# taz.de -- Christopher Street Day: Strafrecht verhindert keine Anschläge
> Sobald ein Attentat verübt wird, folgen die Rufe nach
> Law-&-Order-Maßnahmen. Nur gibt es für deren Wirksamkeit zur
> Terrorprävention keine Evidenz.
IMG Bild: Das Tatfahrzeug: Wer bereit ist, für eine „Mission“ zu sterben, lässt sich nicht von längeren Freiheitsstrafen beeindrucken
Der Anschlag auf den [1][Berliner Christopher Street Day] traf die
LGBTQ+-Community an einem Ort, an dem sie ohne Angst sichtbar sein wollte.
Die Gewalt richtet sich also direkt gegen die Botschaft des CSD, dass
niemand wegen sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität um
seine Sicherheit besorgt sein muss. Diese Tat [2][begründet berechtigte
Angst].
Wer also über politische Konsequenzen spricht, muss diese Angst ernst
nehmen und bei Reaktionen bedenken, was tatsächlich [3][mehr Sicherheit
schafft]. Das dafür erforderliche Innehalten fällt in polarisierten Zeiten
schwer. Schnell folgt [4][der Ruf nach härteren Sanktionen], häufig
verbunden mit verstärktem Grenzschutz und sofortigen Abschiebungen.
Der Terrorismusexperte Peter Neumann verlangte ein schärferes
Terrorstrafrecht, der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel,
Erwachsenenstrafrecht für [5][sämtliche „Gefährder“]. Diskutiert werden
außerdem höhere Strafen für unter 21-Jährige, die generelle Überprüfung des
Jugendstrafrechts, mehr Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft, strengere
Einbürgerungsregeln sowie erweiterte Überwachung.
## Keine empirische Grundlage
Nur gibt es etwa für eine erheblich höhere Abschreckungswirkung härterer
Strafen schlicht keine tragfähige empirische Grundlage. Ideologisch
motivierte Täter werden kaum rational mit der drohenden Strafe kalkulieren:
Wer bereit ist, für eine „Mission“ zu sterben, lässt sich nicht davon
beeindrucken, ob Vorbereitungshandlungen mit 22 Monaten oder 4 Jahren
Freiheitsstrafe geahndet werden. Tatsächlich kann eine längere Haft
vielmehr die für die Rückfallvermeidung wichtige Wiedereingliederung
erschweren.
Davon zu unterscheiden ist die Sicherungswirkung der Haft. Wäre der
mutmaßliche Täter in Haft geblieben, hätte er diesen Anschlag nicht begehen
können. Es gibt bei der Untersuchungshaft die Möglichkeit, sie bei
bestimmten Delikten zum Schutz vor Wiederholungstaten anzuordnen; warum
dies im konkreten Fall nicht angenommen wurde, wird zu untersuchen sein.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen: Untersuchungshaft ist wie die
zwangsweise Unterbringung vermeintlich gefährlicher Personen nur unter
strengen Bedingungen möglich. Das ist unter den Nachwirkungen derart
schrecklicher Taten nur schwer zu ertragen. Dennoch: Diese Begrenzung
schützt uns alle vor unbestimmter Haft aufgrund behördlicher Prognosen.
Die Forderung, bei derartige Radikalisierung solle generell keine
Reifeverzögerung mehr angenommen, also für Heranwachsende immer
Erwachsenenstrafrecht angewandt werden, klingt zunächst einmal nach
entschlossenem Handeln für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Sie läuft
jedoch Erfahrung und wissenschaftlicher Erkenntnis zuwider.
## Rückfälle können verhindert werden
Junge Menschen, die sich noch in der Entwicklung und auf Identitätssuche
befinden, sind durch extremistische Ideologien und simplifizierende
Weltanschauungen leicht und schnell beeinflussbar. Gerade in solchen Fällen
kann die erzieherische Einwirkung und soziale Stabilisierung des
Jugendstrafrechts einen Rückfall im Regelfall [6][wirksamer verhindern].
Der Fall wirft dennoch schwerwiegende Fragen auf. Der mutmaßliche Täter
soll seit seinem 16. Lebensjahr bekannt und [7][als radikalisiert sowie
gewaltbereit eingestuft worden] sein. Nach seiner Entlassung wurde er
observiert, sein Telefon überwacht; zudem sollte er an einem
Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Dem Staat fehlten offenbar weder
Informationen noch Instrumente.
Eine unabhängige Fallanalyse muss nun klären, was Polizei,
Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft, Gericht und der Träger des Programms
wussten und ob diese Erkenntnisse angemessen zusammengeführt wurden. Erst
dann zeigt sich, ob Befugnisse fehlten oder vorhandene Möglichkeiten
unzureichend genutzt wurden.
Nötig sind ganz generell verbindliches Fallmanagement und langfristige,
evaluierte Deradikalisierungsprogramme. Bei akut gewaltbereiten Personen
brauchen sie engmaschige sicherheitsbehördliche Begleitung und ausreichende
Ressourcen. Eine effektive Antiterrorismuspolitik und eine nachhaltige
Deradikalisierung verlangen aber auch Strategien der Resozialisierung und
der Wiedereingliederung. Haftstrafen allein verhindern den Rückfall nicht.
## Der Fall Kujtim F.
Als Beispiel dient der Fall von Kujtim F., der wegen Beteiligung an einer
terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten
verurteilt worden war. Er trat die Haft tatsächlich an und verübte nach
seiner Entlassung am 2. November 2020 in der Wiener Altstadt einen
Terroranschlag. Zur Untersuchung des Falls wurde in Österreich eine
Kommission eingerichtet und hier letztlich die Deradikalisierungsarbeit
während und nach dem Strafvollzug als defizitär betrachtet.
Derart genau müssen auch im Fall von Abdul B. die Entscheidungen der
Behörden untersucht und anschließend konkrete, sich aus der Untersuchung
und wissenschaftlicher Erkenntnis ergebende Konsequenzen gezogen werden.
Die Tat von Berlin darf allerdings nicht nur als Problem eines Einzeltäters
behandelt werden. Islamistische Queerfeindlichkeit muss klar benannt und
bekämpft, der extremistische Islamismus dabei aber auch vom Islam
unterschieden werden.
Prävention verlangt Schutzkonzepte für queere Veranstaltungen,
vertrauenswürdige Meldestrukturen und eine Auseinandersetzung mit realen
und digitalen Radikalisierungsräumen. Plattformen dürfen nicht weiter an
der Verbreitung menschenfeindlicher Inhalte verdienen. Und vor allem:
Präventive, als wirksam eingestufte Programme gegen Radikalisierung jeder
Art müssen zuverlässig und langfristig unterstützt und ausgeweitet werden.
## Vorgetäuschte Handlungsfähigkeit
Ein starker Rechtsstaat beweist sich nach einer solchen Tat nicht durch die
Geschwindigkeit, mit der er Strafgesetze verschärft. Seine Stärke zeigt
sich darin, dass er Fehler aufklärt, vorhandenes Wissen wirksam und
reflektiert nutzt und Freiheit auch im Angesicht berechtigter Angst schützt
– so schmerzhaft die Erkenntnis ist, dass eine freiheitsorientierte
Gesellschaft umfassende Sicherheit nicht garantieren kann.
Härtere Strafen täuschen Handlungsfähigkeit nur vor. Besseres
Gefahrenmanagement, ernsthafte, evidenzbasierte Prävention und intensiver
Schutz queeren Lebens würden sie tatsächlich herstellen.
30 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Christopher-Street-Day/!t5034790
DIR [2] /Queere-Community-nach-dem-CSD-Attentat/!6199799
DIR [3] /Anschlag-auf-Berliner-CSD/!6199279
DIR [4] /Diskussion-nach-CSD-Anschlag-in-Berlin/!6199730
DIR [5] /Nach-dem-CSD-Attentat/!6199717
DIR [6] /Projekte-fuer-Islamismuspraevention/!6199459
DIR [7] /Was-ueber-den-Radikalisierungsweg-des-CSD-Attentaeters-Abdul-B-bekannt-ist/!6199501
## AUTOREN
DIR Georgia Stefanopoulou
## TAGS
DIR Law and Order
DIR Christopher Street Day
DIR Schwerpunkt LGBTQIA
DIR Soziale Bewegungen
DIR Strafrecht
DIR Queer
DIR GNS
DIR Sicherheit
DIR Christopher Street Day
DIR Schwarz-rote Koalition in Berlin
DIR Schwerpunkt Afghanistan
DIR Christopher Street Day
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Community nach dem Anschlag auf den CSD: Hört den Betroffenen zu!
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin steht der Täter im Fokus. Dabei
sollte stärker auf die Masse an queerfeindlicher Gewalt hingewiesen werden.
DIR Diskussion nach CSD-Anschlag in Berlin: Der Überbietungswettbewerb ist eröffnet
Mehr Überwachung, mehr Kontrolle: Auch Berlins Regierender Bürgermeister
Wegner fordert nach dem CSD-Anschlag schärfere Gesetze. Der Wahlkampf läuft
an.
DIR Abschiebeflug nach Afghanistan: Jetzt trifft es auch die Nichtstraftäter
Deutschland schiebt 31 Menschen nach Afghanistan ab, darunter auch erstmals
jemand ohne Straftat. Mehrere Hundert Menschen demonstrieren am Flughafen.
DIR Nach dem CSD-Attentat: Wie wird man Gefährder?
„Islamistische Gefährder“ sollen in Präventivhaft oder sogar ausgebürgert
werden. Dabei ist der Begriff gesetzlich gar nicht definiert.