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       # taz.de -- Angeblicher Bremer Bamf-Skandal: Der Skandal, der keiner war
       
       > Laut Staatsanwaltschaft soll die ehemalige Bremer Bamf-Chefin in 121
       > Fällen Straftaten begangen haben. Geblieben ist von den Vorwürfen fast
       > nichts.
       
   IMG Bild: Von den Vorwürfen gegen die ehemalige Bremer Bamf-Chefin ist kaum etwas übrig geblieben
       
       Hamburg taz | Massenhaft Menschen ohne rechtliche Grundlage Asyl gewährt zu
       haben – das warf die Bremer Staatsanwaltschaft Ulrike B. als [1][früherer
       Leiterin der dortigen Außenstelle des Bundesamts für Migration und
       Flüchtlinge (Bamf)] vor. Mit großem Aufwand ermittelten Staatsanwaltschaft,
       Polizei und Mitarbeiter:innen der Bamf-Zentrale in Nürnberg und meinten, in
       121 Fällen von B. begangene Straftaten erkannt zu haben.
       
       Mehr als ein Jahr lang lag die 250-seitige Anklageschrift bis Anfang
       November beim Bremer Landgericht. Das entschied dann: [2][Nur eine Handvoll
       Fälle] sind überhaupt verhandlungswürdig.
       
       Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte B. dafür gesorgt, dass
       Asylbewerber:innen Aufenthaltstitel erteilt worden waren, obwohl sie nach
       den Dublin-Regeln in andere EU-Länder hätten abgeschoben werden müssen.
       
       Als dieser vermeintliche Skandal im Frühjahr 2018 publik wurde, prägte er
       auch bundespolitisch die Asyldebatte. Da war sogar noch von tausenden
       Fällen, von [3][Bestechung und Korruption] die Rede. Doch vom „unfassbaren
       Asyl-Betrug“, der wochenlang durch die Medien waberte, blieb nicht viel
       übrig.
       
       ## Menschenrechte vor Dublin-Verfahren
       
       In der Zwischenzeit wurden viele der als Straftaten gewerteten
       Aufenthaltserteilungen von Verwaltungsgerichten als rechtmäßig anerkannt.
       Denn abgeschoben werden darf ein Mensch nur, wenn ihm keine
       menschenrechtswidrige Behandlung im Aufnahmeland droht. Laut dem
       Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht ist das zum
       Beispiel in Bulgarien aber oft der Fall.
       
       Die Bremer Staatsanwaltschaft, die viel Aufwand in die Ermittlungen
       gesteckt hatte, gab Ende November klein bei: Beschwerde gegen die nicht
       zugelassenen Klagen wolle sie nicht einlegen. So dürften im kommenden Jahr
       noch einige wenige Vorwürfe vor Gericht verhandelt werden.
       
       Viel mehr, als dass B. etwa zwei Hotelübernachtungen im Wert von 65 Euro
       nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben soll, bleibt von diesem
       vermeintlichen Skandal nicht übrig.
       
       28 Dec 2020
       
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