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       # taz.de -- Energiewende in Hamburg: Vermieter gegen Balkonkraftwerke
       
       > Viele Mieter*innen wollen Solarzellen auf dem Balkon.
       > Vermieter*innen müssen meist zustimmen. In Hamburg verbieten manche
       > die Installation.
       
   IMG Bild: Lieber ohne Kabelbinder festmachen, dann freuen sich vielleicht auch Vermieter: Balkonsolaranlagen
       
       Hamburg taz | Die eigene [1][Stromrechnung senken] und etwas für den
       Klimaschutz tun: Das wollte ein Paar aus Hamburg. Und zwar mit einem
       sogenannten Balkonkraftwerk. Die kleinen Solaranlagen mit einer Leistung
       von bis zu 600 Watt sind für den Eigenverbrauch gedacht.
       
       Die beiden wollen ihren Namen nicht nennen, um es sich nicht mit den
       Hamburger Genossenschaften zu verscherzen. Sie ist Mieterin beim Bauverein
       der Elbgemeinden (BVE). Mit knapp 20.000 Mitgliedern und über 13.800
       Wohnungen zählt der BVE nach eigenen Angaben „zu den bedeutenden
       Wohnungsunternehmen“ in Hamburg und Umgebung. Er wohnt zwar anderswo,
       wollte die Installation aber in die Hand nehmen und rief beim BVE an, um
       nach der Zustimmung zu fragen – doch die hat er nicht bekommen. Die Anlagen
       seien beim BVE grundsätzlich verboten, habe man ihm gesagt. Daraufhin
       meldete er sich bei der taz.
       
       „Wenn es nicht die bürokratischen Hürden des Staates sind, ist es krass,
       dass nun die Vermieter abblocken“, sagt er. Die beiden hätten die Anlage
       mit einfachen Schellen am Geländer befestigen wollen, eine Außensteckdose
       gebe es bereits. Dennoch wollte man lieber vorher bei der Genossenschaft
       anklopfen.
       
       Denn eine Genehmigung durch die Vermieter*innen ist notwendig, wenn
       eine Anlage an der Fassade – auch an der Balkonaußenwand – befestigt werden
       soll. Und wenn für die Installation Leitungen verlegt werden müssen, also
       wenn eine Außensteckdose noch nicht vorhanden ist, braucht es ebenfalls die
       Zustimmung.
       
       Auf Nachfrage der taz bestätigt der BVE: „Für Wohnungen in
       Mehrfamilienhäusern/Geschosswohnungsbauten können wir die individuelle
       Installation eines Solargerätes, eines Balkonkraftwerkes oder Ähnlichem
       überwiegend nicht genehmigen.“ Photovoltaikdächer und Anwohnerstrom-Modelle
       gehörten ohnehin zum „Gesamtkonzept“ der Genossenschaft, aber Balkone
       gehörten nicht zu den Flächen, auf denen eine Installation „technisch
       und/oder wirtschaftlich“ Sinn ergebe.
       
       Die Gründe für die Entscheidung des BVE sind vielfältig. Da wäre zum einen
       die Gefahr durch Sturm, falls die Anlage nicht ordnungsgemäß befestigt
       werde. Auch die erforderliche Elektroinstallation, zum Beispiel einer
       Außensteckdose, wird in der Mail des BVE-Sprechers aufgelistet. Gefolgt
       von der Statik: „Inwiefern die Installation Einfluss auf die Statik hat,
       müsste in jedem Einzelfall bewertet werden.“ Auch habe man Sorge, dass
       Nachbar*innen durch die Paneele geblendet würden. Ganz zu schweigen von
       der Ästhetik – die Fassade würde nicht mehr einheitlich aussehen, heißt es.
       
       Auch entspreche es nicht dem genossenschaftlichen Grundsatz, weil
       Mitglieder mit Balkon bessergestellt sein würden. Einfacher sei die
       Genehmigung allerdings bei Einzel- oder Doppelhaushälften. Acht Anfragen
       habe es von den Mitglieder:innen bislang insgesamt gegeben. Insgesamt
       betrachte man die eigene Lösung als „sinnvoll und praktikabel“.
       
       Das sieht der Partner der BVE-Mieterin anders: „Hier wird die Energiewende
       der vermeintlichen Sicherheit geopfert.“ Der BVE wolle sich nicht mit
       möglichen Haftungsfragen auseinandersetzen, „falls jemand so bescheuert
       wäre, ein mehrere Hundert Euro teures Modul mit Bindfaden am Geländer
       festzutüddeln und nicht ordentlich gegen Winddruck zu sichern“. Auch
       Fenster könnten blenden, Blumentöpfe herunterfallen. „Es geht ja nicht um
       Spaß der Einzelnen, sondern um die Energiewende, da könnten die doch nicht
       generalisierter Bremser sein.“
       
       Er habe nach dem Korb durch den BVE aus Interesse auch beim Hamburger
       Altonaer Spar- und Bauverein (Altoba) nachgefragt – dort habe es den
       Anschein gemacht, als gebe es keine Regelung. „Die wollten den Einzelfall
       prüfen.“ Auch die taz fragte bei der Genossenschaft nach. In der
       vergangenen Woche sagte eine Sprecherin, man kläre die Frage gerade intern.
       Derzeit gebe es noch keine Anlagen an Balkonen der Mieter*innen.
       
       Am Montag war die Entscheidung dann gefallen: Der Altoba genehmigt die
       Installation unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn es eine
       TÜV-Zulassung gibt und Mieter*innen die Anlage selbst beim Netzbetreiber
       anmelden. Allerdings: „Keine Genehmigung erteilen wir für die Montage einer
       Solaranlage außen an der Balkonbrüstung oder an der Hausfassade.“ [2][Die
       Verbraucherzentralen] halten den Montageort hinter der Balkonbrüstung
       allerdings für ungeeignet.
       
       Es gebe immer wieder „einzelne unbefriedigende Rückmeldungen“, sagt Volker
       Henkel von der Initiative Solisolar. Der Verein organisiert kostengünstige
       Sammelbestellungen, hilft bei der Anmeldung und beim Aufbau der
       Solaranlagen. Vorbild der Initiative ist ihr Bremer Pendant Solidarstrom.
       Das Abhollager ist in Henkels Garage. Erst im Frühjahr gegründet, hatte
       Solisolar Mitte Juli bereits die ersten 50 Bestellungen, bis heute sind es
       etwa 150, sagt Henkel. „Die Beschaffung ist sehr aufwendig und mühsam.“ Vor
       einem Jahr habe man noch mehr Auswahl gehabt – derzeit seien einzelne Teile
       sehr schwer zu bekommen.
       
       Aktuell zahlen die Käufer*innen bei Solisolar für eine 320-Watt-Anlage
       knapp über 600 Euro. Henkel will mit seinem Engagement der Gesellschaft
       etwas zurückgeben. „Wir Städter müssen auch produzieren. Wir können uns
       nicht nur auf die Windturbinen auf dem Land verlassen.“ Sein Traum:
       „Schwarze Paneele statt rote Klinker.“
       
       ## Verkehrssicherheit geht vor
       
       Eine von diesen genannten „unbefriedigenden Rückmeldungen“ ist von der
       Hamburger Wohnungsgenossenschaft von 1904 e.G. – der Mailwechsel zwischen
       Genossenschaft und Mieterin liegt der taz vor. Aus der Anfrage der Mieterin
       geht hervor, dass sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre
       eigenen Energiekosten senken möchte; auch, dass sie zum wiederholten Male
       bei der Genossenschaft um Erlaubnis bittet.
       
       In der Antwort schätzt die Genossenschaft ihre Bemühungen über mehrere
       Absätze sehr – leider sei eine Installation aber nicht möglich. Denn eine
       nicht fachgerechte Montage stelle ein Risiko dar, und schließlich sei man
       für die Verkehrssicherheit vor den Gebäuden verantwortlich. Die
       Argumentation ähnelt der vom BVE.
       
       Henkel findet sie „destruktiv“. Eine fachgerechte Montage könne man
       schließlich vereinbaren. Solisolar hat eine [3][Argumentationshilfe sowie
       eine Beschlussfassung] vorformuliert, die Eigentümer*innen nutzen
       können, wenn sie in der Genossenschaft entscheiden wollen, Balkonkraftwerke
       zu ermöglichen.
       
       Darin steht zum Beispiel, dass die Haftung durch eine Versicherung der
       Betreiber*innen abgedeckt werden kann, also durch die Mieter*innen.
       Auch gehe beispielsweise von Sturm keine Gefahr aus, sofern die Anlagen
       eben fachgerecht montiert sind. In der Argumentationshilfe heißt es auch,
       dass Steckersolargeräte sicher seien, wenn sie ein Sicherheitszertifikat
       haben – andere seien ohnehin gar nicht erlaubt. Und wer sich Sorgen um die
       Optik macht: Man könne vereinbaren, dass einheitliche schwarze Module
       anderen vorzuziehen seien.
       
       Doch Henkel hat auch schon anderes erlebt als reines Verhindern. Ein
       Bekannter habe vor der Installation der Anlage von seinem Vermieter eine
       lange Liste mit Auflagen erhalten: alles zurückbauen, wenn er mal ausziehen
       sollte, 1.000 Euro zusätzliche Kaution, eine eigene Versicherung. „Das ist
       hart, aber da hat sich jemand mal konstruktiv Gedanken gemacht“, findet
       Henkel.
       
       ## Kompliziert, aber möglich
       
       So handhabt es auch die Saga, ein kommunales Unternehmen in Hamburg. Man
       stehe den Balkonkraftwerken „grundsätzlich positiv“ gegenüber, sofern
       „gewisse Voraussetzungen“ erfüllt werden, schreibt ein Sprecher der taz.
       Mieter*innen müssen demnach die Kosten für eine „fachgerechte
       Installation“ und die Instandhaltung übernehmen. Die Verkehrssicherheit
       müsse gewährleistet sein, und wenn die Mieter*innen ausziehen, solle
       alles wieder aussehen wie vorher. „Ob und inwiefern sich einzelne Balkone
       oder Terrassen für die verschiedenen Anlagen der Anbieter eignen, muss
       immer im Einzelfall geprüft werden.“ Klingt kompliziert, ist aber immer
       noch besser als beim BVE.
       
       Der Wohnungskonzern Vonovia bewegt sich irgendwo zwischen kompliziert und
       einem klaren Nein. „Wo keine Eingriffe am Gebäude notwendig und eine
       regelkonforme Installation sichergestellt werden kann, haben unsere
       Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, diese Technologien zu
       installieren“, schreibt ein Sprecher. „Bauliche Maßnahmen“ sind allerdings
       verboten. Dazu zählt wohl auch das Verlegen einer Leitung auf den Balkon,
       sollte dort noch keine Steckdose sein. „Im Zweifel den Vermieter fragen“,
       lautet die Devise.
       
       Volker Henkel berichtet weiter, dass nicht nur die Genossenschaften und
       Konzerne engagierten Mieter*innen einen Strich durch die Rechnung machen
       können – auch mit dem Denkmalschutzamt Altona ist zu rechnen. Eine
       Mieterin, die an einer Balkonsolaranlage interessiert ist, habe im Juli
       diese Antwort erhalten: „Das Anbringen eines im Sinne der Nachhaltigkeit
       fragwürdigen Solarpaneels aus Kunststoff verändert das Erscheinungsbild des
       Denkmals und ist daher nicht genehmigungsfähig.“
       
       Das Schreiben liegt der taz vor. Denkmal- und Klimaschutz müssten jedoch
       in jedem Einzelfall abgewogen werden, findet Henkel. „Das so grundsätzlich
       zu formulieren ist eine Unverschämtheit.“ Eine Anwältin von Solisolar habe
       sich der Sache inzwischen angenommen.
       
       Auf den Rechtsweg haben sich im vergangenen Jahr auch Mieter*innen in
       Stuttgart verlassen – und bis heute wohl die einzige amtsgerichtliche
       Entscheidung zu dem Thema erwirkt. Obwohl ihre Vermieterin ihnen eine
       Installation nicht erlaubt hatte, bauten sie sich ein Solarmodul auf den
       Balkon. Die Vermieterin klagte dagegen – und verlor. Das Amtsgericht
       Stuttgart begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Anlage
       fachgerecht installiert worden und dafür keine Veränderungen in der
       Bausubstanz nötig gewesen sei.
       
       Auch die politische Bedeutung der kleinen Kraftwerke betonte das Gericht:
       Das Solarmodul führe nicht nur zur Einsparung von Kosten der Mieter*innen,
       sondern auch zu Einsparung von Energie. „Im Zuge der politisch angestrebten
       Energiewende bringt die Solaranlage auch unter dem Aspekt des
       Umweltschutzes, welcher als Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz verankert
       ist, objektiv Vorteile“, so das Gericht.
       
       3 Sep 2022
       
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   DIR [1] /Tipps-zum-Energiesparen/!5873491
   DIR [2] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715
   DIR [3] https://www.solisolar-hamburg.de/newsletter-1-argumente-fuer-die-eigentuemerversammlung/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alina Götz
       
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