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       # taz.de -- Diesel-Fahrverbote in Stuttgart: Schwarz-Grün droht Zwangsgeld
       
       > Die Umwelthilfe hat in Stuttgart erfolgreich auf Fahrverbote für Diesel
       > der Euro-Norm 5 geklagt. Das Land sperrt sich – der Streit eskaliert.
       
   IMG Bild: Hier wird gemessen: Station für Feinstaub und Stickoxide am Stuttgarter Neckartor
       
       Berlin taz | Wenn die Politik auf die Gesetze pfeift, müssen die Gerichte
       ran – so passiert es seit der Aufdeckung des Dieselgate-Skandals im
       September 2015, wenn auch nur sehr stockend. Deshalb geht die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) nun das Thema mit immer härteren Bandagen an. Neue
       Eskalationsstufe: Nicht nur Gerichtsurteile, sondern Zwangsgeld wegen
       überschrittener Stickoxid-Grenzwerte.
       
       Am Montag wurde der grün-schwarzen Landesregierung in Stuttgart ein
       Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart wegen überschrittener
       Grenzwerte am Stuttgarter Neckartor zugestellt. Danach wird dem Land
       Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht
       bis zum 1. Juli Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Norm in den
       Luftreinhalteplan aufnimmt. Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde
       beim Verwaltungsgerichtshof möglich.
       
       [1][Diesel der Kategorie Euro 4 und schlechter dürfen bereits seit dem
       Jahreswechsel die innerstädtische Umweltzone in Stuttgart nicht mehr
       befahren]. Seit dem 1. April gilt dies auch für die Einwohner der
       Landeshauptstadt Baden-Württembergs.
       
       Das Land hält Fahrverbote über die Abgasnorm Euro 4 hinaus jedoch für
       unnötig – und verweist auf ein Maßnahmenpaket, zu dem unter anderem
       Busspuren, Schadstoff-Filter und ein spezieller Asphalt gehören. Es kämen
       allenfalls nur noch einzelne, streckenbezogene Verbote für Euro-5-Diesel in
       Betracht, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) noch vor
       drei Wochen. „Aber wir tun alles, um das auch zu vermeiden.“
       Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) sagte damals: „Es ist jetzt klar:
       Kein zonales Euro-5-Verbot in Stuttgart.“ Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung
       wirkten, erklärten beide.
       
       ## Bereits die dritte Zwangsgeld-Drohung
       
       „Wann endlich versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und
       Gesetz auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit
       nicht einverstanden sind?“, sagte hingegen Jürgen Resch,
       Bundesgeschäftsführer der DUH, am Montag.
       
       Es wäre nicht das erste Zwangsgeld für das Land. Einmal hat die Landeskasse
       bereits 10.000 Euro bezahlt, ein zweites Mal hat das Gericht dieses
       angedroht, nun kommt die dritte Drohung dazu.
       
       Auch in einem Streit mit Anwohnern des Neckartors – hier steht eine der
       Messstationen mit den höchsten Stickoxidwerten in Deutschland – hatten dem
       Land Zwangsgelder gedroht, dieser Fall ist mittlerweile aber erledigt. Das
       Geld geht in solchen Fällen auch nicht an die Kläger, sondern in die
       Justizkasse – und bleibt damit letztlich beim Land.
       
       Es ist bundesweit nicht das erste Mal, dass die Justiz für saubere Luft mit
       Zwangsgeld drohen muss. Obwohl Richter bereits etwa in München, Düsseldorf,
       Aachen, Gelsenkirchen und Frankfurt am Main die Landesregierungen
       angewiesen haben, Fahrverbote wegen überschrittener Grenzwerte zu prüfen
       und anzuordnen, weigern sich die zuständigen Behörden häufig, den Urteilen
       nachzukommen. Oft legen sie Berufung ein.
       
       Daher klagt die DUH auf Zwangsgeld, das die Landesregierungen aber häufig
       wenig beeindruckt – wandert das Geld doch nur von einer Haushaltsstelle in
       eine andere. Deshalb prüfen die Richter in einem Verfahren in München
       mittlerweile Beugehaft für Beamte und Minister. Dafür bat der Bayerische
       Verwaltungsgerichtshof den Europäischen Gerichtshof bereits im vergangenen
       Jahr zu klären, ob er bayerische Amtsträger inhaftieren darf, um ein
       Diesel-Fahrverbot in München zu ermöglichen. (mit dpa/afp)
       
       29 Apr 2019
       
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