# taz.de -- Entscheid zum Mietendeckel: Einseitig und unfair
> Das Nein aus Karlsruhe ist problematisch. Inhaltlich hat sich das
> Bundesverfassungsgericht nicht positioniert – es hat damit eine Chance
> vertan.
IMG Bild: Demo gegen steigende Mieten am 27. März in Berlin
Der [1][Richterspruch aus Karlsruhe] kam nicht überraschend. Von Beginn an
war es zweifelhaft, ob das Land Berlin die galoppierenden Mieten im
Alleingang deckeln und sogar absenken darf. Auf die Idee mit dem
Landesgesetz kam der Senat auch erst, nachdem mehrere Anläufe für ein
Bundesgesetz gescheitert waren.
Es war der ehrenwerte Versuch einer Notlösung. Aber wie manche Notlösung
erwies auch diese sich als nicht tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht
hat nun, wie weithin vermutet, den Berliner Mietendeckel für
verfassungswidrig erklärt, [2][da ein Bundesgesetz nötig gewesen wäre].
Mit viel mehr Spannung wurde erwartet, ob das Bundesverfassungsgericht den
Mietendeckel auch inhaltlich beanstanden würde. Die Vermieter sahen ja ihr
Grundrecht auf Eigentum verletzt. Doch dazu nahm Karlsruhe nun keine
Stellung, obwohl das möglich und angesichts der zahlreichen Klagen auch
sinnvoll gewesen wäre.
Wahrscheinlich hätte Karlsruhe den Berliner Mietendeckel grundrechtlich
nicht als unverhältnismäßig beanstandet. Denn er betraf keine Neubauten,
war zeitlich befristet und sah eine Härtefallregelung für existenzbedrohte
Vermieter:innen vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbüchern und
riskanten Aktien sind Immobilien – auch in Berlin! – noch eine gute Anlage.
Indem das Verfassungsgericht trotz zahlreicher einschlägiger Klagen auf
diese Klarstellung verzichtete, nahm es mittelbar Einfluss auf den
kommenden Bundestagswahlkampf. Denn dort wird es nun natürlich auch um die
Einführung eines Mietendeckels auf Bundesebene gehen. SPD, Linke und Grüne
müssen nun mit dem Makel kämpfen, dass die verfassungsrechtliche
Zulässigkeit des Instruments immer noch ungeklärt ist.
Der Karlsruher Verzicht ist besonders problematisch, weil mit dem
Negativurteil zum Berliner Landesgesetz natürlich im Wahlkampf auch
Stimmung gegen einen bundesweiten Mietendeckel gemacht wird. Wenn das
Gericht in einer hochpolitischen Frage nur negativ urteilt, obwohl eine
ausgewogene Entscheidung möglich war, handelt es einseitig und damit
unfair.
15 Apr 2021
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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