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       # taz.de -- Cum-Ex-Steuerklau: Minister Scholz muss nachsitzen
       
       > Im Finanzausschuss des Bundestags muss der Ex-Bürgermeister nochmal zu
       > nicht eingetriebenen Steuer-Millionen aussagen, diesmal geheim.
       
   IMG Bild: Noble Fassade, zweifelhaftes Gebaren: Warburg-Bank
       
       Hamburg taz | Nachdem Olaf Scholz (SPD) bei seiner Befragung am Mittwoch im
       Finanzausschuss des Bundestages zum [1][Thema Cum-Ex-Steuerklau] im
       wesentlichen nichts gesagt hat, lädt ihn der Ausschuss jetzt noch einmal
       ein. Wie der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi von der Linken mitteilte,
       solle die Sitzung am 25. März als „VS-Geheim“ eingestuft werden, damit sich
       der Bundesfinanzminister und ehemalige Hamburger Bürgermeister nicht
       dauernd mit dem Steuergeheimnis herausreden könne.
       
       Den Abgeordneten geht es darum, herauszufinden, was Scholz als Erster
       Bürgermeister im November 2017 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden
       der Warburg-Bank besprochen hat. Die dahinter liegende Frage ist, ob der
       Senat der Bank zugesagt hatte, ihr bei dem Steuerskandal entgegenzukommen
       und auf 47 Millionen Euro zu verzichten.
       
       Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um den Dividenden-Stichtag herum
       schnell zwischen verschiedenen Beteiligten gehandelt. Dabei ließen sich
       mehrere Beteiligte die bei dem Geschäft nur einmal angefallene
       Kapitalertragssteuer erstatten – ein dreister Griff in die Staatskasse und
       ein Trick den die Behörden und der Gesetzgeber über Jahre nicht in den
       Griff bekamen.
       
       Konkret geht es um eine Forderung von 47 Millionen Euro an die Warburg-Bank
       aus Cum-Ex-Geschäften, die die Finanzbehörde 2016 verjähren ließ. Die
       Behörde, die damals vom heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)
       geführt wurde, hat erklärt, sie habe diese Forderung nicht rechtssicher
       eintreiben können.
       
       ## Nicht politisch beeinflusst?
       
       Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, sie sei politisch beeinflusst worden.
       Sie habe keine „Billigkeitslösung“ vorgeschlagen, wie in der Presse
       vermutet wurde, und rechtlich gar nicht die Möglichkeit für einen Vergleich
       mit der Bank gehabt.
       
       Der Abgeordnete De Masi bezweifelt das und verweist darauf, dass Vergleiche
       in Form einer „tatsächlichen Verständigung“ zwischen der Bank und der
       Behörde sehr wohl möglich seien. Voraussetzung dafür ist, dass der
       Sachverhalt, der der Besteuerung zugrunde liegt, nur unter erschwerten
       Umständen ermittelt werden kann.
       
       6 Mar 2020
       
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