# taz.de -- Digitalpakt im Bundesrat: Länder stoppen Vorschlag
> Über den von der Bundesregierung geplanten Digitalpakt für Schulen gibt
> es vorerst keine Einigung. Nun soll ein Vermittlungsausschuss eingesetzt
> werden.
IMG Bild: Der Digitalpakt, eine Schweinerei? Der Bundesrat hat am Freitag unter anderem darüber abgestimmt
Berlin taz | Der von der Bundesregierung geplante [1][Digitalpakt für die
Schulen] liegt vorläufig auf Eis. In seiner letzten Sitzung des Jahres hat
der Bundesrat den Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung am Freitag in
den Vermittlungsausschuss geschickt.
Mit dem Digitalpakt wollte der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro für
Computer und IT-Technik sowie für die Finanzierung von Lerninhalten zur
Verfügung stellen. Da Bildung Ländersache ist, hätte dafür aber das
Grundgesetz geändert werden müssen. [2][Dem stellten sich die Länder
geschlossen entgegen.]
Dabei kritisieren die SPD-regierten Länder vor allem den Artikel 104b, der
vorsieht, dass die Länder für alle Finanzhilfen des Bundes künftig einen
ebenso hohen Beitrag aus ihren Etats bereitstellen müssen (die sogenannte
„50-50-Regelung“). Fünf unionsregierte Länder inklusive Baden-Württemberg
stellen darüber hinaus auch den Artikel 104c und damit [3][die
Grundgesetzänderung als solche] infrage. Über beide Artikel berät im neuen
Jahr der Vermittlungsausschuss.
Für den Digitalpakt gilt die 50-50-Regelung noch nicht.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht den Pakt, der
unterschriftsreif vorliege, denn auch als Kollateralschaden der
[4][Bund-Länder-Auseinandersetzung]. Am Freitag machte sie aber noch einmal
deutlich, dass sie eine Verfassungsänderung weiterhin für notwendig halte.
Sie lehnte damit die Überlegungen einiger Unionsländern ab, den Pakt davon
zu entkoppeln. „Erst die Grundgesetzänderung, dann der Digitalpakt“, sagte
Karliczek. Das heißt, dass die Schulen frühestens nach der ersten Sitzung
des Bundesrats am 15. Februar mit dem Geld rechnen können – falls sich Bund
und Länder bis dahin auf einen Kompromiss geeinigt haben, der von beiden
Kammern bestätigt wird.
## Verschärfung der Mietpreisbremse durchgewinkt
Mit dem Stopp der Grundgesetzänderung steht auch die Neuregelung des
sozialen Wohnungsbaus infrage. Bisher gibt der Bund den Ländern Geld für
Sozialwohnungen, kann deren Zweckbindung aber nicht kontrollieren. Einige
Länder gaben das Geld für anderes aus. 2020 und 2021 will der Bund 2
Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
Ebenfalls gestoppt wurde vom Bundesrat die Regelung von [5][steuerlichen
Abschreibungen im Mietwohnungsbau], die sogenannte Sonder-AfA. Das Thema
wurde von der Tagesordnung genommen. Eine Reihe von Landesregierungen, etwa
Berlin und Schleswig-Holstein, verlangen eine Mietpreisbindung, die im
Gesetz nicht vorgesehen ist. Mit der Sonder-AfA, die bis 2021 rund 400
Millionen Euro kosten soll, können Wohnungen gefördert werden, deren
Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten.
Die Verschärfung der Mietpreisbremse wurde dagegen am Freitag vom Bundesrat
durchgewinkt. Sie sieht unter anderem die Reduzierung der
Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor.
14 Dec 2018
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## AUTOREN
DIR Martin Reeh
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