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       # taz.de -- Baustopp für A20 bleibt bestehen: Natur- und Klimaschutz missachtet
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht bremst den Bau der A20 bei Bad Segeberg: Die
       > Planungen blieben „hinter den rechtlichen Anforderungen zurück“.
       
   IMG Bild: Richtung Bad Segeberg geht es nicht mehr weiter: A20
       
       Hamburg taz | Bernd Buchholz räumt die Niederlage unumwunden ein: „Das ist
       eine bittere Enttäuschung“, kommentiert Schleswig-Holsteins
       Verkehrsminister das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte am
       Dienstag die Planungen für den Bau der Autobahn A20 (siehe Kasten) quer
       durch das nördlichste Bundesland für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“
       erklärt.
       
       Damit gilt der im November 2013 verhängte Baustopp fort. Die Planung bleibe
       „in Systematik und Prüfungstiefe erheblich hinter den rechtlichen
       Anforderungen zurück“, wird in dem Urteil der umgangssprachliche Begriff
       „Pfusch“ umschrieben.
       
       Die Planungsbehörden in Kiel haben nun zwar die Möglichkeit zu
       Nachbesserungen – aber das kann dauern. „In den kommenden drei bis vier
       Jahren werden wir keinen Spatenstich für die A20 mehr hinbekommen“,
       konstatiert Buchholz. Der FDP-Politiker will nun mit den klagenden
       Umweltverbänden BUND und Nabu über Planungsänderungen ins Gespräch kommen.
       
       Die zeigten sich erfreut über den unanfechtbaren Spruch des höchsten
       deutschen Verwaltungsgerichts. Das Urteil zeige, dass ihre gemeinsame Klage
       „als Anwälte von Natur und Umwelt notwendig war“, erklärt die
       BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. „Das Verbandsklagerecht ist für
       die Kontrolle von Planungen und die Einhaltung von Umweltrecht zwingend
       erforderlich“, stellt der Nabu-Landesvorsitzende Hermann Schultz klar.
       
       Konkret hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9
       Kilometer langes Teilstück im Kreis Segeberg ausgesetzt. Die Überprüfung
       des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe
       erheblich hinter den Anforderungen zurück. Zudem sahen die Richter
       artenschutzrechtliche Fehler in Bezug auf Deutschlands größtes
       Fledermaus-Winterquartier im Segeberger Kalkberg. Dieses sei europaweit
       bedeutsam. Etwa 30.000 geschützte Tiere überwinterten dort. Die
       Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung
       untersucht werden müssen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
       
       Als „richtungsweisend“ bewerten die Umweltverbände die Hinweise des
       Gerichtes zu Klimafragen. Danach muss sowohl im Bundesverkehrswegeplan als
       auch bei Planungen großer Verkehrsprojekte der Klimaschutz stärker
       einbezogen werden. Das bedeute, dass der Flächenverbrauch durch Autobahnbau
       in einer strategischen Umweltprüfung bewertet werden müsse, sagt
       BUND-Geschäftsführer Ole Eggers: „Anders als bisher müsste dieser dann eins
       zu eins ausgeglichen werden.“
       
       Das Urteil aus Leipzig sei die Quittung für eine „Planung mit der
       Brechstange“, sagt Andreas Tietze, Verkehrsexperte der Grünen im Kieler
       Landtag. „Naturschutz ist kein lästiges Hindernis.“ Tietze forderte von den
       Planungsbehörden, nun auch „alternative Trassenverläufe“ zu prüfen. Dafür
       hätten die Grünen Vorschläge gemacht, „die schneller, kostengünstiger und
       nachhaltiger“ seien.
       
       Richtig schlecht gelaunt ist hingegen Ken Blöcker, Geschäftsführer des
       Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste. Die A20 werde „nie realisiert
       werden können, wenn für jedes Lebewesen auf diesem Planeten nachteilige
       Auswirkungen im Vorhinein ausgeschlossen werden müssen“, warnt Blöcker.
       
       28 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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