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       # taz.de -- Bamf-Prozess vorm Bremer Landgericht: Den wahren Skandal erkennen
       
       > Der Prozess um den vermeintlichen Bremer Bamf-Skandal braucht eine große
       > Bühne. Nur auf ihr wird anschaulich, wie grotesk das Verfahren ist.
       
   IMG Bild: Im Konzerthaus „Die Glocke“ tagt das Gericht. Draußen erinnern Demonstrierende an den wahren Skandal
       
       Kurz blitzte am Donnerstag die Frage auf, ob das Landgericht nicht eine
       Nummer zu groß sei für die Verhandlung des vermeintlichen Bremer
       Bamf-Skandals. „Sie hätten ja auch“, sagte die Vertreterin der
       Staatsanwaltschaft, Silke Noltensmeier von-Osten, in Richtung der
       Vorsitzenden, „runtereröffnen können.“ Sprich: [1][Die Verhandlung an das
       Amtsgericht verweisen].
       
       Rechtlich wäre das korrekt gewesen. Aber trotzdem ist es so besser, und
       nicht nur aus verfahrensökonomischen Gründen. Den juristisch stichhaltigen
       Bodensatz aus der Anklageschrift rauszusieben, war personal- und
       zeitintensiv – und das noch einmal einer überlasteten Einzelrichterin
       überzuhelfen, hätte niemandem genützt. Aber wichtiger ist, dass nur die
       große Bühne der politisch-gesellschaftlichen Dimension der Affäre gerecht
       wird.
       
       So zeigt sich erst im riesigen Konzertsaal, in dem sich eine Handvoll
       Zuschauer*innen verliert, wie grotesk dieses Verfahren ist – und der
       vorherige Aufruhr war. Dazu passt, dass die Staatsanwaltschaft ausgerechnet
       das Delikt „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ins Feld führen muss: Sie
       hatte sich während der Ermittlungen [2][als eigenständiges
       Klatsch-und-Tratsch-Organ zu profilieren versucht], bis ihr das vom
       Verwaltungsgericht ausdrücklich verboten wurde.
       
       Die Lüge vom massenhaften Asylmissbrauch war lange vor dem Prozessauftakt
       zerstoben. Daran hat Nazanin Ghafouri vom Bremer Flüchtlingsrat [3][vor
       Beginn der Verhandlung erinnert]. Beim Getöse von 2018 sei es darum
       gegangen, „das Recht auf Asyl selbst zu untergraben“.
       
       Dieser Verdacht kann sich darauf stützen, dass mit Ulrike B. eine Frau ins
       Fadenkreuz geriet, die in der Behörde für die mittlerweile
       verwaltungsrechtlich als richtig erkannte Rechtsauffassung gekämpft hatte.
       Sprich: Sie hat [4][menschenrechtswidrige Abschiebungen verhindert].
       
       Dass diese unbeirrbare Treue zu den fundamentalen Normen nicht belobigt,
       sondern verfolgt wird, ist ein Skandal. Ihn sichtbar zu machen, kann keine
       Bühne zu groß sein. Zu hoffen bleibt, dass auch das Gericht ihn erkennt.
       
       18 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__209.html
   DIR [2] /Gericht-missbilligt-Justizbehoerde/!5591146
   DIR [3] https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/
   DIR [4] /Gefluechteten-in-Bulgarien-droht-Armut/!5530950
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
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