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       # taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutz kann weitergehen
       
       > Die Union ist mit einem Eilantrag gegen ein spektakuläres
       > Haushaltsmanöver der Ampel gescheitert. Die Entscheidung in der
       > Hauptsache steht noch aus.
       
   IMG Bild: Die Ampelkoalition kann 60 Milliarden in den Klimaschutz investieren
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der
       CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen ein [1][spektakuläres Haushaltsmanöver der
       Ampelkoalition] abgelehnt. 60 Milliarden Euro, die im vergangenen Februar
       in den Klimafonds verschoben wurden, dürfen damit vorerst weiter für
       Klimaschutzprogramme verwendet werden.
       
       Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Bewältigung der Folgen
       der Coronapandemie eingeplant, wurden dort aber nicht benötigt. Im zweiten
       Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag deshalb im
       Februar 2022, diese Kreditermächtigungen in den Klima- und
       Transformationsfonds zu verlagern. Die tatsächlichen Klimaschutz-Ausgaben
       sollen dann teilweise erst in den kommenden Jahren erfolgen.
       
       Gegen dieses Manöver erhob die Unionsfraktion einen Antrag auf abstrakte
       Normenkontrolle und zugleich auf eine einstweilige Anordnung. Die Union
       kritisierte, dass die Ampel sich hier ein gewaltiges Finanzpolster für
       künftige Jahre zugelegt habe und damit die Schuldenbremse, die formal ab
       2023 wieder eingehalten werden soll, unterlaufe.
       
       ## Die Klage müsse umfassend geprüft werden, so das Gericht
       
       In einem Eilbeschluss verzichtete der Zweite Senat des
       Bundesverfassungsgerichts nun aber auf eine sofortige Intervention. Die
       Klage der Unionsfraktion sei weder offensichtlich begründet noch
       offensichtlich unbegründet, sondern müsse umfassend geprüft werden. Auf
       insgesamt 75 Seiten legt der Senat dar, welche Aspekte für die endgültige
       Entscheidung relevant sind.
       
       Gegen eine Eilanordnung, die bis zur Entscheidung in der Hauptsache
       gegolten hätte, spreche jedoch eine „Folgenabwägung“, erklärte das Gericht.
       So wären Programme zur Gebäudedämmung und die Zuschüsse für den Kauf von
       Elektroautos ebenso gefährdet wie die Strategie zur Dekarbonisierung der
       Industrie. Der Strompreis würde steigen und die Wettbewerbsfähigkeit der
       deutschen Wirtschaft wäre bedroht.
       
       Die Unionsfraktion sah sich nach der Ablehnung ihres Eilantrags dennoch
       eher ermutigt. Sie dankte dem Gericht, dass es „sehr kritische Fragen zur
       Verfassungsmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 formuliert hat“.
       
       8 Dec 2022
       
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