# taz.de -- Neue Regeln für Reparaturen: Reparieren ja – aber bitte nicht selbst
> Verbraucher:innen haben künftig ein Recht auf Reparatur. Das schafft
> kaum Verbesserung für Menschen, die selbst reparieren wollen, kritisieren
> Verbände.
IMG Bild: Fahrrad fährt wieder: Eine zufriedene Kundin in einem Repair-Café in Bochum
Das neue [1][Recht auf Reparatur] lässt nach der Ansicht von
Kritiker:innen einen zentralen Aspekt außen vor: die Möglichkeit, dass
Menschen defekte Geräte selbst wieder instand setzen. „Die Eigenreparatur
ist die günstige Form zu reparieren. Das müssen wir stärken und einen
breiten Zugang zu Ersatzteilen und Informationen herstellen“, sagt
Maximilian Voigt von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Kritik
des Verbandes: Die neuen Regeln würden den Zugang von Privatpersonen zu
Ersatzteilen und technischen Informationen kaum verbessern.
In einer [2][Studie] haben der runde Tisch „Reparatur“ und die Open
Knowledge Foundation die Bereitschaft zum Selbstreparieren, die Markt- und
die juristischen Rahmenbedingungen untersucht. Demnach sind viele
Verbraucher:innen bereit und fühlen sich auch kompetent, die Reparatur
von Geräten in Eigenregie anzugehen.
Mehr als die Hälfte der 3.150 deutschlandweit Befragten gab demnach an,
Produkte selbst zu reparieren. Die Produktgruppen, bei denen sich besonders
viele eine Reparatur selbst zutrauen, sind Textilien und Möbel, darauf
folgen kleine Haushaltsgeräte und Fahrräder. Die Autor:innen folgern:
„Angesichts des Fachkräftemangels im Reparaturhandwerk und der häufig
fehlenden Wirtschaftlichkeit gewerblicher Reparaturen – insbesondere bei
preisgünstigen Produkten – spielt die Eigenreparatur eine zentrale Rolle
für die Verlängerung der Produktlebensdauer.“
## Verbände kritisieren „Zwei-Klassen-Reparaturgesellschaft“
Das Problem, so die Kritik der Verbände: Zwar werde mit der neuen
Gesetzeslage für Reparaturbetriebe und -initiativen der Zugang zu
Ersatzteilen und Reparaturinformationen verbessert. Für
Verbraucher:innen sei der Zugang jedoch weiterhin schwer. Hintergrund
seien Sicherheitsbedenken von Herstellern, Handwerk und Handel. „Die neuen
Reparaturregeln drohen eine Zwei-Klassen-Reparaturgesellschaft zu
zementieren“, kritisiert Voigt.
Um die Argumentation der Wirtschaft zu überprüfen, haben die Autor:innen
der Studie unter anderem bei Versicherungsverbänden nachgefragt, ob es als
Folge von Eigenreparaturen Haftungsfälle gab, die sich negativ auf
Hersteller ausgewirkt hätten. Das Ergebnis: Die gibt es nicht. Zudem wurde
eine Kanzlei beauftragt, nach Gerichtsverfahren und Urteilen zu suchen, in
denen es um Sach- oder Personenschäden im Rahmen der Eigenreparatur ging.
Auch hier seien keine gefunden worden.
Der runde Tisch „Reparatur“ und die Open Knowledge Foundation fordern
daher, den Zugang von Verbraucher:innen zu Ersatzteilen und
Reparaturinformationen zu öffnen. Die Gefahr, dass es zum Beispiel durch
improvisierte Ersatzteile oder fehlende Sicherheitshinweise zu Unfällen
komme, sei größer, als wenn die Verbraucher:innen an Informationen und
Teile herankommen. Zwar könnten Privatpersonen über [3][Repair-Cafés]
Zugang erhalten. Die seien jedoch zu wenig bekannt und gerade im ländlichen
Raum kaum vorhanden.
30 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Bundestag-beschliesst-Gesetz/!6190979
DIR [2] https://github.com/okfde/okfn.de/blob/main/static/files/publikationen/Eigenreparaturstudie_2026_final.pdf
DIR [3] /Repaircafe-in-Bremen/!6174456
## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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