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       # taz.de -- Filialleiter schlägt Ladendieb tot: Drei Jahre Haft für 29-Jährigen
       
       > Mit Quarzsandhandschuhen hatte ein Supermarktleiter einen Ladendieb
       > verprügelt. Der starb kurz darauf. Nun wurde André S. zu 3 Jahren
       > Gefängnis verurteilt.
       
   IMG Bild: Das Urteil ist gefallen: Der Angeklagte muss mehr als drei Jahre ins Gefängnis
       
       Das Blut ist ihm aus dem Kopf gewichen. André S. hält den Blick gesenkt,
       als der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt das Urteil über ihn verkündet.
       Es ist nicht die erhoffte Bewährungsstrafe wegen gefährlicher
       Körperverletzung, die das Berliner Landgericht über den 29-jährigen
       Supermarkt-Filialleiter verhängt.
       
       Es ist eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten: Das Gericht hat
       die Schläge, die der Angeklagte am Samstag, den 17. September in der
       Edeka-Filiale im Bahnhof Lichtenberg dem Ladendieb Eugeniu B. verpasste
       und an denen der 34-Jährige drei Tage später starb, als Körperverletzung
       mit Todesfolge gewertet.
       
       Dabei war sich der rechtsmedizinische Gutachter gar nicht sicher gewesen,
       ob der Moldawier, der bereits eine Woche zuvor von einem Mitarbeiter in der
       ebenfalls zum Familienbetrieb der S. gehörenden Edeka-Filiale im Bahnhof
       Südkreuz verprügelt worden war, allein an den Folgen dieser Prügel starb,
       ob beide Prügelattacken zusammenwirkten oder nur die, die André S. zu
       verantworten hat.
       
       Vor diesem Hintergrund stützten sich die Juristen vor allem auf die
       Aussagen von Zeugen. Da war zum einen die Cousine von Eugeniu B., die er an
       jenem Samstag besuchte und für die er eigentlich ein alkoholisches
       Gastgeschenk hatte stehlen wollen. Sie bemerkte, wie sich der Zustand ihres
       Logiergasts von Samstag auf Sonntag rapide verschlechterte. Vor Gericht
       zitierte sie ihren Cousin: „Ich bin mein Leben lang nicht so geschlagen
       worden.“
       
       Auch die Mitarbeiterin einer Arztpraxis ist eine wichtige Zeugin. Sie
       erinnerte sich, dass Eugeniu B. ihr am Montag seine Beschwerden damit
       erklärte, dass er am Samstag zusammengeschlagen woreden sei. Für das
       Gericht ist damit klar: „Auch er führte seinen Zustand auf Ihren Schlag
       zurück.“ Dennoch geht es nicht davon aus, dass die eine Woche zuvor
       erlittenen Verletzungen von Eugeniu B. völlig folgenlos geblieben sind:
       „Wir sehen hier eine Mitursächlichkeit“, erklärt der Vorsitzende.
       
       Körperverletzung mit Todesfolge wird mit mindestens drei Jahren Haft
       geahndet. Dieses Mindestmaß haben die Richter nur geringfügig
       überschritten. Die Strafe blieb moderat, weil sich der Angeklagte zu der
       Tat bekannte und weil er keine Vorstrafen hat. Sie erhöhten die
       Mindeststrafe, weil André S. ein menschenverachtendes, zynisches und
       ausländerfeindliches Gebaren in seiner Filiale geduldet und vorgelebt
       hatte.
       
       Vor allem die Selbstjustiz kreiden die Richter ihm an: „Sie können einen
       Dieb festhalten, und wenn er sich wehrt, dürfen Sie auch zurückschlagen.
       Aber sie dürfen ihn nicht wie einen Hund misshandeln“, erklärt der
       Vorsitzende dem Angeklagten. „Sonst hätten wir Wildwest auf der Straße.“
       Der Filialleiter hatte Eugeniu B. – von einer Kamera dokumentiert – mit
       Quarzsandhandschuhen traktiert.
       
       André S. überlegt nun, ob er gegen das Urteil in Revision geht. Verzichtet
       er darauf, wird das Urteil rechtskräftig, die Justiz lädt ihn dann zum
       Haftantritt. Möglicherweise kann er seine Strafe im offenen Vollzug
       verbüßen: Tagsüber könnte er dann im Familienbetrieb arbeiten.
       
       27 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenhardt
       
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