URI: 
       # taz.de -- Ermittlungen im Fall Mohammed Idrissi: Polizei schafft Bedrohung
       
       > Warum musste Mohammed Idrissi sterben? Falsche Frage: Er musste nicht
       > sterben. Er ist von der Bremer Polizei erschossen worden.
       
   IMG Bild: In diesem Innenhof wurde Mohammed Idrissi erschossen. Die Polizei sammelt Spuren ihres Einsatzes
       
       BREMEN taz | Die Erschießung von Mohamed Idrissi durch die Bremer Polizei
       droht folgenlos zu bleiben. Das ergibt sich aus Antworten der
       Staatsanwaltschaft über den Stand der Ende Januar [1][erneut aufgenommenen]
       Ermittlungen. Idrissi war psychisch krank. Am 18. Juni 2020 hatten Bremer
       Polizist*innen [2][ihn genötigt, seine Wohnung zu verlassen].
       
       Das Eintreffen des anrückenden Sozialpsychiatrischen Krisendiensts haben
       sie nicht abgewartet. Spätestens im Innenhof der Wohnanlage entglitt ihnen
       die Kontrolle. Um 14.10 Uhr schoss einer von ihnen auf den 54-Jährigen. Der
       erlag wenig später seinen Verletzungen. Es seien „keine gesonderten, neuen
       Ermittlungsverfahren eingeleitet“ worden, hat die Staatsanwaltschaft nun
       auf Anfrage der taz mitgeteilt.
       
       Bedeutet: Zwar hat Idrissis Tochter Aicha Meisel-Suhr mit anderen
       Angehörigen [3][eine Wiederaufnahme der Ermittlungen erzwungen]. Aber auch
       in deren zweiter Auflage werden weder der Schütze noch seine
       Kolleg*innen bislang als Beschuldigte geführt. Entsprechend ist er
       „weiterhin im Einsatzdienst und damit auch im Außendienst tätig“, wie das
       Innenressort mitteilt. Auch die anderen Beteiligten seien „wieder im
       Einsatz“, bewaffnet und in Uniform.
       
       Immerhin wird laut Staatsanwaltschaft „voraussichtlich ein ergänzendes,
       rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben“. In Auftrag geben. Drei
       Monate nach Neubeginn der Untersuchung – nein, man hat es wahrlich nicht
       eilig, mit dem, was Aufklärung sein sollte.
       
       ## Beim Sterben zuschauen
       
       Das rechtsmedizinische Gutachten muss klären, ob die Beamt*innen ihr
       Opfer noch hätten retten können: Nachdem Mohamed Idrissi von Kugeln in die
       Brust getroffen zusammengebrochen ist, entscheiden die Polizist*innen
       nämlich, ihn nur zu fesseln und dann liegen zu lassen.
       
       Es gibt Aufnahmen, die zeigen, wie vier Beamt*innen rumstehen, während
       sich unter seinem Körper eine Blutlache bildet. Nicht einmal in stabile
       Seitenlage gebracht wird der 54-Jährige. „Die Erstversorgung eines
       Verletzten nach einer Schussverletzung muss selbstverständlich immer so
       schnell wie möglich erfolgen“, teilt dazu die Innenbehörde mit, allerdings
       „ohne Selbstschutzmaßnahmen zu gefährden“.
       
       Irgendwann, nach quälend langen Minuten, trifft dann ein zweites
       Polizeiteam ein. Es fordert die anderen Beamt*innen auf, die
       Handschellen aufzuschließen, damit es möglich würde, dem mit dem Tode
       Ringenden Erste Hilfe zu leisten – zu spät.
       
       Jan van Lengerich, Anwalt der Angehörigen, [4][sieht darin] „mindestens
       Totschlag durch Unterlassen“, sofern es nicht darum gehen sollte, das zu
       [5][vertuschen], was vorher falsch gelaufen war. „Die Beteiligten müssen in
       dem Moment schon kapiert haben, dass sie hier Mist gebaut hatten“, sagt
       Lengerich.
       
       Das sieht die Staatsanwaltschaft anders, völlig, will sie anders sehen:
       „Die Umstände der Begleitung des Herrn Idrissi aus der Wohnung vor dem
       Eintreffen des Krisendienstes waren bereits vor der Wiederaufnahme der
       Ermittlungen geklärt“, teilt sie mit. Die hätten keinerlei Mängel gehabt,
       nur sei halt vom Anwalt der Tochter des Verstorbenen neues Beweismaterial
       vorgelegt worden.
       
       „Hierbei handelt es sich um Videoaufnahmen, die ihm bzw. seiner Mandantin
       von dritten Personen übergeben worden waren“, heißt es auf Anfrage der taz.
       „Diese Aufnahmen waren den Ermittlungsbehörden bis dahin nicht bekannt.“
       
       Dennoch ist man sich bei der Staatsanwaltschaft sicher, dass schon bei der
       rechtlichen Würdigung des Einstellungsbeschlusses, [6][der hier nur Notwehr
       hatte erkennen können], „das gesamte Geschehen berücksichtigt“ worden sei.
       Wer sich aber die Mühe macht, Umstände und Hergang der Tat zu
       rekonstruieren, muss das bezweifeln.
       
       Breitenbachhof – so heißt die Wohnanlage in Gröpelingen, in der Mohamed
       Idrissi seit Jahren lebte. „Kommunikationsschwierigkeiten gab es nie“,
       teilt Marc Bohn mit, der Vorstandsvorsitzende der [7][Eisenbahner Spar- und
       Bau-Genossenschaft] (Espabau) mit. Ein akutes Problem schon: Im Keller gab
       es einen Wasserschaden.
       
       Als dessen Urheber galt Idrissi. Dessen paranoide Schizophrenie war
       aktenkundig. Er hatte einen Waschzwang entwickelt. Und das Wasser habe den
       Haus-Verteiler „in Mitleidenschaft gezogen“, sagt Bohn.
       
       Die Polizei sei gerufen worden, „um festzustellen, ob durch die
       Durchfeuchtung der elektrischen Anlage eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung
       vorlag“ – nicht aber, um die Wohnung zu räumen. Zu keinem Zeitpunkt habe
       die Absicht einer sofortigen Räumung der Wohnung bestanden. „Eine sofortige
       Räumung wäre von Rechtswegen her nicht möglich gewesen“, schreibt Bohn der
       taz.
       
       Espabau hatte zuvor auch den Betreuer von Mohamed Idrissi über die geplante
       Wohnungsbegehung informiert. Wenn nun der das Krisen-Interventions-Team des
       Sozialpsychiatrischen Dienst (KID) in Bewegung setzt, ruft das routinemäßig
       auch die Polizei.
       
       Das würde erklären, warum eine zweite Streifenwagenbesatzung, kurz nach der
       Tat, am Ort des Geschehens aufgetaucht ist. Es erklärt aber nicht, warum
       die Beamt*innen in der Wohnung nicht die zehn Minuten noch auf die
       sozialpsychiatrischen Fachkräfte warteten.
       
       Um 14.20 Uhr trifft das KID-Team ein, pünktlich, aber doch zu spät: Weder
       hat es im Stau gesteckt, noch hat sich die Anfahrt anderweitig verzögert,
       [8][versichert die Gesundheitsbehörde]. Allen Daten zufolge „war die Zeit
       nicht unüblich lang“. Trotzdem ist Idrissi da schon tödlich getroffen.
       
       Hätten die Polizist*innen am Ende gar nicht mitgekriegt, dass die
       Fachleute vom Krisendienst anrücken? „Wir wissen aus den Funkprotokollen,
       dass es eine klare Anweisung gab, auf die zu warten“, sagt Aicha
       Meisel-Suhr. „Die ging direkt an den späteren Schützen.“
       
       Schleierhaft bleibt ohnehin, warum die Beamt*innen Idrissi ohne
       Räumungsbeschluss aus seiner Wohnung zitieren. „Es war doch keine Gefahr im
       Verzug“, sagt Meisel-Suhr. „Es ging doch für niemanden um Leib und Leben!“
       
       ## In die Enge getrieben
       
       Draußen, im durch parkende Autos und einen Möbeltransporter beengten
       Innenhof der Wohnanlage, umzingeln die Polizist*innen Mohamed Idrissi.
       Pistolen richten sie auf ihn. Er sei „nicht als gewaltbereit bekannt“
       gewesen, lautet die Einschätzung des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Auch
       hier wirkt er eher in die Enge getrieben: hilflos, wie ein Tier, das nicht
       in den Käfig gesperrt werden will.
       
       Das zeigen Videos, aufgenommen per Handy von Anwohner*innen. Nur, wer die
       Sequenzen zusammen sichtet, erhält einen schlüssigen Ablauf. Und [9][der
       beginnt damit, dass die Polizist*innen Idrissi mit vorgehaltener Waffe
       zwingen], ihnen einen Gegenstand zu zeigen. „Was haben Sie da?“ Er hält ihn
       hoch. Länglich ist er, und er steckt in einem schwarzen Etui.
       
       „Was ist das“, fahren sie ihn an. Er zieht das Ding aus der Hülle. Es ist
       ein Messer. Daraufhin schreien die Polizist*innen: „Leg das Messer weg!“
       Idrissi beteuert, eine Genehmigung dafür zu haben, es mitzuführen. Er will
       das Papier aus der Hosentasche kramen. Die Polizei will es nicht sehen.
       Stattdessen wieder: Schreie.
       
       ## Schreiende Beamt*innen
       
       Er packt das Messer in die linke Hand. Die Spitze zeigt zu Boden. Der Arm
       ist locker angelegt. Er krempelt sein Hemd hoch, zeigt den
       Polizist*innen die Innenseite der Arme: Will er sich die Pulsadern
       aufschneiden? Er hopst ein wenig. Die Beamt*innen schreien.
       
       Dann beschließen sie, Idrissi mit Pfefferspray zu besprühen. Das bringt ihn
       dazu, loszurennen, panisch, eine Flucht. Der Polizist, der diese provoziert
       hat, indem er mit der Linken den Sprühknopf der Reizgas-Dose betätigt, hat
       mit der Rechten schon zur Pistole gegriffen und sie entsichert, um Notwehr
       zu üben: Er schießt. Und er trifft.
       
       „Auch wenn der Täter den Angriff auf sich lediglich leichtfertig provoziert
       hat“, hat der Bundesgerichtshof 2019 [10][in der Frage der herbeigeführten
       Notwehr entschieden], „darf er von seinem grundsätzlich gegebenen
       Notwehrrecht nicht bedenkenlos Gebrauch machen und sofort ein
       lebensgefährliches Mittel einsetzen“. Außer er ist Bremer Polizist.
       
       11 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Nach-Todesschuessen-in-Bremen/!5743512
   DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
   DIR [3] https://justiceformohamed.org/
   DIR [4] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html
   DIR [5] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
   DIR [6] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
   DIR [7] https://www.espabau.de/
   DIR [8] https://www.gesundheit.bremen.de/das_ressort/senatorin-16853
   DIR [9] https://www.facebook.com/Justice-for-Mohamed-101896011582573/videos
   DIR [10] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=93657
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
   DIR Staatsanwaltschaft Bremen
   DIR Polizei Bremen
   DIR Polizeigewalt
   DIR Psychische Erkrankungen
   DIR Bremen
   DIR IG
   DIR Polizei Hamburg
   DIR Polizei
   DIR Polizei Bremen
   DIR Bremen
   DIR Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Tod nach Polizeischüssen in Hamburg: Sein Name war Omar
       
       Der in Barmbek von Polizisten erschossene Palästinenser soll Zeugen zufolge
       niemanden bedroht haben. Neue Videos zeigen den Vorfall.
       
   DIR Hamburger Polizei erschießt Libanesen: Tod nach sieben Schüssen
       
       Ein Mann schwenkt ein Messer und ruft „allah u akbar“. Die Polizei weiß
       sich nicht anders zu helfen, als ihn zu erschießen.
       
   DIR Antirassismus-Ausbildung bei der Polizei: Gefangen im Vorurteil
       
       In Bremen soll die Polizei Antirassismus lernen. Einige der
       Vernehmungsratgeber wirken aber wie Katalogbände für Nationalstereotype.
       
   DIR Nach Todesschüssen in Bremen: Neue Ermittlungen gegen Polizei
       
       Gegen den Polizisten, der im Juni einen psychisch kranken Mann erschossen
       hatte, wird wieder ermittelt. Ein Video liefert neue Beweise.
       
   DIR 24 Todesfälle in Gewahrsam: Wie fahrlässig handelte die Polizei?
       
       Die taz hat 24 Fälle untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus
       betroffen waren, in Gewahrsam ums Leben kamen. Eine Dokumentation.