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       # taz.de -- Bundesrat zu Lärmgrenzen: Kein Bock auf das Geknatter
       
       > Die Grenzwerte für neue Motorradtypen müssen bei allen Geschwindigkeiten
       > gelten, verlangt der Bundesrat. Das hatten zuvor Umweltschützer
       > gefordert.
       
   IMG Bild: Knatter-knarz-brumm: Die meisten Motorradfahrer stehen auf den kräftigen Sound ihrer Maschinen
       
       Berlin taz | Neue Motorradmodelle sollen die Lärmgrenzwerte immer einhalten
       – nicht nur unter den Bedingungen der Zulassungstests. Diese Forderung von
       Umweltschützern hat der Bundesrat am Freitag in einer Entschließung über
       [1][Motorradlärm] übernommen. Ein Geräuschlimit von maximal 80 Dezibel sei
       künftig „über alle Betriebszustände einzuhalten“, verlangt die
       Länderkammer. Dafür solle sich die Bundesregierung bei der EU einsetzen.
       Die Entschließung wurde vom schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen
       eingebracht und auf Antrag der grün-schwarzen Regierung von
       Baden-Württemberg erweitert.
       
       Umfragen zufolge fühlen sich etwa drei Viertel der Bevölkerung durch
       Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt, also in der Lebensqualität
       eingeschränkt. Die [2][Karte der taz] mit Protesten gegen Lärm von
       Motorrädern und unnötig lauten Autos in Deutschland enthält bereits etwa
       300 Orte. Dabei können chronische Lärmbelastungen
       Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfälle verursachen, warnt das
       bundeseigene Robert-Koch-Institut.
       
       Dennoch bauen BMW und andere Konzerne Motorräder oder Autos so, dass sie
       lauter sind als zum Fahren nötig. Der Grund: Gerade männliche Kunden
       bevorzugen es, wenn die Fahrzeuge einen kräftigen „Sound“ haben. Legal ist
       das, weil der Schallpegel für die Zulassung nur in „zahmen“ Situationen wie
       bei niedrigen Drehzahlen und Geschwindigkeiten von 50 Kilometern pro Stunde
       gemessen wird.
       
       Das soll sich nach dem Willen der Bundesländer ändern. „Ziel ist es, die
       Prüfvorschriften so zu gestalten, dass die Fahrzeuge nicht nur bei der
       Typprüfung, sondern auch im realen Fahrgeschehen leiser werden (Real
       Driving Sound Emissions)“, schreibt die Länderkammer zu der
       [3][Entschließung].
       
       „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an
       Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare
       Soundkulissen (’Sound-Design') ermöglichen“, verlangen die Länder weiter.
       Denn die Hersteller bauten diese Vorrichtungen teilweise ab Werk ein,
       sodass die Fahrzeuge auf der Straße lauter sein können als bei der
       Typgenehmigung. Zudem verlangt das Papier, Geschwindigkeitsbeschränkungen
       und Streckensperrungen an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes
       zu ermöglichen. Bisher sind solche Maßnahmen nur erlaubt, um zum Beispiel
       Unfälle zu verhindern.
       
       Sowohl Jan Gebhardt, Verkehrslärmexperte des Umweltbundesamts, als auch
       Holger Siegel, Sprecher des Arbeitskreises Motorradlärm beim Bund für
       Umwelt und Naturschutz Deutschland, hatte die Vorlage als „Schritt in die
       richtige Richtung“ begrüßt. „Bis das Gesetzeskraft erlangt, ist es aber
       noch ein sehr weiter Weg“, sagte Gebhardt der taz. Siegel wies darauf hin,
       dass die geforderte Reform der Zulassungsregeln nicht für bereits
       genehmigte Modelle gelten würde. Zu laute alte Motorräder könne man von der
       Straße holen, indem die Behörden zum Beispiel Auspuffklappen, die den Lärm
       nur unter Prüfbedingungen reduzieren, als illegale Abschalteinrichtungen
       einstufen. Der Industrie-Verband Motorrad Deutschland ließ eine Bitte der
       taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
       
       Kennen Sie Orte, wo es Proteste gegen unnötigen Motorrad- und Autolärm
       gibt, die auf unserer Karte fehlen? Dann schicken Sie bitte Ort, Straße,
       Postleitzahl und Quelle (zum Beispiel Link zu einem Medienartikel) an
       kfzlaerm@taz.de.
       
       15 May 2020
       
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