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       # taz.de -- EuGH verurteilt Polen: Warschau, zur Kasse!
       
       > Im Justiz-Streit zwischen Polen und der EU hat der EuGH Warschau zu einem
       > Zwangsgeld verurteilt. Das Land soll eine Million Euro zahlen – täglich.
       
   IMG Bild: Der Streit zwischen Warschau und Brüssel spitzt sich seit Wochen zu
       
       Luxemburg afp | Im [1][Konflikt um die umstrittenen polnischen
       Justizreformen] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das
       Land angewiesen, der EU-Kommission täglich eine Million Euro Zwangsgeld zu
       zahlen. Polen habe eine frühere EuGH-Entscheidung zur Disziplinarkammer für
       Richter nicht umgesetzt, begründete das Gericht am Mittwoch seinen
       Beschluss. Dies sei aber notwendig, um ernsthaften und irreparablen Schaden
       von den europäischen Werten, vor allem der Rechtsstaatlichkeit, abzuwenden.
       (Az. C-204/21)
       
       Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem um die Einhaltung der
       verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze. Polen wird deren Missachtung
       vorgeworfen, seit die nationalkonservative Regierung den [2][Umbau des
       polnischen Justizwesens] begann.
       
       Befürchtet wird, dass die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik nicht
       mehr gewährleistet ist. Kern der Reform ist die Disziplinarkammer, die
       Richter bestrafen und entlassen kann und deren Mitglieder vom politisch
       kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden.
       
       Vor allem darum ging es auch in der aktuellen EuGH-Entscheidung. Bereits im
       Juli entschied der EuGH nämlich, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht
       verstoße. Polen müsse ihre Arbeit aussetzen, hieß es in der einstweiligen
       Anordnung. Da das Land sich daran nicht hielt, zog die Kommission erneut
       vor den EuGH und beantragte ein Bußgeld.
       
       Polen seinerseits beantragte erfolglos die Aufhebung der Anordnung vom
       Juli. Der Gerichtshof entschied nun, dass Polen das Zwangsgeld solange
       zahlen muss, bis es die frühere EuGH-Entscheidung umsetzt oder das
       endgültige Urteil fällt. Bisherige Maßnahmen reichten nicht aus.
       
       ## Morawiecki: „Pistole auf die Brust“
       
       Schon im September war Polen zu täglichen Zahlungen von einer halben
       Million Euro verurteilt worden, weil es entgegen einer einstweiligen
       Anordnung den Braunkohleabbau im Tagebau Turow nicht stoppte. Allerdings
       entschied wiederum das polnische Verfassungsgericht Anfang Oktober, dass
       EU-Recht keinen Vorrang gegenüber nationalem Recht habe.
       
       Der Streit spitzte sich seitdem weiter zu. Am Montag etwa warf der
       polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki der EU vor, ihm mit dem Antrag
       beim EuGH die „Pistole auf die Brust“ zu setzen.
       
       Das Thema wurde auch beim EU-Gipfel in der vergangenen Woche besprochen.
       Dort sagten mehrere EU-Staats- und Regierungschefs, dass Brüssel die von
       Warschau erwarteten 36 Milliarden Euro für den Wiederaufbau nach der
       Pandemie nicht freigeben werde, solange der Streit nicht geklärt sei.
       
       27 Oct 2021
       
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