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       # taz.de -- Gegen „Gärten des Grauens“: Brandenburg mag kein Grau
       
       > Wie in Berlin sind auch in Brandenburg Schotter- und Steingärten durch
       > die Landesbauordnung verboten. Wer aber setzt das Verbot durch?
       
   IMG Bild: Schottergarten in Laichingen auf der Schwäbischen Alb
       
       Jetzt hat es auch die Landesregierung in Brandenburg klargestellt. Während
       der Fragestunde in der Landtagssitzung am Freitag hatte der
       kommunalpolitische Sprecher der Grünen, Heiner Klemp, gefragt, ob
       „Schottergärten“ in Brandenburg zulässig seien. Nein, hatte ihm nach
       eigenen Angaben Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) geantwortet.
       Laut Brandenburgischer Bauordnung seien sie unzulässig. Lediglich einzelne
       Bebauungspläne könnten Ausnahmen ermöglichen.
       
       Klemp zeigte sich daraufhin erfreut. „Damit haben die Bauordnungsämter der
       Landkreise und kreisfreien Städte nun auch in Brandenburg eine stabile
       Grundlage, um gegen die ‚Gärten des Grauens‘ vorzugehen“, teilte er am
       Sonntag mit. Diese Grundlage basiert in der Regel auf den
       Landesbauordnungen, die besagen, dass unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig
       sein müssen. Eine Gesetzesänderung, wie sie als einziges Bundesland
       Baden-Württemberg vorgenommen hat, ist also nicht zwingend, um gegen
       Schotter- oder Steingärten vorzugehen. Die grün-schwarze Landesregierung in
       Stuttgart hatte die Gärten im Juli verboten. Umstritten ist allerdings, ob
       das Verbot nur für neue Steingärten oder auch rückwirkend gilt.
       
       Dass die „Gärten des Grauens“ zum Politikum wurden, ist sicher auch der
       gleichnamigen Facebook-Seite zu verdanken Die Gruppe will nach eigenen
       Angaben „durch Aufklärung und Information, durch kreative Vorschläge und
       mit dem Mittel der Satire (...) gegen die Verschotterung und Versiegelung
       unserer Städte und Dörfer“ angehen. Auf den Fotos, die auf der Seite
       gepostet werden, sind oft Grundstücke mit Häusern zu sehen, deren Rollläden
       heruntergelassen sind. Offenbar ist der Trend zu „pflegeleichten“ Gärten
       bei Wochenendgrundstücken besonders ausgeprägt.
       
       Das hat auch Georg Kössler, klimapolitscher Sprecher der Berliner Grünen,
       beobachtet. „Bei meinen Eltern in Mahlsdorf sehe ich diese Gärten nicht,
       sie sind wohl eher ein Phänomen im wohlsituierten Westberlin“, sagt er.
       Laut Kössler verbiete auch in Berlin die Bauordnung Steingärten. Er
       fordert: „Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern eine bessere Ausstattung
       der Bezirksämter.“ Bei Neubauanträgen müsse ein Bauherr nicht nachweisen,
       wie der Freiraum gestaltet ist. „Das rutscht bei den Ämtern oft durch“,
       sagt Kössler. „Wahrscheinlich brauchen wir mal einen Stadtrat, der das für
       sich als Thema erkennt.“
       
       30 Aug 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uwe Rada
       
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