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       # taz.de -- Alkoholverbot in Parks gekippt: Hoch die Flaschen!
       
       > Der Bezirk Mitte hatte das Trinken im Monbijou- und James-Simon-Park
       > untersagt. Nun akzeptiert er ein Gerichtsurteil, das das Verbot
       > aufgehoben hatte.
       
   IMG Bild: Ernährung gesichert
       
       Berlin taz | Der Bezirk Mitte wird keine Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht einlegen gegen die Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts zum Alkoholverbot im Monbijou- und im James-Simon-Park.
       Dies erklärte ein Sprecher des Bezirksamts am Montag auf taz-Anfrage. Man
       nehme die Entscheidung des Gerichts „sehr ernst“ und habe daher „die
       Allgemeinverfügung mit dem streitgegenständlichen Alkoholverbot heute
       aufgehoben“.
       
       Das Verwaltungsgericht hat am 31. August der Klage des Arbeitskreises
       kritischer jurist*innen an der Humboldt-Universität Recht gegeben und
       das Alkoholverbot in den beiden Parks nach einer Eilentscheidung vorerst
       gekippt.
       
       [1][Der Bezirk Mitte hatte am 21. Juli dieses Jahres befristet bis zum 11.
       September eine Allgemeinverfügung erlassen], nach der dort der Konsum und
       das Mitführen von alkoholischen Getränken zwischen 22 und 6 Uhr untersagt
       wurden. Begründung: Nächtlicher Alkoholkonsum und „wildes Feiern“ führe zu
       zahlreichen Schäden an den Grünanlagen „und widerspreche dem gesetzlichen
       Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Eholfung für die Bevölkerung“,
       fasste das Gericht in einer Pressmitteilung am Montag die Argumentation des
       Bezirks zusammen.
       
       Dagegen erklärte die 24. Kammer, so ein befristetes Alkoholverbot sei
       „nicht geeignet, die grünanlagenrechtlichen Schutzzwecke zu verwirklichen,
       denn der Konsum von Alkohol sowohl einzeln als auch in Gruppen stelle
       grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu
       Erholungszwecken dar“. Das Gesetz schreibe nicht vor, auf welche Art und
       Weise Anlagenbesucher nach Erholung suchen dürften, solange das Gebot
       gegenseitiger Rücksichtnahme eingehalten werde.
       
       ## Trinken gegen Gentrifizierung
       
       Die erkennbaren Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als
       solchem, sondern aus anderen Verhaltensweisen, die damit nicht zwingend im
       Zusammenhang stehen müssten. Zudem seien „Lärm, Vermüllung, wildes
       Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten“ ohnehin nach dem
       Grünanlagen-Gesetz verboten. Dieses Verbot setze der Bezirk aber nicht
       konsequent durch. Auch treffe das Alkoholverbot Menschen, die den Park
       nicht anderweitig schädigen.
       
       Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) begrüßte das Urteil.
       „Gerade in Zeiten, in denen sich wegen Gentrifizierung und starker
       Inflation immer weniger Menschen Freizeitausgaben leisten können, ist es
       falsch, Jugendliche und andere Menschen aus Parks zu vertreiben“, sagte
       Stefanie X. Richter, Sprecherin des akj. „Endlich können alle Menschen den
       Restsommer im Monbijoupark auch spätabends wieder genießen“, sagte sie.
       
       5 Sep 2022
       
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