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       # taz.de -- Diesel-Urteil des Verwaltungsgerichtes: Fahrverbote für Berlin angeordnet
       
       > Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Berlin in mehreren Straßen
       > ein Diesel-Fahrverbot einführen muss. Die Umwelthilfe hatte geklagt.
       
   IMG Bild: Schlechte Luft: in Berlin
       
       Berlin taz | Großer Rummel am Berliner Verwaltungsgericht: Transparente von
       Umweltschützern vor dem Gebäude, voller Saal, fünf Richter*innen, dutzende
       Medienvertreter. Das spiegelte die bundespolitische Bedeutung des
       Verfahrens. Muss der Berliner Senat Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge
       erlassen?, lautete die Frage. „Ja“, antwortete das Gericht am Dienstag.
       Hält sich der Senat, die Landesregierung, an den Richterspruch, dürfen
       Diesel-Pkw und -Lkw ab nächstem Jahr einige Straßen nicht mehr befahren.
       
       Geklagt hat der Verband [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH)]. Er wollte
       durchsetzen, die gesamte Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings für
       Diesel zu sperren. Das hielten die Richter*innen für zu weitgehend. Sie
       wiesen aber auch den rot-rot-grünen Senat in die Schranken, der Fahrverbote
       vermeiden will.
       
       Das Gericht gab der DUH in zentralen Punkten recht. Der Senat muss
       mindestens elf Abschnitte von acht Straßen im Zentrum für Diesel-Fahrzeuge
       der Euro-Normen 0 bis 5 sperren. Wagen mit Euro-Norm 6 sind davon nicht
       betroffen. Es geht unter anderem um die Leipziger Straße und die
       Friedrichstraße in Berlin-Mitte. Darüber hinaus soll die Landesregierung
       für 15 Straßenkilometer prüfen, ob dort Fahrverbote nötig sind. Einen
       entsprechenden Beschluss der Landesregierung zur Renovierung ihres
       Luftreinhalteplanes erwartet das Gericht bis 31. März 2019.
       
       Auf zahlreichen Straßen im Stadtzentrum würde der Grenzwert für
       Stickstoffdioxid seit Jahren beträchtlich überschritten, begründete Ulrich
       Marticke, der Vorsitzende Richter. Dieser beträgt 40 Mikrogramm pro
       Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Die Werte an den Straßen erreichen
       demgegenüber bis zu 63 Mikrogramm. Verantwortlich dafür sei vor allem der
       Verkehr von Diesel-Fahrzeugen, so Marticke. Die Abgasbelastung gefährdet
       die Gesundheit von zehntausenden Berliner*innen.
       
       ## DUH will Verbotszonen ausdehnen
       
       „Das zeitliche Ende der Fahnenstange ist erreicht“, sagte der Richter. Die
       Einschränkungen müssten schnell erfolgen. Die Entscheidung ist aber noch
       nicht rechtskräftig, eine Berufung ist zugelassen. Fraglich ist zudem, wann
       und wie der Senat den Richterspruch umsetzt. Kommen die Fahrverbote
       wirklich, wird ein Teil des Verkehrs in umliegende Straßen ausweichen. Dort
       steigt dann die Belastung mit Abgasen. DUH-Chef Jürgen Resch kündigte
       bereits weitere Messungen und juristische Maßnahmen an. Er will sich dafür
       stark machen, die Verbotszonen auszudehnen.
       
       In der vergangenen Woche beschloss die Bundesregierung ihr
       [2][Diesel-Konzept], um Diesel-Fahrverbote in 14 besonders betroffenen
       Städten zu vermeiden. Berlin gehörte bisher nicht dazu. Nun rückt wohl auch
       die Hauptstadt in den Kreis der Kommunen, in denen die Autohersteller den
       Diesel-Besitzern hohe Umtauschprämien anbieten müssen. Das soll den
       Austausch alter Fahrzeuge mit hohem Stickstoffdioxid-Ausstoß gegen
       sauberere Autos befördern.
       
       Außerdem wünscht die Bundesregierung, dass die Unternehmen den Haltern
       anbieten, ältere Fahrzeuge mit Katalysatoren nachzurüsten. Auch das könnte
       bald für Berlin gelten. Ob und wie die Konzerne darauf eingehen, ist
       allerdings unklar.
       
       Diesel-Fahrverbote für einige Straßen gelten bereits in Hamburg. In
       Stuttgart und Frankfurt/Main werden sie für 2019 erwartet.
       
       9 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.duh.de/
   DIR [2] /Diesel-Konzept-der-Bundesregierung/!5541159
       
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   DIR Hannes Koch
       
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