# taz.de -- Ausbau erneuerbarer Energien: Wieder mehr Windräder
> Nach dem starken Einbruch im letzten Jahr werden 2020 wieder mehr
> Windräder genehmigt und gebaut. Es sind immer noch weit weniger als
> geplant.
IMG Bild: Die Genehmigung neuer Windräder hat deutlich zugenommen
Berlin taz | Der Ausbau der Windkraft in Deutschland, der im vergangenen
Jahr dramatisch eingebrochen war, nimmt langsam wieder Fahrt auf. Nach
Angaben der Fachagentur Wind an Land sind in den ersten neun Monaten dieses
Jahres Windräder mit einer Leistung von knapp 900 Megawatt ans Netz
gegangen. Das sind einerseits 70 Prozent mehr als im gleichen
Vorjahreszeitraum, andererseits aber immer noch 70 Prozent weniger als im
Schnitt der vier Jahre zuvor. Bis Jahresende werden voraussichtlich 1.500
Megawatt erreicht – und damit gut die Hälfte dessen, was die
Bundesregierung eigentlich geplant hatte.
Zugleich ist absehbar, [1][dass der Ausbau sich im nächsten Jahr weiter
beschleunigen wird]. Denn auch die Genehmigung neuer Windräder hat deutlich
zugenommen: Mit Anlagen mit einer Leistung von 2.000 Megawatt gibt es hier
eine Zunahme von 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und auch die jüngsten
Ausschreibungen für neue Windanlagen haben wieder ein stärkeres Interesse
verzeichnet: Während 2019 vor einem Jahr nur für ein Drittel der möglichen
Leistung überhaupt Gebote abgegeben wurden, stieg dieser Wert nach Angaben
der Bundesnetzagentur zuletzt auf rund 80 Prozent an.
Um die künftigen Klimaziele zu erreichen, sind auch diese Werte aber noch
deutlich zu gering. In den nächsten Jahren plant die Bundesregierung im
Schnitt neue Windkraftanlagen mit einer Leistung von 4.000 Megawatt, und
wenn das EU-Klimaziel wie geplant verschärft wird, muss dieser Wert weiter
steigen. Der Thinktank Agora Energiewende etwa hält eine Verdoppelung des
geplanten Windkraftausbaus für nötig.
Bisher [2][scheitert der Ausbau aber an fehlender Ausweisung entsprechender
Flächen] durch die Kommunen und an Klagen. Um den Bau künftig zu
erleichtern, soll im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben
werden, dass Ökostrom-Anlagen im „öffentlichen Interesse“ liegen und der
„öffentlichen Sicherheit“ dienen. Damit wird ihre Position in Abwägung
gegenüber anderen Rechtsgütern wie Naturschutz gestärkt. Auch dürften
bestimmte Naturschutzklagen gegen neue Windräder geringere
Erfolgsaussichten haben als bisher.
3 Nov 2020
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## AUTOREN
DIR Malte Kreutzfeldt
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