# taz.de -- Forscher zu Bürgergeld-Sanktionen: „Verweigern Personen Arbeit, kann es gute Gründe dafür geben“
> Der Koalitionsausschuss hat über härtere Bürgergeld-Sanktionen
> entschieden. Schon die Ampel hatte sie für „Totalverweigerer“ verschärft.
> Was hat es bewirkt?
IMG Bild: 303 Teilnehmer:innenbegehn den „Tag der Arbeitslosen“ und demonstrieren gegen den Zwang zur Lohnarbeit, Berlin 2. Mai 2016
taz: Herr Wolff, Sie haben sich als Wissenschaftler intensiv mit
sogenannten Totalverweigerern beschäftigt. Haben Sie schon mal einen in
echt gesehen?
Joachim Wolff: Gesehen habe ich noch keinen. Man weiß aus Daten, dass es
welche gibt. Das heißt aber nicht, dass es viele Fälle sind.
taz: Die Ampel-Koalition hat 2024 neue Sanktionen für diese Menschen
eingeführt. Wer wiederholt Arbeit ablehnt, die das Jobcenter als zumutbar
einstuft, kann für zwei Monate seinen kompletten Regelsatz verlieren.
[1][In einer Studie schreiben Sie]: Die Zahl der Fälle bis Juni 2025 liege
im „niedrigen zweistelligen Bereich“. Haben Sie eine genaue Zahl?
Wolff: Ich habe eine konkrete Zahl vor mir, doch die ist nicht gesichert.
Ob es 20, 30 oder 40 Fälle sind, spielt aber keine Rolle. So oder so sind
es sehr wenige.
taz: Warum ist es nicht möglich, die Zahl genau zu erfassen?
Wolff: Bei einem Teil der Jobcenter fehlt im Software-System die
Möglichkeit, 100-Prozent-Sanktionen eindeutig zu dokumentieren. Bei den
anderen sind nicht alle Einträge plausibel. Bei manchen sind zum Beispiel
Meldeversäumnisse als Sanktionsgrund vermerkt, also etwa ein verpasster
Termin im Jobcenter. Der vollständige Wegfall des Regelsatzes ist aber nur
bei Arbeitsverweigerung zulässig.
taz: Können Sie ausschließen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher
liegt?
Wolff: Vielleicht sind es auch hundert Fälle, aber sicher nicht Tausende.
taz: Auch wenn nur wenige Personen direkt betroffen sind: Können diese
Sanktionen eine Abschreckungswirkung auf andere Bürgergeld-Empfänger*innen
haben?
Wolff: Grundsätzlich gibt es solche Effekte. Wenn die Wahrscheinlichkeit
einer Leistungsminderung steigt, gehen auch Personen schneller in
Beschäftigung, die noch gar nicht sanktioniert wurden. Dass das hier der
Fall war, kann ich mir aber nicht vorstellen – weil die Wahrscheinlichkeit
einer Komplettsanktion eben sehr klein ist. Auch entsprechende
Rechtsfolgebelehrungen gab es nicht viele, man ist mit dem Thema als
Leistungsberechtigter also kaum konfrontiert.
taz: Eine Rechtsfolgebelehrung ist gewissermaßen die Warnung des
Jobcenters, dass eine Sanktion unmittelbar bevorsteht. Wie viele davon gab
es für Komplettsanktionen?
Wolff: Wir haben Daten von 457 Fällen. Das ist zumindest mehr als der
niedrige zweistellige Bereich, für den eine Auswertung überhaupt keinen
Sinn gemacht hätte. Hier konnten wir uns anschauen, welche Merkmale diese
Personen haben. Die Ergebnisse sind ähnlich wie bei anderen Sanktionen:
Unter-25-Jährige und Männer kommen vergleichsweise häufig vor.
Wie kommt diese Verteilung zustande?
Wolff: Das haben wir nicht explizit untersucht. Um bei den
Altersunterschieden zu spekulieren: Voraussetzung für die Komplettsanktion
ist, dass man in den vergangenen zwölf Monaten schon mal wegen einer
Arbeitsverweigerung sanktioniert wurde und jetzt wieder ein Stellenangebot
hat. Das kann bei Jüngeren häufiger vorkommen, weil sie in den Jobcentern
intensiver betreut werden und häufiger Stellenangebote bekommen. Es kann
aber auch damit zusammenhängen, dass sie weniger Erfahrung mit dem
Jobcenter haben und nicht wissen, wie sie eine Sanktion abwenden können.
taz: Überrepräsentiert sind laut Ihrer Studie auch deutsche Staatsbürger.
Wie kommt das?
Wolff: Ein möglicher Grund: Deutsche bekommen häufiger Stellenangebote als
Ausländer, weil sie seltener Sprachbarrieren haben. Aber nochmal: Wir haben
das nicht konkret untersucht.
taz: Im politischen Diskurs nimmt die Figur des Totalverweigerers eine
große Rolle ein, die Bundesregierung will Sanktionen für sie ausweiten. Ist
das angesichts Ihrer Zahlen eine Phantomdebatte?
Wolff: Die Schlussfolgerung ist sicherlich zulässig für das rechtliche
Konstrukt, das derzeit in Kraft ist. Die Voraussetzungen im entsprechenden
Paragraphen sind sehr komplex. Das Jobcenter muss nachweisen, dass die
Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme „tatsächlich und unmittelbar besteht und
willentlich verweigert wird“. Das ist nicht leicht und so bekommt man nur
wenige Fälle zusammen.
Anders könnte die Schlussfolgerung ausfallen, wenn es generell um Personen
geht, die aus Sicht der Jobcenter nicht an den Tisch zu bringen sind. Es
ist eine kleine Minderheit, aber eine belastbare Zahl haben wir nicht.
taz: Insgesamt wurden 2024 laut der Bundesagentur für Arbeit 185.600
Menschen in irgendeiner Form sanktioniert.
Wolff: Das sind aber zum großen Teil Meldeversäumnisse, und die können auf
verschiedenste Weise zustandekommen. Es gibt Leute, die nicht verstehen,
wie das System funktioniert. Es gibt Personen, die psychische Probleme
haben und ihre Post nicht aufmachen. Es ist schwer zu entscheiden, ob
dahinter eine Verweigerungshaltung steckt. Wenn eine Person einmal im Jahr
eine Pflicht verletzt, wäre ich vorsichtig damit, sie als Totalverweigerer
zu kategorisieren. Ohnehin habe ich noch keine gute Definition gehört, was
ein Totalverweigerer jenseits der gesetzlichen Regelung sein soll.
taz: Sie haben sich in Ihrer Forschung auch mit der Figur des
Totalverweigerers in der politischen Debatte um das Bürgergeld beschäftigt.
Woher kommt der Begriff?
Wolff: In meiner Jugend waren das Personen, die sowohl den Wehrdienst als
auch den Zivildienst verweigert haben. In Bezug auf die Grundsicherung
haben in der Ampel-Zeit Arbeitsminister Hubertus Heil und die Bild-Zeitung
den Begriff verwendet. Sie können sich vorstellen, dass ich das nicht für
sinnvoll halte. Wenn Personen Arbeit verweigern, kann es dafür ja gute
Gründe geben.
taz: Welche denn?
Wolff: Wenn jemand entscheidet, eine Stelle abzulehnen, weil er gute
Chancen auf eine bessere hat, dann mag das ein Regelverstoß sein, der vom
Jobcenter sanktioniert wird. Aber ich würde diese Person nicht gleich als
Totalverweigerer bezeichnen. Natürlich muss es darum gehen, die
Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Es kommt aber auf den Einzelfall an.
taz: Was sind die häufigsten Gründe, aus denen Bürgergeldempfänger Arbeit
ablehnen?
Wolff: Das hängt beispielsweise mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
zusammen. Wir wissen aber umgekehrt aus Befragungen, dass die deutliche
Mehrheit der Arbeitslosen bereit ist, Jobs unterhalb ihrer Qualifikation
anzunehmen. Mehr als 60 Prozent nehmen ungünstige Arbeitszeiten und jeder
Zweite nimmt lange Arbeitswege in Kauf. Nur eine Minderheit dagegen würde
für einen Job auch umziehen. Aber diese Untersuchung stammt aus dem Jahr
2017, und die Bereitschaft ändert sich mit der Lage am Arbeitsmarkt.
taz: Inwiefern?
Wolff: Wenn die Lage am Arbeitsmarkt gut ist, man sich den Job also eher
aussuchen kann, sind weniger Menschen bereit, Abstriche zu machen.
taz: Aktuell dürfte es demnach weniger Bürgergeldempfänger geben, die Jobs
ablehnen – aber es wird vermehrt über sie gesprochen.
Wolff: Vor Wahlen, in der Rezession und in Zeiten knapper Staatskassen
kommt das Thema immer wieder auf. Das ist auch legitim. [2][Aber zur
Wahrheit gehört, dass man durch die Sanktionierung von Arbeitslosen nicht
unbedingt im großen Umfang Geld spart].
taz: Vorhin haben Sie gesagt, dass Sie es falsch finden, dass der
Totalverweigerer wieder aus der Mottenkiste gezogen wurde.
Wolff: Ich finde es falsch, aber ich kann die Gründe nachvollziehen. Mit
der Bürgergeldreform ging es der Ampel zunächst um Aspekte wie Augenhöhe
oder Anerkennung der Lebensleistung. Angesichts der anhaltenden
Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosenzahlen wurde ein anderer Aspekt
betont: Die Bezieher müssen sich mehr bemühen. Die Wortwahl ist aber
unpassend.
taz: Schon ein Jahr nach der ursprünglichen Bürgergeldreform führte die
Ampel die neue Sanktion für Totalverweigerer ein. Man könnte zur
Ehrenrettung der SPD sagen, dass sie damit das Bürgergeld retten wollte.
Die Logik: Man muss an die wenigen Verweigerer ran, um die Akzeptanz
insgesamt zu verbessern.
Wolff: Das erschließt sich mir nicht. Als die Ampel die Wende beschloss,
hin zu mehr Fordern und höheren Sanktionen, hatten wir nur wenige Monate
Erfahrungen mit dem Bürgergeld sammeln können. Es war ja gerade erst in
Kraft getreten.
taz: Die Wende kam zu schnell?
Wolff: Im Juli 2023 traten einige Regelungen des Bürgergelds erst in Kraft,
da wurden im Frühjahr 2024 andere schon wieder verschärft und die Debatte
sah weitere Verschärfungen vor. Wir konnten gar nicht erforschen, wie das
Bürgergeld wirkt, was funktioniert und was nicht.
taz: Klingt frustrierend.
Wolff: Ja, wir hätten das System gern zwei oder drei Jahre in einem
stabilen Zustand beobachtet und in Ruhe untersucht und mit diesen
Ergebnissen die Politik beraten.
taz: Prinzipiell ist das Bild des „faulen Arbeitslosen“ nicht neu. Anfang
der Nullerjahre war es Florida-Rolf, ein deutscher Arbeitsloser in Florida,
über den die Bild-Zeitung berichtete – was damals die Hartz-Reformen
legitimierte.
Wolff: Die Figur ist noch älter. In den 80er Jahren war es die soziale
Hängematte. Heute ist der Totalverweigerer das, was früher der Hartzer war.
Aber um es optimistisch zu wenden: Wenn sich die wirtschaftliche Lage
verbessert, verschwindet die Figur wieder aus der Öffentlichkeit.
taz: [3][Schwarz-Rot will das Bürgergeld in der aktuellen Form abschaffen.]
Die Reform wird in Kürze vorgestellt. Hat die mediale Figur des
Totalverweigerers das Bürgergeld gekillt?
Wolff: Nein, nicht allein. Es gab von Anfang an unterschiedliche
Auffassungen in Union und SPD, da sprach noch niemand vom Totalverweigerer.
Jetzt muss man schauen, wie der Kompromiss aussieht. Vielleicht ist es ja
ein guter.
taz: Sie haben für Ihre Studie auch mit Mitarbeitern im Jobcenter
gesprochen und waren bei Beratungsgesprächen mit Bürgergeldempfängern
dabei. Welche Rolle spielte dabei das Bild des vermeintlich arbeitsscheuen
Arbeitslosen?
Wolff: Bei den Gesprächen betonten Mitarbeiter des Jobcenters oft, wie sich
die leistungsberechtigte Person verhalten hat, was sie geleistet hat und
was nicht.
taz: Aber das ist doch Teil ihres Jobs.
Wolff: Natürlich! Aber in manchen Fällen erschwert das Bild, das ein
Jobcenter-Mitarbeiter von seinem Gegenüber hat, womöglich die Beratung. Es
gab einen Fall, bei dem eine Bürgergeldempfängerin ihren Partner nicht
mitbringen durfte, obwohl sie Sprachprobleme hatte. Zudem hat der
Jobcenter-Mitarbeiter der Frau Vorwürfe gemacht und ging davon aus, dass
sie als Mutter nicht arbeiten möchte. Mit der Person hätte man auch anders
reden können.
taz: Führt die Figur des Totalverweigerers also zu einer Art
Generalverdacht?
Wolff: Das kann im Einzelfall so sein. Andersherum gibt es auch Mitarbeiter
im Jobcenter, die sagen: Ich konzentriere mich auf die motivierten Leute.
Das kann natürlich auch mit einem Vorurteil gegenüber den anderen
Empfängern zusammenhängen.
taz: Welche Reformen bei den Sanktionsmöglichkeiten empfehlen Sie?
Wolff: Aus der Erfahrung mit den sehr wenigen Totalverweigerern im Sinne
der aktuellen Regelung: Man sollte keine allzu komplexen Regeln aufsetzen,
die für die Mitarbeiter im Jobcenter im Alltag nicht umsetzbar sind.
Gleichzeitig muss immer das Urteil des Verfassungsgerichts mitgedacht
werden, das Sanktionen enge Grenzen gesetzt hat.
taz: Wie sehen sinnvolle Sanktionen aus?
Wolff: Ein Kollege von mir hat erforscht, dass leichte Sanktionen und die
Drohung damit positive Effekte haben können auf die Vermittlung in den
Arbeitsmarkt. Aber zu viel Druck wirkt kontraproduktiv: Wenn
Bürgergeldempfänger gar kein Geld mehr bekommen und ihnen in der Folge
sogar der Strom abgestellt wird, hilft das auch nicht bei der Suche nach
einem Job. Wenn die Regierung tatsächlich strenger sanktionieren will,
sollte sie also darüber nachdenken, die Regeln für leichte Sanktionen zu
ändern. Die sind bisher höchstens für drei Monate erlaubt, sodass man eine
längere Dauer vorsehen könnte. Aber von zu viel Strenge würde ich abraten.
8 Oct 2025
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