# taz.de -- Abhöraktion bei der „Letzten Generation“: Rücksichtslos und illegal
> Das Pressetelefon der „Letzten Generation“ wurde abgehört. Das macht
> selbst nach der impliziten Logik der Ermittler:innen keinen Sinn.
IMG Bild: Bloße Straßenblockaden reichen noch nicht für eine konspirative Struktur
Schon lange vor den Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation
(LG) im Mai ließ das Bayerische Landeskriminalamt [1][Telefonanschlüsse
überwachen], inklusive des Pressetelefons der Gruppe. Das war zumindest
teilweise illegal und zeigt, mit welcher Rücksichtslosigkeit die bayerische
Justiz vorgeht.
Es ging um 12 private Mobiltelefone und das Pressetelefon der Letzten
Generation, einen Berliner Festnetzanschluss. [2][Das Amtsgericht München
hat die Aktion vorab abgesegnet und mindestens einmal verlängert, so die
Süddeutsche Zeitung]. Die Anschlüsse wurden vom 13. Oktober bis zum 26.
April überwacht, vielleicht auch noch heute. Die Überwachung ist Teil des
Ermittlungsverfahrens gegen die LG-Mitglieder als „kriminelle Vereinigung“.
Dabei wollen die Ermittler:innen vor allem die Finanzierung der Gruppe
unterbinden. Im Mai wurden bereits die LG-Spendenkonten als „Tatmittel“
beschlagnahmt.
Weil das Amtsgericht München immer wieder die „konspirative“ Struktur der
LG beton, mag es noch vertretbar sein, die Mobiltelefone wichtiger
Aktivist:innen zu überwachen, um zum Beispiel herauszufinden, wer die
bisher unbekannten Mitglieder LG-“Kernteams“ sind, das die strategischen
Entscheidungen trifft. Beim Verdacht auf Bildung einer kriminellen
Vereinigung ist so etwas möglich, bei [3][bloßen Straßenblockaden] nicht.
Wie aber sieht es mit der Überwachung des Pressetelefons aus? Hier sind ja
unweigerlich auch völlig unbeteiligte Journalist:innen betroffen. Laut
Strafprozessordnung ist deshalb die Verhältnismäßigkeit besonders streng zu
prüfen. Die ist zwar angesichts der oft brachialen Rhetorik der Letzten
Generation nicht von vornherein zu verneinen. Doch das Abhören des
Pressetelefons macht selbst nach der impliziten Logik der
Ermittler:innen keinen Sinn. Eine konspirative Gruppe teilt ihre
internen Drahtzieher:innen ganz sicher nicht der Presse mit. Das
Abhören des Pressetelefons war also abwegig und daher unverhältnismäßig und
illegal.
25 Jun 2023
## LINKS
DIR [1] /Ueberwachung-von-Letzter-Generation/!5942780
DIR [2] https://www.sueddeutsche.de/politik/letzte-generation-bayerisches-lka-pressefreiheit-1.5960778
DIR [3] /Angeklagte-Klimaaktivistin-ueber-Blockaden/!5916322
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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