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       # taz.de -- Energiekrise: Koalition einigt sich auf Gasumlage
       
       > Die Koalition hat sich auf eine Gasumlage geeinigt. Sie wird wohl 1,5 bis
       > 5 Cent pro Kilowattstunde betragen. Kritik kommt von
       > Verbraucherschützern.
       
   IMG Bild: Gasverdichterstation in Werne
       
       Berlin dpa | Die Bundesregierung hat sich am Donnerstagabend auf eine
       Regelung der Gasumlage geeinigt, die ab Herbst zu [1][Preissteigerungen für
       die Gaskunden] führt. Habeck sagte, die Entscheidung der Bundesregierung
       für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die
       Bürgerinnen und Bürger begleitet werden.
       
       Die Bundesregierung will mit der Umlage einen Zusammenbruch von Importeuren
       als Folge stark gedrosselter russischer Gaslieferungen verhindern. Sie soll
       ab Anfang Oktober greifen und Gasversorgern wie Uniper zugutekommen, die zu
       hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland
       kaufen müssen. Sie können diese Mehrkosten aber bisher nicht weitergeben,
       dies soll über die Umlage geschehen. Uniper war in finanzielle Turbulenzen
       geraten, der Bund hatte ein milliardenschweres Rettungspaket beschlossen.
       
       Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Wie
       hoch die Umlage ist und wann genau sie wie bei den Verbrauchern ankommt,
       ist unklar. Die Höhe der Umlage soll erstmals bis zum 15. August 2022
       ermittelt werden. Die Höhe hängt laut Entwurf der Verordnung wesentlich von
       Umfang und Preis des als Ersatz zu beschaffenden Gases ab sowie von der
       Nachfrage. Habeck hatte eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde
       genannt.
       
       Die Verordnung der Bundesregierung für eine staatliche Gasumlage will die
       Union so nicht akzeptieren. „Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene
       Gasumlage hat erhebliche handwerkliche Fehler. Sie ist zudem nicht fair“,
       sagte der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn, der
       Deutschen Presse-Agentur. Menschen mit kleinem Einkommen [2][warteten seit
       Monaten auf eine wirkliche Entlastung]. Das passe nicht zusammen.
       
       ## Keine Mehrwertsteuer auf die Umlage
       
       Spahn fügte hinzu: „Dass der Staat über die Mehrwertsteuer an der
       Sonderumlage noch mitverdient, ist fast zynisch. Die Bürger zahlen so bis
       zu 100 Euro mehr als nötig wäre.“ Durch die zweite geplante Umlage, die
       Speicherumlage, würden noch weitere Belastungen auf die Verbraucher
       zukommen. „Wenn die Ampel hier nicht zügig nachbessert, werden wir im
       Deutschen Bundestag die Aufhebung dieser Verordnung zur Gasumlage
       beantragen“, sagte der CDU-Politiker.
       
       Aus Kreisen des von Robert Habeck (Grüne) geführten Wirtschaftsministeriums
       hieß es dazu, es sei wichtig, dass auf die Umlage keine Mehrwertsteuer
       erhoben werde. „Das ist nicht vermittelbar.“ Aber hier liege die
       Zuständigkeit beim FDP-geführten Finanzministerium. Dieses müsse prüfen,
       wie das geht.
       
       Kritik zur Umlage kam auch aus der Industrie. VDA-Präsidentin Hildegard
       Müller räumte zwar ein: „Die beschlossenen Regelungen zur Gasumlage sind
       ein notwendiges Übel, um die Energieversorgung Deutschlands aufrecht zu
       erhalten“. Aber: Für eine faire Lastenverteilung hätte die Bundesregierung
       [3][auch die Energiewirtschaft stärker in die Pflicht nehmen müssen].
       Stattdessen sollten Unternehmen und Privatverbraucher über die Maßen
       belastet werden. Die Chefin des Verbands der Automobilindustrie forderte
       für die Industrie weitere Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer.
       Darüber hinaus brauche es eine Härtefallregelung, um existenzgefährdende
       Belastungen für die Unternehmen auszuschließen.
       
       Die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung zu
       Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Habeck, der der dpa
       vorlag, die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne
       Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das
       betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden. Bei
       Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich
       nicht weitergegeben werden könne. „Dadurch entstehen erhebliche
       Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin
       angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können.“
       
       5 Aug 2022
       
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