ Schwieriger sei es bei
       Menschen, die „hier in Deutschland radikalisiert wurden“ und deren Weltbild
       nicht mit dieser Realität konfrontiert worden sei.
       
       Was B. zum IS-Anhänger werden ließ, bleibt offen. Wenig bekannt ist, was in
       Freundeskreis, Familie und religiösem Umfeld geschah und welche Rolle die
       Trennung der Eltern und sein Vater spielten. Offen bleibt auch, warum sich
       die mutmaßliche Tat gegen queere Menschen richtete und [3][weshalb der
       Christopher Street Day (CSD) zum Anschlagsziel wurde.]
       
       27 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Paul Taylan
       
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