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       # taz.de -- Forscher zu Bürgergeld-Sanktionen: „Verweigern Personen Arbeit, kann es gute Gründe dafür geben“
       
       > Der Koalitionsausschuss hat über härtere Bürgergeld-Sanktionen
       > entschieden. Schon die Ampel hatte sie für „Totalverweigerer“ verschärft.
       > Was hat es bewirkt?
       
   IMG Bild: 303 Teilnehmer:innenbegehn den „Tag der Arbeitslosen“ und demonstrieren gegen den Zwang zur Lohnarbeit, Berlin 2. Mai 2016
       
       taz: Herr Wolff, Sie haben sich als Wissenschaftler intensiv mit
       sogenannten Totalverweigerern beschäftigt. Haben Sie schon mal einen in
       echt gesehen?
       
       Joachim Wolff: Gesehen habe ich noch keinen. Man weiß aus Daten, dass es
       welche gibt. Das heißt aber nicht, dass es viele Fälle sind.
       
       taz: Die Ampel-Koalition hat 2024 neue Sanktionen für diese Menschen
       eingeführt. Wer wiederholt Arbeit ablehnt, die das Jobcenter als zumutbar
       einstuft, kann für zwei Monate seinen kompletten Regelsatz verlieren.
       [1][In einer Studie schreiben Sie]: Die Zahl der Fälle bis Juni 2025 liege
       im „niedrigen zweistelligen Bereich“. Haben Sie eine genaue Zahl? 
       
       Wolff: Ich habe eine konkrete Zahl vor mir, doch die ist nicht gesichert.
       Ob es 20, 30 oder 40 Fälle sind, spielt aber keine Rolle. So oder so sind
       es sehr wenige.
       
       taz: Warum ist es nicht möglich, die Zahl genau zu erfassen? 
       
       Wolff: Bei einem Teil der Jobcenter fehlt im Software-System die
       Möglichkeit, 100-Prozent-Sanktionen eindeutig zu dokumentieren. Bei den
       anderen sind nicht alle Einträge plausibel. Bei manchen sind zum Beispiel
       Meldeversäumnisse als Sanktionsgrund vermerkt, also etwa ein verpasster
       Termin im Jobcenter. Der vollständige Wegfall des Regelsatzes ist aber nur
       bei Arbeitsverweigerung zulässig.
       
       taz: Können Sie ausschließen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher
       liegt? 
       
       Wolff: Vielleicht sind es auch hundert Fälle, aber sicher nicht Tausende.
       
       taz: Auch wenn nur wenige Personen direkt betroffen sind: Können diese
       Sanktionen eine Abschreckungswirkung auf andere Bürgergeld-Empfänger*innen
       haben? 
       
       Wolff: Grundsätzlich gibt es solche Effekte. Wenn die Wahrscheinlichkeit
       einer Leistungsminderung steigt, gehen auch Personen schneller in
       Beschäftigung, die noch gar nicht sanktioniert wurden. Dass das hier der
       Fall war, kann ich mir aber nicht vorstellen – weil die Wahrscheinlichkeit
       einer Komplettsanktion eben sehr klein ist. Auch entsprechende
       Rechtsfolgebelehrungen gab es nicht viele, man ist mit dem Thema als
       Leistungsberechtigter also kaum konfrontiert.
       
       taz: Eine Rechtsfolgebelehrung ist gewissermaßen die Warnung des
       Jobcenters, dass eine Sanktion unmittelbar bevorsteht. Wie viele davon gab
       es für Komplettsanktionen? 
       
       Wolff: Wir haben Daten von 457 Fällen. Das ist zumindest mehr als der
       niedrige zweistellige Bereich, für den eine Auswertung überhaupt keinen
       Sinn gemacht hätte. Hier konnten wir uns anschauen, welche Merkmale diese
       Personen haben. Die Ergebnisse sind ähnlich wie bei anderen Sanktionen:
       Unter-25-Jährige und Männer kommen vergleichsweise häufig vor.
       
       Wie kommt diese Verteilung zustande? 
       
       Wolff: Das haben wir nicht explizit untersucht. Um bei den
       Altersunterschieden zu spekulieren: Voraussetzung für die Komplettsanktion
       ist, dass man in den vergangenen zwölf Monaten schon mal wegen einer
       Arbeitsverweigerung sanktioniert wurde und jetzt wieder ein Stellenangebot
       hat. Das kann bei Jüngeren häufiger vorkommen, weil sie in den Jobcentern
       intensiver betreut werden und häufiger Stellenangebote bekommen. Es kann
       aber auch damit zusammenhängen, dass sie weniger Erfahrung mit dem
       Jobcenter haben und nicht wissen, wie sie eine Sanktion abwenden können.
       
       taz: Überrepräsentiert sind laut Ihrer Studie auch deutsche Staatsbürger.
       Wie kommt das? 
       
       Wolff: Ein möglicher Grund: Deutsche bekommen häufiger Stellenangebote als
       Ausländer, weil sie seltener Sprachbarrieren haben. Aber nochmal: Wir haben
       das nicht konkret untersucht.
       
       taz: Im politischen Diskurs nimmt die Figur des Totalverweigerers eine
       große Rolle ein, die Bundesregierung will Sanktionen für sie ausweiten. Ist
       das angesichts Ihrer Zahlen eine Phantomdebatte? 
       
       Wolff: Die Schlussfolgerung ist sicherlich zulässig für das rechtliche
       Konstrukt, das derzeit in Kraft ist. Die Voraussetzungen im entsprechenden
       Paragraphen sind sehr komplex. Das Jobcenter muss nachweisen, dass die
       Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme „tatsächlich und unmittelbar besteht und
       willentlich verweigert wird“. Das ist nicht leicht und so bekommt man nur
       wenige Fälle zusammen.
       
       Anders könnte die Schlussfolgerung ausfallen, wenn es generell um Personen
       geht, die aus Sicht der Jobcenter nicht an den Tisch zu bringen sind. Es
       ist eine kleine Minderheit, aber eine belastbare Zahl haben wir nicht.
       
       taz: Insgesamt wurden 2024 laut der Bundesagentur für Arbeit 185.600
       Menschen in irgendeiner Form sanktioniert. 
       
       Wolff: Das sind aber zum großen Teil Meldeversäumnisse, und die können auf
       verschiedenste Weise zustandekommen. Es gibt Leute, die nicht verstehen,
       wie das System funktioniert. Es gibt Personen, die psychische Probleme
       haben und ihre Post nicht aufmachen. Es ist schwer zu entscheiden, ob
       dahinter eine Verweigerungshaltung steckt. Wenn eine Person einmal im Jahr
       eine Pflicht verletzt, wäre ich vorsichtig damit, sie als Totalverweigerer
       zu kategorisieren. Ohnehin habe ich noch keine gute Definition gehört, was
       ein Totalverweigerer jenseits der gesetzlichen Regelung sein soll.
       
       taz: Sie haben sich in Ihrer Forschung auch mit der Figur des
       Totalverweigerers in der politischen Debatte um das Bürgergeld beschäftigt.
       Woher kommt der Begriff? 
       
       Wolff: In meiner Jugend waren das Personen, die sowohl den Wehrdienst als
       auch den Zivildienst verweigert haben. In Bezug auf die Grundsicherung
       haben in der Ampel-Zeit Arbeitsminister Hubertus Heil und die Bild-Zeitung
       den Begriff verwendet. Sie können sich vorstellen, dass ich das nicht für
       sinnvoll halte. Wenn Personen Arbeit verweigern, kann es dafür ja gute
       Gründe geben.
       
       taz: Welche denn? 
       
       Wolff: Wenn jemand entscheidet, eine Stelle abzulehnen, weil er gute
       Chancen auf eine bessere hat, dann mag das ein Regelverstoß sein, der vom
       Jobcenter sanktioniert wird. Aber ich würde diese Person nicht gleich als
       Totalverweigerer bezeichnen. Natürlich muss es darum gehen, die
       Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Es kommt aber auf den Einzelfall an.
       
       taz: Was sind die häufigsten Gründe, aus denen Bürgergeldempfänger Arbeit
       ablehnen? 
       
       Wolff: Das hängt beispielsweise mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
       zusammen. Wir wissen aber umgekehrt aus Befragungen, dass die deutliche
       Mehrheit der Arbeitslosen bereit ist, Jobs unterhalb ihrer Qualifikation
       anzunehmen. Mehr als 60 Prozent nehmen ungünstige Arbeitszeiten und jeder
       Zweite nimmt lange Arbeitswege in Kauf. Nur eine Minderheit dagegen würde
       für einen Job auch umziehen. Aber diese Untersuchung stammt aus dem Jahr
       2017, und die Bereitschaft ändert sich mit der Lage am Arbeitsmarkt.
       
       taz: Inwiefern? 
       
       Wolff: Wenn die Lage am Arbeitsmarkt gut ist, man sich den Job also eher
       aussuchen kann, sind weniger Menschen bereit, Abstriche zu machen.
       
       taz: Aktuell dürfte es demnach weniger Bürgergeldempfänger geben, die Jobs
       ablehnen – aber es wird vermehrt über sie gesprochen. 
       
       Wolff: Vor Wahlen, in der Rezession und in Zeiten knapper Staatskassen
       kommt das Thema immer wieder auf. Das ist auch legitim. [2][Aber zur
       Wahrheit gehört, dass man durch die Sanktionierung von Arbeitslosen nicht
       unbedingt im großen Umfang Geld spart].
       
       taz: Vorhin haben Sie gesagt, dass Sie es falsch finden, dass der
       Totalverweigerer wieder aus der Mottenkiste gezogen wurde. 
       
       Wolff: Ich finde es falsch, aber ich kann die Gründe nachvollziehen. Mit
       der Bürgergeldreform ging es der Ampel zunächst um Aspekte wie Augenhöhe
       oder Anerkennung der Lebensleistung. Angesichts der anhaltenden
       Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosenzahlen wurde ein anderer Aspekt
       betont: Die Bezieher müssen sich mehr bemühen. Die Wortwahl ist aber
       unpassend.
       
       taz: Schon ein Jahr nach der ursprünglichen Bürgergeldreform führte die
       Ampel die neue Sanktion für Totalverweigerer ein. Man könnte zur
       Ehrenrettung der SPD sagen, dass sie damit das Bürgergeld retten wollte.
       Die Logik: Man muss an die wenigen Verweigerer ran, um die Akzeptanz
       insgesamt zu verbessern. 
       
       Wolff: Das erschließt sich mir nicht. Als die Ampel die Wende beschloss,
       hin zu mehr Fordern und höheren Sanktionen, hatten wir nur wenige Monate
       Erfahrungen mit dem Bürgergeld sammeln können. Es war ja gerade erst in
       Kraft getreten.
       
       taz: Die Wende kam zu schnell? 
       
       Wolff: Im Juli 2023 traten einige Regelungen des Bürgergelds erst in Kraft,
       da wurden im Frühjahr 2024 andere schon wieder verschärft und die Debatte
       sah weitere Verschärfungen vor. Wir konnten gar nicht erforschen, wie das
       Bürgergeld wirkt, was funktioniert und was nicht.
       
       taz: Klingt frustrierend. 
       
       Wolff: Ja, wir hätten das System gern zwei oder drei Jahre in einem
       stabilen Zustand beobachtet und in Ruhe untersucht und mit diesen
       Ergebnissen die Politik beraten.
       
       taz: Prinzipiell ist das Bild des „faulen Arbeitslosen“ nicht neu. Anfang
       der Nullerjahre war es Florida-Rolf, ein deutscher Arbeitsloser in Florida,
       über den die Bild-Zeitung berichtete – was damals die Hartz-Reformen
       legitimierte. 
       
       Wolff: Die Figur ist noch älter. In den 80er Jahren war es die soziale
       Hängematte. Heute ist der Totalverweigerer das, was früher der Hartzer war.
       Aber um es optimistisch zu wenden: Wenn sich die wirtschaftliche Lage
       verbessert, verschwindet die Figur wieder aus der Öffentlichkeit.
       
       taz: [3][Schwarz-Rot will das Bürgergeld in der aktuellen Form abschaffen.]
       Die Reform wird in Kürze vorgestellt. Hat die mediale Figur des
       Totalverweigerers das Bürgergeld gekillt? 
       
       Wolff: Nein, nicht allein. Es gab von Anfang an unterschiedliche
       Auffassungen in Union und SPD, da sprach noch niemand vom Totalverweigerer.
       Jetzt muss man schauen, wie der Kompromiss aussieht. Vielleicht ist es ja
       ein guter.
       
       taz: Sie haben für Ihre Studie auch mit Mitarbeitern im Jobcenter
       gesprochen und waren bei Beratungsgesprächen mit Bürgergeldempfängern
       dabei. Welche Rolle spielte dabei das Bild des vermeintlich arbeitsscheuen
       Arbeitslosen? 
       
       Wolff: Bei den Gesprächen betonten Mitarbeiter des Jobcenters oft, wie sich
       die leistungsberechtigte Person verhalten hat, was sie geleistet hat und
       was nicht.
       
       taz: Aber das ist doch Teil ihres Jobs. 
       
       Wolff: Natürlich! Aber in manchen Fällen erschwert das Bild, das ein
       Jobcenter-Mitarbeiter von seinem Gegenüber hat, womöglich die Beratung. Es
       gab einen Fall, bei dem eine Bürgergeldempfängerin ihren Partner nicht
       mitbringen durfte, obwohl sie Sprachprobleme hatte. Zudem hat der
       Jobcenter-Mitarbeiter der Frau Vorwürfe gemacht und ging davon aus, dass
       sie als Mutter nicht arbeiten möchte. Mit der Person hätte man auch anders
       reden können.
       
       taz: Führt die Figur des Totalverweigerers also zu einer Art
       Generalverdacht? 
       
       Wolff: Das kann im Einzelfall so sein. Andersherum gibt es auch Mitarbeiter
       im Jobcenter, die sagen: Ich konzentriere mich auf die motivierten Leute.
       Das kann natürlich auch mit einem Vorurteil gegenüber den anderen
       Empfängern zusammenhängen.
       
       taz: Welche Reformen bei den Sanktionsmöglichkeiten empfehlen Sie?
       
       Wolff: Aus der Erfahrung mit den sehr wenigen Totalverweigerern im Sinne
       der aktuellen Regelung: Man sollte keine allzu komplexen Regeln aufsetzen,
       die für die Mitarbeiter im Jobcenter im Alltag nicht umsetzbar sind.
       Gleichzeitig muss immer das Urteil des Verfassungsgerichts mitgedacht
       werden, das Sanktionen enge Grenzen gesetzt hat.
       
       taz: Wie sehen sinnvolle Sanktionen aus? 
       
       Wolff: Ein Kollege von mir hat erforscht, dass leichte Sanktionen und die
       Drohung damit positive Effekte haben können auf die Vermittlung in den
       Arbeitsmarkt. Aber zu viel Druck wirkt kontraproduktiv: Wenn
       Bürgergeldempfänger gar kein Geld mehr bekommen und ihnen in der Folge
       sogar der Strom abgestellt wird, hilft das auch nicht bei der Suche nach
       einem Job. Wenn die Regierung tatsächlich strenger sanktionieren will,
       sollte sie also darüber nachdenken, die Regeln für leichte Sanktionen zu
       ändern. Die sind bisher höchstens für drei Monate erlaubt, sodass man eine
       längere Dauer vorsehen könnte. Aber von zu viel Strenge würde ich abraten.
       
       8 Oct 2025
       
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