# taz.de -- Agrarministerin will Käfige legalisieren: Bundesrat schiebt Sauerei
> Die Länderkammer kann sich nicht einigen: Eine Entscheidung über Sauen,
> die noch 17 Jahre in enge Gestelle gesperrt werden sollen, ist
> verschoben.
IMG Bild: Eine Sau liegt mit ihren Ferkeln in einer Schweinebucht
Berlin afp/ |taz | Die am Freitag geplante Abstimmung über neue
[1][Vorgaben für die Schweinehaltung] im Bundesrat ist kurzfristig
abgesetzt worden. Die Verordnung könne auf Antrag eines Landes oder der
Bundesregierung in einer der nächsten Sitzungen beraten werden, erklärte
der Bundesrat. Dies könne frühestens am 13. März geschehen.
Die geplanten Änderungen der Tierschutz- und Nutztierhaltungsverordnung
sind umstritten – vor allem das Einsperren von Sauen in engen Kastenständen
beim Ferkeln.
Der entsprechende [2][Verordnungsentwurf] von Bundesagrarministerin Julia
Klöckner (CDU) streicht die Vorschrift, dass die Tiere ihre Beine im Liegen
ausstrecken können müssen. Erst nach einer Übergangsfrist von bis zu 17
Jahren müssten danach diese „Kastenstände“ genannten Käfige ein bisschen
größer sein als bislang üblich und die Zeiten der Tiere darin verkürzt
werden.
Laut einem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt von 2015 ist die Kastenstandhaltung
nur unter strengen Auflagen hinsichtlich der Mindestgröße und der
Bewegungsfreiheit für die Schweine zulässig.
## Tierschützer begrüßen Verschiebung
Dies wird in der von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU)
geplanten Verordnung jedoch nur mit Abstrichen umgesetzt. Der
Agrarausschuss des Bundesrates hatte sich für zahlreiche Nachbesserungen
ausgesprochen.
Tierschutzverbände begrüßten die Verschiebung der Entscheidung über die
Abstimmung: „Dass Ministerin Klöckner mit ihrem rechtswidrigen
Verordnungsentwurf nicht einfach durchmarschieren konnte, ist ein sehr
gutes Zeichen und zeigt, wie kontrovers und wichtig das Thema ist“, sagte
Rüdiger Jürgensen der Tierrechtsorganisation Vier Pfoten.
Die Verschiebung sei „auch dem breiten Protest der Tierschutzorganisationen
zu verdanken. Die Länder müssen jetzt die Zeit nutzen und hart verhandeln“,
betonte Jürgensen.
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müsse entsprochen werden.
Jürgensen: „Es ist nicht zu fassen, dass den Sauen sogar das ungehinderte
Ausstrecken verwehrt werden soll. Unsere Sicht ist klar: der Kastenstand
verstößt gegen das Tierschutzgesetz und unsere Verfassung. Er gehört
verboten!“
14 Feb 2020
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DIR [2] https://www.bundesrat.de/drs.html?id=587-19
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