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       # taz.de -- Datenschützer bezwingt Facebook: Hamburg wahrt seine Gesichter
       
       > Der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt ordnet an, dass biometrische
       > Profile bei Facebook rückwirkend geschützt werden. Der Konzern lenkt
       > daraufhin ein.
       
   IMG Bild: Facebook hat die Gesichtserkennungsfunktion für alle neuen Nutzer in der EU abgeschaltet.
       
       HAMBURG epd/dpa | Facebook lenkt bei der vom Hamburger Datenschützer
       Johannes Caspar und anderen Experten kritisierten
       Gesichtserkennungsfunktion ein. Das Online-Netzwerk erklärte sich bereit,
       bis zum 15. Oktober alle bisher erstellten Nutzerprofile zu löschen, wie
       die irische Datenschützbehörde am Freitag mitteilte. Die Funktion sei
       bereits für alle neuen Nutzer in der Europäischen Union abgeschaltet
       worden.
       
       Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte am Freitag
       eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook erlassen. Darin wird das
       US-Unternehmen dazu verpflichtet, das seit langem als rechtswidrig in der
       Kritik stehende Verfahren der Gesichtserkennung auch rückwirkend
       datenschutzkonform zu gestalten, teilte sein Büro mit. Das Unternehmen habe
       „sicherzustellen, dass nur mit einer aktiven Zustimmung der bereits
       registrierten Nutzerinnen und Nutzer biometrische Profile erzeugt und
       dauerhaft gespeichert werden“.
       
       Die erlassene Anordnung basiere auf den von den europäischen
       Datenschutz-beauftragten gemeinsam erarbeiten Anforderungen. Darin
       vorgesehen ist auch, dass Nutzer vorher umfassend über die Risiken des
       Verfahrens informiert werden müssen.
       
       Ziel der Anordnung sei es laut Caspar überdies nicht, den Einsatz der
       Technologie der Gesichtserkennung zu verhindern. Vielmehr gehe es darum,
       den Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen „eine bewusste und
       aktive Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an dieser nicht
       unproblematischen Technologie ermöglicht“, so der Datenschutzexperte.
       
       ## Langwierige Verhandlungen
       
       Aufgrund seiner örtlichen Zuständigkeit beziehe sich die Anordnung nur auf
       Facebook-Nutzer mit Wohnsitz in Hamburg. Andere deutsche Aufsichtsbehörden
       hätten entsprechende Verwaltungsverfahren angekündigt.
       
       Bis Facebook am Freitag einlenkte, waren dem Erlass der Anordnung den
       Angaben zufolge langwierige Verhandlungen mit dem Unternehmen
       vorausgegangen. Letztlich seien diese bis dato daran gescheitert, dass
       Facebook auf dem Verhandlungsweg nicht dazu zu bewegen war, das Verfahren
       an europäische Datenschutzstandards anzupassen.
       
       21 Sep 2012
       
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