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       # taz.de -- AfD Bremen droht Zwangsvollstreckung: Die AfD ist eine Baustelle
       
       > Wegen 500 Euro droht der AfD Bremen die Pfändung des Parteikontos. Ein
       > Mitglied klagt gegen seine Partei und Kreisverbände verweigern den
       > Wahlkampf.
       
   IMG Bild: Der Zustand der AfD Bremen ist genauso jämmerlich wie ihr fast-Büro
       
       Bremen taz | Gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl bietet die AfD Bremen
       ein verheerendes Bild: Ein Mitglied klagt gegen den eigenen Landesverband
       auf Schadensersatz, das Parteikonto soll in Kürze gepfändet werden und
       Kreisverbände beteiligen sich nicht am Wahlkampf. Das alles geht aus
       Unterlagen hervor, die der taz vorliegen.
       
       Die drohende Zwangsvollstreckung des AfD-Parteikontos resultiert aus einem
       Rechtsstreit um eine Immobilie mit einem Mitglied aus der eigenen Partei.
       In der Klagebegründung, die der taz vorliegt, steht, dass der Kläger eine
       Immobilie im Steffensweg in Bremen-Walle aus eigener Tasche für die AfD
       gekauft hat und sich zuvor einen unbefristeten Mietvertrag durch den
       Landesvorstand per Parteibeschluss zusichern ließ. Die AfD hatte zuvor
       längere Zeit nach einem festen Parteibüro in Bremen gesucht ([1][taz
       berichtete]).
       
       Doch offenbar gab es Streit zwischen Käufer und Landesvorstand: Tatsächlich
       zog die Partei niemals in die Büroräume im Steffensweg ein, der Kläger
       blieb nach dem Kauf auf den Geschäftsräumen und den Mietkosten sitzen.
       Allerdings macht er „Schadensersatz aufgrund einer nicht eingehaltenen
       Mietzusage“ geltend. Anfang Juli 2016 hätte die AfD eigentlich in Walle
       einziehen sollen – deswegen stellt der Kläger seitdem Mietkosten in Höhe
       von 3.500 Euro in Rechnung, zuzüglich Zinsen.
       
       Vor dem Amtsgericht in Bremen-Blumenthal kommt es deswegen Anfang nächster
       Woche zur mündlichen Verhandlung. Recht bekommen hat der Kläger allerdings
       schon jetzt in Teilen: Zunächst hatte er nur auf 500 Euro geklagt, was der
       Miete für den Juli 2016 entspricht.
       
       ## Dem Parteikonto droht jeden Moment eine Pfändung
       
       Mit Erfolg: Gegen die AfD ist im November 2016 ein Versäumnisurteil
       ergangen, da sie weder auf Mahnungen des Klägers noch auf Schreiben des
       Gerichts reagiert hatte. In Abwesenheit des AfD-Landesvorstandes wurde die
       Partei verurteilt, 500 Euro an den Kläger zu zahlen. Das Versäumnisurteil
       ist ein vollstreckbarer Titel, der 30 Jahre lang zur Zwangsvollstreckung
       bevollmächtigt.
       
       Gezahlt hat der Landesverband das Geld offenbar nicht. Denn aus den
       vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass dem AfD-Parteikonto jeden Moment
       eine Pfändung droht: Der Kläger hat diese beim Amtsgericht beantragt – am
       10. August 2017. Der Antrag dafür wurde laut seinem Rechtsanwalt zugestellt
       und die Postbank habe auf telefonische Rückfrage die korrekte „Adresse für
       die Zwangsvollstreckung in Essen bestätigt“. Eine solche Pfändung dauert in
       der Regel einige Wochen. Das Konto der AfD Bremen dürfte also in Kürze
       gesperrt sein.
       
       In Folge weiterer Mietausfälle und des erfolgreichen Versäumnisurteils hat
       der Käufer die Klage erweitert – auf 3.500 Euro, eine Summe, die der AfD
       weh tun dürfte angesichts eines mageren Wahlkampfbudgets und ihres
       offensiven Bettelns um Wahlkampfspenden ([2][taz berichtete]).
       
       Der Landesvorstand Frank Magnitz will sich zu alldem nicht äußern. Das
       Versäumnisurteil kommentiert er dennoch: „Wir haben die Einladung nicht
       bekommen.“ Gleiches gelte für Mahnungen und weitere Forderungen des
       Klägers.
       
       ## Der Parteibeschluss liest sich wie ein Befehl
       
       Doch das sind nicht alle Probleme der AfD Bremen kurz vor der
       Bundestagswahl. Laut internem und einstimmigem Vorstandsbeschluss wurden
       die Kreisvorsitzenden zur Mitarbeit im „Wahlkampfteam“ zwangsverpflichtet:
       „Die Kreisvorsitzenden gehören ab sofort dem Wahlkampfteam an und nehmen
       aktiv teil.“ Der Beschluss sei ab dem 31. August „sofort gültig und
       umzusetzen“.
       
       Einzelne Verbände und Mitglieder verweigerten anscheinend die
       Wahlkampfhilfe. Unter Androhungen von Sanktionen versucht Magnitz nun,
       seine Mitglieder wieder auf Linie zu bringen. Der Beschluss liest sich wie
       ein Befehl: „Sollte ein Kreisvorstand die Beschlüsse nicht oder nicht mit
       der erforderlichen Sorgfalt ausführen, behält sich der Landesvorstand
       ausdrücklich Ordnungsmaßnahmen vor.“
       
       In einer Mail aus dieser Woche an einen anonymisierten Empfänger schreibt
       Magnitz: „Leider hast du bisher alle Aufforderungen, den Wahlkampf zu
       organisieren, ignoriert, an Sitzungen des Wahlkampf-Komitees nicht
       teilgenommen. Wir fordern Dich hiermit auf, umgehend und ohne weitere
       Verzögerung mit dem Wahlkampf zu beginnen.“
       
       7 Sep 2017
       
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