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       # taz.de -- Facebook und Instagram: Datenschützer wollen KI-Training mit Nutzerdaten stoppen
       
       > Verbraucher- und Datenschützer:innen gehen juristisch gegen das
       > geplante KI-Training des Meta-Konzerns mit persönlichen Daten vor. Der
       > widerspricht den Vorwürfen.
       
   IMG Bild: Meta will öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzer:innen für das Training seiner künstlichen Intelligenz (KI) Meta AI nutzen
       
       Berlin taz | Die Datenschutzorganisation Noyb will das vom Tech-Konzern
       Meta geplante KI-Training mit persönlichen Daten auf juristischem Weg
       stoppen. Der Verein erklärte am Mittwoch, er habe ein entsprechendes
       Abmahnschreiben an Meta geschickt. Zeige das keine Wirkung, sei im nächsten
       Schritt eine EU-weite Unterlassungsklage möglich. Das erlaube die
       Verbandsklagen-Richtlinie der EU.
       
       Meta, unter anderem Mutterkonzern von Facebook und Instagram, will ab Ende
       Mai in der EU öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzer:innen für das
       Training seiner [1][künstlichen Intelligenz (KI)] Meta AI nutzen. Das kann
       etwa Posts, Kommentare und Bilder betreffen. Nutzer:innen werden bereits
       seit Mitte April darüber informiert. Sie können mit Onlineformularen bei
       Facebook und Instagram widersprechen.
       
       Es ist vor allem dieser Punkt, den Noyb nun angreift. Die
       Datenschützer:innen argumentieren, eine Widerspruchsmöglichkeit reiche
       nicht aus. Meta müsse die Nutzenden stattdessen um Erlaubnis fragen, ob der
       Konzern die Daten verwenden darf. Der Verein beruft sich dabei auf die
       Datenschutz-Grundverordnung.
       
       Die gibt zwar auch die Möglichkeit, persönliche Daten ohne Einwilligung zu
       erheben, zum Beispiel dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Aber
       Noyb-Gründer Max Schrems sagt: „Der Europäische Gerichtshof hat bereits
       entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein berechtigtes
       Interesse geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes
       Interesse daran haben, alle Daten für das KI-Training abzugreifen?“
       
       Neben einer Unterlassungsklage als weitere Option prüft Noyb eigenen
       Angaben zufolge auch, ob eine Sammelklage auf immateriellen Schadensersatz
       möglich ist. „Wenn man an die mehr als 400 Millionen europäischen
       Meta-Nutzer:innen denkt, die alle einen Schadenersatz von mehreren Hundert
       Euro fordern könnten, kann man sich den Rest ausrechnen“, sagt Schrems.
       
       ## Meta widerspricht den Vorwürfen
       
       Noyb ist nicht der erste Akteur, der juristisch gegen die Meta-Pläne
       vorgeht: Die Verbraucherzentrale NRW hatte Meta [2][bereits in der
       vergangenen Woche abgemahnt] und im nächsten Schritt an diesem [3][Dienstag
       eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt]. Ist diese erfolgreich,
       müsste Meta seine Pläne hierzulande vorerst stoppen.
       
       „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum
       noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt“, sagt Christine
       Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Mit der
       einstweiligen Verfügung wolle man verhindern, dass Meta Fakten schaffe,
       bevor die Rechtslage geklärt sei. Es gehe dabei nicht darum, Innovation zu
       verhindern – sondern dafür zu sorgen, dass dabei die Grundrechte gewahrt
       blieben.
       
       Meta weist die von den Verbänden erhobenen Vorwürfe zurück. Ein
       Unternehmenssprecher erklärte, das Vorgehen von Noyb sei schädlich für
       Verbraucher und Wirtschaft und ein Versuch, KI-Innovation in Europa zu
       verzögern.
       
       14 May 2025
       
       ## LINKS
       
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