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       # taz.de -- Die letzten NS-Prozesse: Die Schuld der alten Männer
       
       > Abermals wird in Hamburg ein über 90-Jähriger wegen seiner Beteiligung an
       > NS-Verbrechen angeklagt. Was ist es, was daran irritiert?
       
   IMG Bild: Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, betritt das Gericht in Lüneburg. Er nahm den zur Vernichtung angelieferten Menschen die Wertgegenstände ab. Später war er einer der wenigen, die Reue zeigten. Gröning starb, bevor er seine Haftstrafe antreten musste.
       
       Hamburg taz | Die Männer, die jetzt wegen ihrer NS-Verbrechen vor Gericht
       gestellt werden, sind zwischen 92 und 95 Jahre alt. Schon wegen ihres
       jungen Alters zu Zeiten des NS-Regimes haben sie keine hohen Posten
       innegehabt. Viele sterben noch vor Antritt ihrer Strafe. Der Hamburger,
       gegen den jetzt [1][Anklage erhoben wurde], hat als 17-Jähriger als
       Wachmann im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft
       wirft ihm Beihilfe zum 5.320 fachen Mord vor. Man liest von dieser und
       ähnlichen Anklagen und fragt sich, woher das Ungenügen kommt, das einen
       dabei beschleicht. Warum stellt sich nicht nur Zufriedenheit ein angesichts
       einer Justiz, die ihre Arbeit tut?
       
       Ich glaube nicht, dass es um Mitleid geht, weil die Angeklagten alt und
       gebrechlich sind. Es ist vielleicht ein erster Impuls, der aber schnell
       einem nüchterneren Blick weicht: wenn diese Männer Schuld auf sich geladen
       haben, wenn sie gemordet oder Beihilfe zum Mord geleistet haben, dann
       verjährt diese Schuld nicht. Nein, es ist kein Mitleid.
       
       Und hätte man es gehabt, zerschellt es sehr schnell, sobald die Anklage
       ihre Abstraktion verliert. Und das schon im Zimmer des ersten
       Staatsanwalts, den man besucht, um ihn nach seinen Erfahrungen mit den
       späten NS-Prozessen zu fragen. An der Wand hängt dort eine Schautafel, auf
       die an der y-Achse die Zeit und an der x-Achse die Todesarten im
       [2][Konzentrationslager Stutthof] aufgezeichnet sind. Eine heißt „durch
       Hunde“ und eine „durch Elektrozaun“ und dort ist vermerkt, wann und wer
       dort hineingeworfen wurde. Es ist auch ein Säugling darunter.
       
       Ein anderer Staatsanwalt, der sich ebenfalls mit NS-Verbrechen beschäftigt,
       sagt, dass ihm die Frage immer wieder gestellt werde, dass er sie sich
       selbst stellt, seitdem er mit der Arbeit begonnen hat: Was wollt ihr mit
       diesen alten Männern? Wozu dienen diese Prozesse gegen Menschen, die nicht
       mehr tun als sich auf den Tod vorzubereiten, die keine gesellschaftliche
       Relevanz mehr haben?
       
       ## Mehrheit war für Verjährung
       
       Die Antwort der Staatsanwälte ist eindeutig: Sie führen diese Prozesse,
       weil der Gesetzgeber sie dazu verpflichtet hat. Mord, zu dieser
       Entscheidung [3][kam der Bundestag 1979], verjährt nicht. Es ist
       bemerkenswert, dass damals eine Mehrheit der Bevölkerung für eine
       Verjährungsregel eintrat – damit wären die Verbrechen der NS-Zeit nicht
       mehr verfolgbar gewesen. Die Politik entschied anders und später ist dieser
       Moment als Sternstunde des Parlaments gefeiert worden.
       
       Aber die Verfolgung der NS-Verbrechen war in der Praxis – und der
       politischen Begleitung – alles andere als umfassend. Die Verbrechen der
       Justiz selbst blieben weitestgehend ausgespart, kein Jurist hackte dem
       anderen ein Auge aus. Die Urteile gegen viele Täterinnen und Täter aus der
       Wehrmacht, den Vernichtungslagern und den Euthanasie-Tötungsanstalten
       fielen milde aus.
       
       Häufig wurde nicht wegen Mordes, sondern wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
       Nach einer [4][Novelle des Strafgesetzbuches von 1968] galt für solche
       Angeklagte, wenn nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie „niedrigen
       Motive“ der Haupttäter teilten, ein Strafrahmen von lediglich drei bis 15
       Jahren.
       
       Hinzu kam: wer überhaupt vor Gericht gestellt wurde, war oft dem Zufall
       überlassen. Der [5][Ulmer Prozess] wegen der Ermordung von 5.502 jüdischen
       Kindern, Frauen und Männern im litauisch-deutschen Grenzgebiet war einem
       Zufall zu verdanken: ein daran beteiligter SS-Mann hatte das
       Regierungspräsidium Nordwürttemberg auf Wiedereinstellung verklagt, nachdem
       er entlassen worden war, als aufflog, dass er bei seiner Einstellung
       falsche Daten angegeben hatte.
       
       Als über den arbeitsrechtlichen Prozess in der Presse berichtet wurde,
       erkannte ein Zeitzeuge der Massaker den früheren SS-Mann. Die Urteile im
       dann folgenden Ulmer Prozess? Statt, wie von der Staatsanwaltschaft
       gefordert wegen Mordes, wurden die Haupttäter wegen Beihilfe zum Mord
       verurteilt: zu Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Jahren.
       
       Um die Zufälligkeit der Strafverfolgung wenn nicht zu beenden, so doch zu
       verringern, richtete man die [6][Zentrale Stelle zur Aufklärung von
       NS-Verbrechen] in Ludwigsburg ein. In den Anfangsjahren wurde sie geleitet
       von Erwin Schüle, der zurücktreten musste, als [7][seine SA- und
       NSDAP-Mitgliedschaft] bekannt wurde.
       
       Kritische Stimmen sagen, dass mit Ludwigsburg eine Einrichtung geschaffen
       wurde, der die Politik durch die engen Kompetenzgrenzen nicht die
       Möglichkeit gab, ihre Aufgabe zu erfüllen: es ist eine reine
       Vorermittlungsstelle, die auf die Zusammenarbeit mit den
       Staatsanwaltschaften angewiesen ist. Sie selbst darf keine Anklage erheben.
       
       ## Teil der Vernichtungsmaschinerie
       
       Das Jahr, in dem die Grundlage gelegt wurde für die späten NS-Prozesse, die
       jetzt geführt werden, ist 2015. Denn das Landgericht Lüneburg unterschied
       nicht, wie vorher üblich, zwischen dem Dienst in einem reinen
       Vernichtungslager wie Sobibor oder einem wie Auschwitz, das zugleich KZ und
       Vernichtungslager war. Mit Oskar Gröning, dem sogenannten Buchhalter von
       Auschwitz, wurde ein SS-Mann aus einem solchen Lager wegen Beihilfe zum
       Mord verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Einzeltat nachgewiesen werden
       musste. 1969 wäre auf dieser Grundlage kein Urteil möglich gewesen. Damals
       musste das Gericht den Beschuldigten eine Einzeltat nachweisen. Was in der
       Praxis oft unmöglich war: zu ungenau waren die Erinnerungen vor allem der
       Opfer. Und von Täterseite war wenig Hilfe bei der Aufklärung zu erwarten.
       
       Nun wird anders verfahren. Und eben das scheint mir der Kern der Irritation
       zu sein, die die Prozesse mit sich bringen. Es ist keine inhaltliche
       Irritation, etwa weil das Konzept der Zugehörigkeit zu einer
       Vernichtungsmaschinerie nicht überzeugte. Sondern eine grundsätzlichere,
       die einem zugestandenermaßen naiven Verständnis von Justiz geschuldet ist,
       nämlich dem, dass sie unwandelbar ist und unangefochten vom Zeitgeist. Wie
       kann es sein, dass man innerhalb von zehn Jahren von der Auffassung, dass
       Mord verjährt, zur gegenteiligen Auffassung kommt? Warum hält man
       jahrzehntelang in Verfahren, die denen gegen Gröning vergleichbar sind, den
       Einzeltatnachweis für notwendig und erkennt nun, dass „funktionelle
       Beihilfe“ Grundlage genug ist für die Strafverfolgung?
       
       ## Rechtsprechung gehört zum Zeitgeist
       
       Rechtssprechung ist wandelbar, und damit bekommt sie den Ruch des
       Willkürlichen. Und diese Wandelbarkeit beschränkt sich nicht auf den fernen
       Saal, in dem die NS-Männer angeklagt werden. Recht bestimmt, wann Leben
       beginnt und wann es endet. Es bestimmt, was eine nicht strafbare Abtreibung
       und was strafbare Tötung ist, ob jemand lebendig oder tot ist.
       Rechtsprechung ist unentrinnbar Teil des Zeitgeistes, und dass kann je nach
       Sicht mutlos oder hoffnungsvoll machen.
       
       Teil des Zeitgeistes war das Argument in der [8][Verjährungsdebatte von
       1965], demzufolge man wegen der vorzeitige Entlassung von NS-Tätern durch
       die Alliierten ohnehin schon mit Massenmördern lebe. Teil des Zeitgeistes
       ist heute die Auffassung, dass es von Bedeutung ist, den Opfern als
       Nebenklägern eine Stimme zu geben. Und daneben gibt es die blinden Flecken,
       die Ungereimtheiten, die man nicht erkennt, weil einem der Abstand dazu
       fehlt. Und solche, die man nicht benennt, weil einem der Mut fehlt, von der
       Mehrheitsmeinung abzuweichen.
       
       Es ist kaum möglich, das Zusammenspiel von juristischer Praxis und
       Zeitgeist nachzuzeichnen. Fragt man Juristinnen und Juristen danach, so
       sagen sie gleichermaßen lapidar und schlüssig, dass in den
       Urteilsbegründungen nichts stehe, was über das Juristische hinausginge. Von
       daher ist also kein Aufschluss zu erwarten.
       
       Und fragt man, wie es zum Urteil gegen John Demjanjuk kommen konnte, dann
       heißt es, dass das Interesse und die Hartnäckigkeit einzelner
       StaatsanwältInnen dafür gesorgt habe. Wie aber auch die Prozesse gegen die
       Zuträger der Anschläge von 9. 11., die den Blick für die Arbeitsteiligkeit
       beim Verüben großer Verbrechen geschärft hätten. Die Einflüsse mischen
       sich, individuelle, strukturelle und vermutlich steht man bei ihrer
       Betrachtung noch viel zu nah vor dem Bild, um etwas über seine Komposition
       sagen zu können.
       
       ## Es spielt keine Rolle, wie viele Leute im Zuschauerraum sitzen
       
       Die Medien haben groß über den Prozess gegen John Demjanjuk und fünf Jahre
       später über den gegen [9][Oskar Gröning] in Lüneburg berichtet. Vielleicht
       ist die Pressekarawane jetzt weitergezogen und die letzten Prozesse finden
       vor allem das Interesse einer kleinen Gruppe von Juristen – so empfinden es
       zumindest einige der Beteiligten. Die in ihrem Bekanntenkreis gelegentlich
       gefragt werden, ob hier nicht Energie und Steuergelder verschwendet würden.
       Aber, und das ist die Stelle, an der die Justiz in beruhigender Weise der
       Gesellschaft enthoben ist, es spielt eben keine Rolle, wer und wie viele
       Leute im Zuschauerraum sitzen.
       
       Wer die Verfahren verfolgt, erhält eine Lehrstunde darin, das auszuhalten,
       was die Juristen „Keine Gleichheit im Unrecht“ nennen – nur weil A. der
       gerechten Strafe entging, hat das keine Bedeutung für B.s Strafe. Wie kann
       es sein, dass der Kommandant von Stutthof 1957 zu neun Jahren Zuchthaus
       verurteilt und daraus nach drei Jahren entlassen wurde? Ungefähr das hat
       der nun angeklagte frühere Wachmann aus Stutthof einen Staatsanwalt
       gefragt. Wenn es nach mir ginge, wäre er für den Rest seines Lebens in Haft
       gewesen, antwortete der Staatsanwalt.
       
       Diese Prozesse bieten einen Anlass, darüber nachzudenken, warum und dass es
       keiner Gesellschaft zu gelingen scheint, eine kollektive Schuld dann
       abzutragen, wenn es wirklich weh tut: unmittelbar danach, wenn die
       Angeklagten verhandlungsfähig sind und die Beweislage gut. Dann, wenn die
       Mitte der Gesellschaft die Folgen spürt, ganz hautnah, weil es die Mitte
       der Gesellschaft ist, gegen die verhandelt wird. Die [10][6.500 Wachleute
       von Auschwitz] nach 1945 vor Gericht hätte etwas anderes bedeutet, als
       heute 30 zu belangen.
       
       ## Wo bin ich Teil eines Systems, das Unrecht tut?
       
       Kann man überhaupt Schlüsse ziehen aus den späten Prozessen für die
       Gegenwart? Muss man es? Prozesse als politische Bildungsarbeit sozusagen,
       die fragen lassen, wo stehe ich heute, wo bin ich Teil eines Systems, das
       Unrecht tut?
       
       Die Juristen reagieren darauf sehr zurückhaltend. Wie immer man zur Not der
       Flüchtlinge auf dem Mittelmeer stehe, sagt einer, es sei eine andere
       Dimension als die Vernichtung durch das NS-Regime. Man kann die Prozesse
       zum Anlass nehmen, zu fragen, wo man Ähnlichkeit mit den Angeklagten hat.
       Menschen, die, so sagt es einer der Staatsanwälte, in der Öffentlichkeit
       zunehmend wenig diabolisiert würden. Es sind nicht mehr die fernen Monster,
       deren Untiefen nichts mit den eigenen zu tun haben. Man kann den
       Erörterungen folgen, welche Angst berechtigt war, welcher Widerstand in
       einem Maß zu erwarten ist, dass man sich strafbar macht, wenn man passiv
       bleibt.
       
       Die Gerichte entscheiden darüber und es ist keine Aufgabe, um die man sie
       beneiden würde. Sie tun ihre Arbeit in der Zeitverhaftetheit, in der wir
       alle leben. Wir können ihr kaum entkommen, aber wir sollten um sie wissen.
       
       4 May 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Anklage-gegen-ehemaligen-SS-Wachmann-aus-Hamburg,kzwachmann100.html
   DIR [2] https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-das-kz-stutthof-in-polen-100.html
   DIR [3] https://www.deutschlandfunk.de/verjaehrung-von-ns-morden-ein-kompromiss-als-meilenstein.724.de.html?dram%3Aarticle_id=313704
   DIR [4] https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45861387.html
   DIR [5] https://www.gedenkorte-europa.eu/de_de/article-ulmer-einsatzgruppen-prozess-1958.html
   DIR [6] http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite
   DIR [7] https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46169484.html
   DIR [8] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/24031343_debatten04-199958
   DIR [9] /!t5008049/
   DIR [10] https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-letzten-prozesse-auschwitz-ohne-ende.976.de.html?dram%3Aarticle_id=353655
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Friederike Gräff
       
       ## TAGS
       
   DIR John Demjanjuk
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