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       # taz.de -- Chlor-Einsatz in LNG-Terminal erlaubt: Umwelthilfe verliert Prozess
       
       > Für die Reinigung des Flüssiggas-Terminals in Wilhelmshaven wird Chlor
       > verwendet. Dies bedrohe das Wattenmeer, fürchtet die Umwelthilfe und hat
       > geklagt.
       
   IMG Bild: Das Spezialschiff „Höegh Esperanza“, ein schwimmendes LNG-Terminal, liegt am Anleger
       
       Wilhelmshaven/Leipzig dpa | Der Einsatz von Chlor zur Reinigung des
       Importterminals für Flüssigerdgas ([1][LNG]) in Wilhelmshaven ist
       rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden,
       wie dessen Pressestelle mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den
       Biozid-Einsatz im Betrieb des Terminalschiffes „Höegh Esperanza“ geklagt.
       
       Die Umweltschützer befürchten durch das Einleiten von chlorhaltigem
       Abwasser Schäden für das angrenzende Wattenmeer. Das
       Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen. Das Verfahren
       entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, hieß es.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Höegh Esperanza für
       einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Nach Angaben des Betreibers
       Uniper ist der Einsatz von Biozid in Form von aktivem Chlor notwendig, um
       zu verhindern, das Seewassersysteme des Schiffes mit Algen und Muscheln
       zuwachsen.
       
       Die Klage richtete sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das
       schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für
       Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat.
       
       Zuletzt hatte die Behörde im September mitgeteilt, dass chlorhaltiges
       Abwasser aus der Reinigung bislang keine negativen Auswirkungen auf die
       Jade hatte und verwies dazu auf eine fortlaufende gewässerökologische
       Überwachung.
       
       ## Gericht: Ultraschallverfahren noch nicht bewährt
       
       Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich dem Gericht zufolge darauf berufen,
       dass das Verfahren der Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik
       entspreche, sondern das Biozid-freie Ultraschallverfahren.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht verwies darauf, dass die Eignung des
       Ultraschallverfahrens noch nicht gesichert sei. „Der bisherige Einsatz auf
       Seeschiffen genügt für die Annahme der praktischen Bewährung nicht“, hieß
       es in der Mitteilung. Bei dem zweiten schwimmenden Terminalschiff in
       Wilhelmshaven sei die Ultraschallmethode in einer Erprobungsphase. Als
       praktische Bewährung könne dies nicht angesehen werden.
       
       20 Dec 2024
       
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