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       # taz.de -- Neue Regeln für Reparaturen: Reparieren ja – aber bitte nicht selbst
       
       > Verbraucher:innen haben künftig ein Recht auf Reparatur. Das schafft
       > kaum Verbesserung für Menschen, die selbst reparieren wollen, kritisieren
       > Verbände.
       
   IMG Bild: Fahrrad fährt wieder: Eine zufriedene Kundin in einem Repair-Café in Bochum
       
       Das neue [1][Recht auf Reparatur] lässt nach der Ansicht von
       Kritiker:innen einen zentralen Aspekt außen vor: die Möglichkeit, dass
       Menschen defekte Geräte selbst wieder instand setzen. „Die Eigenreparatur
       ist die günstige Form zu reparieren. Das müssen wir stärken und einen
       breiten Zugang zu Ersatzteilen und Informationen herstellen“, sagt
       Maximilian Voigt von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Kritik
       des Verbandes: Die neuen Regeln würden den Zugang von Privatpersonen zu
       Ersatzteilen und technischen Informationen kaum verbessern.
       
       In einer [2][Studie] haben der runde Tisch „Reparatur“ und die Open
       Knowledge Foundation die Bereitschaft zum Selbstreparieren, die Markt- und
       die juristischen Rahmenbedingungen untersucht. Demnach sind viele
       Verbraucher:innen bereit und fühlen sich auch kompetent, die Reparatur
       von Geräten in Eigenregie anzugehen.
       
       Mehr als die Hälfte der 3.150 deutschlandweit Befragten gab demnach an,
       Produkte selbst zu reparieren. Die Produktgruppen, bei denen sich besonders
       viele eine Reparatur selbst zutrauen, sind Textilien und Möbel, darauf
       folgen kleine Haushaltsgeräte und Fahrräder. Die Autor:innen folgern:
       „Angesichts des Fachkräftemangels im Reparaturhandwerk und der häufig
       fehlenden Wirtschaftlichkeit gewerblicher Reparaturen – insbesondere bei
       preisgünstigen Produkten – spielt die Eigenreparatur eine zentrale Rolle
       für die Verlängerung der Produktlebensdauer.“
       
       ## Verbände kritisieren „Zwei-Klassen-Reparaturgesellschaft“
       
       Das Problem, so die Kritik der Verbände: Zwar werde mit der neuen
       Gesetzeslage für Reparaturbetriebe und -initiativen der Zugang zu
       Ersatzteilen und Reparaturinformationen verbessert. Für
       Verbraucher:innen sei der Zugang jedoch weiterhin schwer. Hintergrund
       seien Sicherheitsbedenken von Herstellern, Handwerk und Handel. „Die neuen
       Reparaturregeln drohen eine Zwei-Klassen-Reparaturgesellschaft zu
       zementieren“, kritisiert Voigt.
       
       Um die Argumentation der Wirtschaft zu überprüfen, haben die Autor:innen
       der Studie unter anderem bei Versicherungsverbänden nachgefragt, ob es als
       Folge von Eigenreparaturen Haftungsfälle gab, die sich negativ auf
       Hersteller ausgewirkt hätten. Das Ergebnis: Die gibt es nicht. Zudem wurde
       eine Kanzlei beauftragt, nach Gerichtsverfahren und Urteilen zu suchen, in
       denen es um Sach- oder Personenschäden im Rahmen der Eigenreparatur ging.
       Auch hier seien keine gefunden worden.
       
       Der runde Tisch „Reparatur“ und die Open Knowledge Foundation fordern
       daher, den Zugang von Verbraucher:innen zu Ersatzteilen und
       Reparaturinformationen zu öffnen. Die Gefahr, dass es zum Beispiel durch
       improvisierte Ersatzteile oder fehlende Sicherheitshinweise zu Unfällen
       komme, sei größer, als wenn die Verbraucher:innen an Informationen und
       Teile herankommen. Zwar könnten Privatpersonen über [3][Repair-Cafés]
       Zugang erhalten. Die seien jedoch zu wenig bekannt und gerade im ländlichen
       Raum kaum vorhanden.
       
       30 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bundestag-beschliesst-Gesetz/!6190979
   DIR [2] https://github.com/okfde/okfn.de/blob/main/static/files/publikationen/Eigenreparaturstudie_2026_final.pdf
   DIR [3] /Repaircafe-in-Bremen/!6174456
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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