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       # taz.de -- Corona in Deutschland: Wenn ein „Hotspot“ zum Makel wird
       
       > Das Beherbergungsverbot wegen Corona ist schwer umsetzbar. Vor allem kurz
       > vor den Herbstferien und bei Online-Buchungen.
       
   IMG Bild: Corona Test in Berlin-Neukölln: Nur mit Negativ-Test darf man in andere Bundesländer reisen
       
       Immer mehr Landkreise und Städte in Deutschland werden zu sogenannten
       Corona-Hotspots, zu Risikogebieten, in denen [1][binnen sieben Tagen mehr
       als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner] gezählt wurden. Laut einem
       Beschluss vieler Bundesländer unterliegen Menschen aus diesen „Hotspots“
       einem Beherbergungsverbot, dürfen sich also in den meisten anderen
       Bundesländern nicht einmieten – das Problem: In einigen dieser Regionen
       beginnen just am Wochenende die Herbstferien. Und viele Urlaube sind schon
       gebucht.
       
       Zu den „Hotspots“ mit den hohen Infektionszahlen gehören Städte wie Bremen,
       Vechta, Hagen, Wuppertal, Aachen, Remscheid, Offenbach, Esslingen und die
       Landkreise Wesermarsch und das Emsland. Die Liste verändert sich
       fortwährend. So waren in Berlin zuerst vier Stadtbezirke als „Hotspots“
       eingestuft, nämlich Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg
       und Neukölln. Seit Donnerstagnachmittag überschritt die ganze Stadt den
       Wert und gilt als Risikogebiet.
       
       In Frankfurt am Main gilt ab Freitag zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine
       gastronomische Sperrstunde. Das bedeutet, dass Kneipen während dieser Zeit
       geschlossen bleiben müssen.
       
       In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordhrein-Westfalen beginnen die
       Herbstferien. Wer beispielsweise aus Berlin-Tempelhof kommt, kann derzeit
       einen Urlaub in einem gebuchten Hotel in Bayern nicht antreten. Es sei
       denn, er oder sie weist einen höchstens 48 Stunden alten negativen
       Coronatest vor. Die Frage nur ist: [2][Wer behält den Überblick], wer sagt
       die Reise ab und wer zahlt?
       
       Das Beherbergungsverbot sei in dieser Form „eigentlich nicht praktikabel“,
       sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und
       Gaststättenverbands (Dehoga) Bayern, im Gespräch mit der taz. Viele
       Hoteliers hätten aufgrund der Online-Buchungssysteme oftmals zwar eine
       Kreditkartennummer, aber keine Herkunftsadresse der noch nicht angereisten
       Gäste und könnten diese deshalb nicht ohne Weiteres einem Risikogebiet
       zuordnen. Geppert ist dafür, die Verantwortung, ob man aus einem Hotspot
       kommt und von daher den Urlaub nicht antreten darf, „in die Hände der Gäste
       zu legen“. Diese müssten bei der Anreise eine Selbsterklärung ausfüllen
       oder eben ein negatives Ergebnis eines Coronatestes vorlegen.
       
       ## Rechtliche Unklarheiten
       
       Damit verknüpft ist allerdings auch die Frage, wer für die Stornierung
       zahlt. Kann ein Hotelier aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
       nicht vermieten, sei er „verpflichtet, dem Gast eine kostenlose Stornierung
       zu gewähren oder einen gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten“, sagt Robert
       Bartel, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg, der taz.
       Ungeklärt sei allerdings die rechtliche Frage, ob der Hotelier den Gast
       nicht darauf verweisen könnte, doch einen Test auf Covid-19 vorher zu
       machen und dann mit einem negativen Testergebnis die Reise doch anzutreten.
       Auch Geppert verweist auf diesen strittigen Punkt. „Wir versuchen das
       rechtlich zu klären.“
       
       Mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter sein darf als 48 Stunden,
       können auch Gäste aus Corona-Hotspots von überall anreisen. Einige
       Bundesländer wie Bremen, Berlin und Thüringen haben sich allerdings dem
       generellen Beherbergungsverbot für Gäste aus „Hotspots“ (mit Stand
       Donnerstag am Spätnachmittag) noch nicht angeschlossen.
       
       8 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Jens-Spahn-und-RKI-zur-Coronalage/!5719076
   DIR [2] /Coronaregeln-in-den-Bundeslaendern/!5719027
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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