# taz.de -- Oberst Georg Klein
DIR Straßburger Richter zu Kundus-Angriff: Nicht völlig vergebens
Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat den
Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl.
DIR Islamistischer Einfluss in Afghanistan: Kundus ist Taliban-Land
Einst hatte die Bundeswehr ihr Feldlager in der nordafghanischen Provinz.
In der Hochburg der Taliban ist der Staat auf dem Rückzug.
DIR Deutscher Militäreinsatz in Afghanistan: Neuer Prozess um Kundus
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland
verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht
worden sei.
DIR Afghanistan-Urteil des Bundesgerichtshofs: Rückschlag für die Opfer von Kundus
2009 hatten Taliban zwei Tanklaster entführt, die ließ ein deutscher Oberst
bombardieren. Die Opfer haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
DIR Bundeswehr entschädigt Afghanen: 5.000 Dollar für ein Leben
Für viele Kriegsschäden hat die Bundeswehr Entschädigung gezahlt – auch für
getötete Zivilisten. Ein Schuldeingeständnis ist das jedoch nicht.
DIR Kommentar Kundus-Urteil: Erwartbar und beklemmend
Beim Bombardement in Kundus gab es keinen Rechtsbruch, urteilt das Bonner
Landgericht – und belohnt die Ahnungslosigkeit der deutschen Armee.
DIR Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet
wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei
nicht nachzuweisen.
DIR Kommentar Schadenersatz Kundus: Der Krieg ist kein rechtsfreier Raum
Auch Afghanen haben Rechte, wenn die Bundeswehr in ihrem Land Krieg führt.
Der Prozess in Bonn wird die Bundeswehr im positiven Sinne hemmen.
DIR ARD-Film über Kundus-Affäre: Kein Platz im Kopf
Die ARD das versucht Dilemma von Afghanistan-Kommandeur Oberst Klein
nachzuzeichnen. Sie verheddert sich zwischen Doku und Fiktion.
DIR Bombardierter Tanklaster in Kundus: Ein verhängnisvoller Befehl
Ein Rückblick auf eine Serie von Fehlern und Lügen im Jahr 2009: Nach dem
Luftangriff in Kundus wurde in Deutschland erstmals vom Krieg gesprochen.
DIR Prozess um Nato-Bomben in Kundus: Das Recht, zu klagen
Dürfen Hinterbliebene eines Nato-Angriffs gegen die Bundeswehr klagen? Ja,
sagen die einen. Nein – im Krieg gelten besondere Gesetze, sagen die
anderen.