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       # taz.de -- Cyber-Grooming im Netz: Ich will ein Snap von dir
       
       > Fremde nutzen verstärkt das Internet, um Minderjährige zu kontaktieren.
       > Staat und Eltern stehen in der Verantwortung, Kinder zu schützen.
       
   IMG Bild: Gefahr für Minderjährige bei Social-Media-Plattformen
       
       Berlin taz | Jedes vierte minderjährige Kind wird im Internet von
       Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert. Zu diesem Ergebnis kommt
       eine Studie der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen aus dem
       Dezember 2021. Ferner bekam jede:r siebte Minderjährige die Aufforderung,
       für eine erwachsene Person vor der Webcam die Kleidung abzulegen oder die
       Kamera des Smartphones anzuschalten.
       
       Grooming nennt sich diese Art der Annäherung. Das Wort stammt aus dem
       Englischen und bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit
       Minderjährigen mit der Absicht, diese zu missbrauchen. Findet sie in der
       virtuellen Welt statt, spricht man von Cyber-Grooming. Um Kinder stärker
       vor [1][Kriminalität im Netz] zu schützen, erklärte Thomas Langwald,
       Beauftragter für Jugendsachen der Polizei Hannover, dass sie nicht ohne
       Aufsicht im Internet surfen sollten. Ferner betonte er, dass Hardware wie
       Computer oder Laptop ins Wohnzimmer und nicht ins Kinderzimmer gehören.
       
       Zu nicht ganz so großer Strenge, aber zu Vorsichtsmaßnahmen rät auch der
       Bundesabgeordnete Matthias Seestern-Pauly (FDP). Er ist Obmann im
       Familienausschuss sowie Mitglied der Kinderkommission. Gegenüber der taz
       sagte er, dass Eltern für die Gefahren im Netz sensibilisiert werden
       müssten.
       
       Laut Langwald würden sich einige Menschen mit pädophiler Neigung
       insbesondere über [2][digitale Spiele] wie „Clash of Clans“ oder „Fortnite“
       Zugang zu Kindern verschaffen. Langwald zufolge wüssten Täter:innen „oft
       genau darüber Bescheid, welche Spiele gerade angesagt sind“.
       
       ## Bei Sozialen Medien ist auch Vorsicht geboten
       
       Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins (DKV),
       ergänzt gegenüber der taz, dass Messenger und Social-Media-Plattformen wie
       Tellonym, Tiktok, Snapchat, Whatsapp und Instagram ebenfalls eine große
       Rolle spielen. „Oft werden dann von dem Kind Nacktbilder angefordert, um
       dann wiederum das Kind zu erpressen“, sagt Rettinger. Weigern sich die
       Kinder, werden sie bedroht.
       
       Laut Rettinger seien dies „perfide Strategien, mit denen Kinder dann unter
       Druck gesetzt werden“. Zu bekannten Täter:innenstrategien zählen
       Geheimhaltungsdruck, Manipulation von Wahrnehmung, Entwertung des Kindes
       sowie tödliche Bedrohung – Täter:innen drohen beispielsweise, die Eltern
       des Kindes umzubringen.
       
       Von den befragten Minderjährigen gaben 15 Prozent an, ungefragt Nacktbilder
       zugesandt bekommen zu haben. Was die Täter:innen angeht, sei laut
       Rettinger besonders erschreckend, „dass 40 Prozent selbst Minderjährige“
       seien. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein 14-Jähriger einer
       13-Jährigen ein Dickpic schickt, also ein Foto eines Penis.
       
       ## Kinderschutz muss im Fokus stehen
       
       Die Folgen eines solchen [3][Cyber-Groomings] sind enorm, da Fotos, Videos
       sowie Kommentare nicht mehr aus dem Internet zu entfernen sind. Laut
       Rettinger würden Opfer „bis hin zu Suizidvorfällen“ leiden. Außerdem
       spricht nicht jedes Kind darüber, dass es eine solche Kontaktaufnahme gab.
       Aus diesem Grund gebe es eine „unglaublich hohe Dunkelziffer“.
       
       Laut Seestern-Pauly hat sich die Ampelkoalition dazu verpflichtet, den
       Kinderschutz zu stärken. Es sei unter anderem notwendig, bei der
       Lehrkraftausbildung für Aufklärung zu sorgen. Heidi Reichinnek (Linke)
       fordert, dass den Kindern klargemacht werden müsse, dass sie keine Schuld
       tragen. Außerdem stehe der Staat in der Verantwortung: Daten, die einen
       Rückschluss auf die Identität der Kinder zulassen, sollen „besonders gut
       geschützt“ werden.
       
       10 May 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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