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       # taz.de -- Entscheid zum Mietendeckel: Einseitig und unfair
       
       > Das Nein aus Karlsruhe ist problematisch. Inhaltlich hat sich das
       > Bundesverfassungsgericht nicht positioniert – es hat damit eine Chance
       > vertan.
       
   IMG Bild: Demo gegen steigende Mieten am 27. März in Berlin
       
       Der [1][Richterspruch aus Karlsruhe] kam nicht überraschend. Von Beginn an
       war es zweifelhaft, ob das Land Berlin die galoppierenden Mieten im
       Alleingang deckeln und sogar absenken darf. Auf die Idee mit dem
       Landesgesetz kam der Senat auch erst, nachdem mehrere Anläufe für ein
       Bundesgesetz gescheitert waren.
       
       Es war der ehrenwerte Versuch einer Notlösung. Aber wie manche Notlösung
       erwies auch diese sich als nicht tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht
       hat nun, wie weithin vermutet, den Berliner Mietendeckel für
       verfassungswidrig erklärt, [2][da ein Bundesgesetz nötig gewesen wäre].
       
       Mit viel mehr Spannung wurde erwartet, ob das Bundesverfassungsgericht den
       Mietendeckel auch inhaltlich beanstanden würde. Die Vermieter sahen ja ihr
       Grundrecht auf Eigentum verletzt. Doch dazu nahm Karlsruhe nun keine
       Stellung, obwohl das möglich und angesichts der zahlreichen Klagen auch
       sinnvoll gewesen wäre.
       
       Wahrscheinlich hätte Karlsruhe den Berliner Mietendeckel grundrechtlich
       nicht als unverhältnismäßig beanstandet. Denn er betraf keine Neubauten,
       war zeitlich befristet und sah eine Härtefallregelung für existenzbedrohte
       Vermieter:innen vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbüchern und
       riskanten Aktien sind Immobilien – auch in Berlin! – noch eine gute Anlage.
       
       Indem das Verfassungsgericht trotz zahlreicher einschlägiger Klagen auf
       diese Klarstellung verzichtete, nahm es mittelbar Einfluss auf den
       kommenden Bundestagswahlkampf. Denn dort wird es nun natürlich auch um die
       Einführung eines Mietendeckels auf Bundesebene gehen. SPD, Linke und Grüne
       müssen nun mit dem Makel kämpfen, dass die verfassungsrechtliche
       Zulässigkeit des Instruments immer noch ungeklärt ist.
       
       Der Karlsruher Verzicht ist besonders problematisch, weil mit dem
       Negativurteil zum Berliner Landesgesetz natürlich im Wahlkampf auch
       Stimmung gegen einen bundesweiten Mietendeckel gemacht wird. Wenn das
       Gericht in einer hochpolitischen Frage nur negativ urteilt, obwohl eine
       ausgewogene Entscheidung möglich war, handelt es einseitig und damit
       unfair.
       
       15 Apr 2021
       
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