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       # taz.de -- Markenschutz
       
   DIR Paulaner gewinnt im Design-Streit: Der Spezi-Hegemon
       
       Paulaner darf die Farbwellen auf seiner Spezi ganz für sich behalten. Das
       Landgericht München urteilt erneut zugunsten der Münchner Brauerei.
       
   DIR Hermes gegen „Hermès“: Der Gott der kleinen Händler
       
       Der türkische Buchhändler Ümit Nar legt sich mit dem Pariser Luxus-Konzern
       Hermès an. Beide verwenden für ihr Geschäft denselben Namen.
       
   DIR Apple-Konzern klagt wegen Birne: Verbotene Früchte
       
       Apple will einem Start-up dessen Birnen-Logo untersagen – wegen
       Verwechslungsgefahr. Er möchte offenbar den ganzen Obstkorb für sich.
       
   DIR EU-Gericht urteilt zu Hanfblatt im Logo: Symbol regt zum Drogenkauf an
       
       Ein Hanfblatt im Markenzeichen? Schon die Anspielung auf Marihuana verstößt
       gegen die öffentliche Ordnung, urteilt das Europäische Gericht.
       
   DIR EuGH-Urteil zu Balsamico: Alles Essig
       
       Ein deutscher Essigmeister darf sein Produkt als deutschen Balsamico
       bezeichnen. Der italienische Aceto balsamico di Modena ist sauer.
       
   DIR EU-Gerichtsurteil zu Lego-Figuren: Bleibt geschützt mit und ohne Noppe
       
       Ein britischer Konkurrent hatte gegen den Markenschutz für die Figuren des
       dänischen Spielzeugherstellers Lego geklagt – ohne Erfolg. Ihm bleibt der
       Gang zum EuGH.
       
   DIR Rechtsstreit um die Farbe Gelb: Lebenslänglich Langenscheidt
       
       Wörterbücher in der Farbe Gelb gehören zu Langenscheidt. So war es und so
       soll es bleiben, sagen die Richter. Ein Sprachlernprogramm hat das
       Nachsehen.
       
   DIR Kein europaweiter Markenschutz für Steiff: Mein Knopf, dein Knopf
       
       Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den „Knopf im Ohr“ eine
       juristische Schlappe erlitten. Den Knopf in der Mitte des Ohrs darf nicht
       er platzieren.
       
   DIR Rechte sichern sich Wende-Slogan: Markenschutz für „Wir sind das Volk“
       
       Zwei Rechte aus dem schleswigholsteinischen Norderstedt haben sich vom
       Deutschen Patent- und Markenamt den Slogan „Wir sind das Volk“ schützen
       lassen.
       
   DIR Verbraucherportal eingeschränkt: Markenschutz von ganz oben
       
       Viele Markennamen dürfen auf dem Internetportal der Verbraucherschützer
       nicht mehr genannt werden. Deshalb fördert die Regierung das Projekt
       weiter.