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       # taz.de -- Blockaden der „Letzten Generation“: Und wieder schäumt der Autofahrer
       
       > Auch am Donnerstag protestieren Aktivist*innen in Berlin mit
       > Sitzblockaden an Autobahnen für mehr Klimaschutz. Bisher gibt es keine
       > Anklagen.
       
   IMG Bild: Da braucht die Polizei Fingerspitzengefühl: Protest in Berlin am Mittwoch
       
       Berlin dpa/taz | Klimaschutz-Aktivisten haben auch am Donnerstag ihre
       Straßenblockaden in Berlin fortgesetzt. Die Verkehrsinformationszentrale
       twitterte am Morgen von einem langen Stau und „massiver Verkehrsstörung“
       auf der Stadtautobahn im Norden zwischen Charlottenburg und Seestraße. Auch
       der Busverkehr sei dort unterbrochen. Auch an weiteren Stellen an der
       Seestraße und am Siemensdamm wurde blockiert, sagte eine Polizeisprecherin.
       Insgesamt beteiligten sich mindestens 30 Demonstranten.
       
       Die Gruppe „Letzte Generation“ [1][blockiert seit knapp drei Wochen] fast
       jeden Morgen [2][Autobahnausfahrten im Berliner Stadtgebiet]. Viele
       Demonstranten kleben ihre Hände an der Straße fest, um zu verhindern, dass
       die Polizei sie schnell wegräumt. Bereits von [3][Januar bis März hatten
       die Demonstranten] immer wieder Autobahnausfahrten blockiert.
       
       Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Innensenatorin Iris
       Spranger (beide SPD) hatten die Blockaden mehrfach kritisiert und von
       Straftaten gesprochen. Spranger hatte gesagt, sie erwarte, dass die Justiz
       zu Anklagen und Verurteilungen komme.
       
       Polizei und Justiz tun sich aber mit der Strafverfolgung schwer. Die
       Polizei nahm seit Januar zwar Hunderte Anzeigen wegen Nötigung und
       Widerstands auf, bei der Staatsanwaltschaft werden bislang 73
       Ermittlungsverfahren bearbeitet. Wie ein Behördensprecher am Mittwoch auf
       Anfrage mitteilte, beziehen sich diese Fälle alle auf Straßenblockaden im
       Januar. Bei der Polizei gebe es zudem Hunderte Strafanzeigen.
       
       Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte jedoch noch in keinem der
       Verfahren eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob Anklage erhoben
       wird. Voraussetzung dafür seien abgeschlossene Ermittlungen der Polizei.
       Die müsse aber noch wichtige Punkte klären.
       
       ## Kritik von Generalstaatsanwältin an Innensenatorin
       
       Generalstaatsanwältin Margarete Koppers sagte, ihre Behörde habe der
       Polizei bereits im Frühjahr erläutert, woran es bei den Ermittlungen fehle
       und zu welchen Punkten Nachermittlungen erforderlich seien. Sie verwies auf
       die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Autobahnblockaden.
       „Über den Anfangsverdacht, die Notwendigkeit und Intensität von
       Ermittlungen sowie die Anklagereife entscheidet die Staatsanwaltschaft, und
       zwar nach Recht und Gesetz und nicht nach politischen Wunschvorstellungen“,
       betonte Koppers mit Blick auf Forderungen aus der Politik – unter anderem
       der SPD-Innensenatorin – nach schnellen und härteren Strafen.
       
       „Es geht um schwierige Rechtsfragen“, erläuterte Oberstaatsanwalt Holger
       Brocke, zuständiger Abteilungsleiter für die Verfahren. Von Bedeutung sei
       etwa, wie viele Menschen sich beteiligt hätten, wie lange die Aktionen
       gedauert hätten und ob es Ausweichmöglichkeiten für Autofahrer gegeben
       habe. Relevant sei aber auch, wann und wie festgeklebte Personen von der
       Straße gelöst worden seien. Insbesondere in den Anfangszeiten seien
       derartige Details von den Polizisten vor Ort noch nicht erfasst worden.
       „Ihnen ging es zunächst darum, die Leute von der Straße zu holen.“
       
       Bei den Tatvorwürfen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft in der Regel
       um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. In einigen wenigen
       Fällen gehe es auch um den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den
       Straßenverkehr.
       
       7 Jul 2022
       
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