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       # taz.de -- Gericht zu G-20-Protest: Kein Camp im Stadtpark
       
       > Nächste Runde im Camp-Streit: Die Übernachtung im Stadtpark sei keine
       > schützenswerte Meinungsäußerung, also auch keine Dauerkundgebung.
       
   IMG Bild: Der Stadtpark in Hamburg ohne Zelte
       
       Hamburg taz | Der Grundrechtsstreit über die Protestcamps während des
       G-20-Gipfels in Hamburg wird nächste Woche vor dem
       Bundesverfassungsgericht entschieden. Am Montag wird der Anwalt der
       Organisatoren des geplanten Camps im Stadtpark, Martin Klingner, in
       Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen. „Es bleibt mir nichts anderes
       übrig, ich hätte mir gewünscht, der Hamburger Senat hätte seiner Polizei
       Einhalt geboten“, sagte Klingner der taz.
       
       Am Freitag hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) überraschend
       entschieden, dem Camp den Schutz des Versammlungsgesetzes zu versagen. Es
       sei nicht ersichtlich, dass alle 10.000 Camper*innen „rund um die Uhr“ ihre
       Meinung öffentlichkeitswirksam kund täten (4 Bs 125/17). Die Zeltstadt sei
       lediglich zum Übernachten gedacht. Damit fehle der versammlungsrechtlich
       geschützte Kundgabe-Charakter. Das OVG widersprach so den zuvor gefällten
       Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, das dem Protestcamp
       versammlungsrechtlichen Charakter zugesprochen hatte.
       
       Aus Sicht des Verwaltungsgerichts wiegt das Versammlungsrecht schwerer als
       die Befürchtungen der Polizei, dass militante GipfelgegnerInnen die
       Zeltstädte als Basis für Aktionen in der Stadt nutzen könnten.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch auch einen Teil der von der
       Polizei erlassenen Demo-Verbotszone aufgehoben. Das Camp als „friedliche
       Versammlung“ könne nicht verboten werden, weil ein „polizeilicher Notstand“
       nicht erkennbar sei.
       
       Sollte das Bundesverfassungsgericht Protestcamps als politische
       Versammlungen anerkennen, die dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit
       unterliegen – wie es das Verwaltungsgericht München beim G-7-Gipfel in
       Elmau 2015 getan hat – wäre das eine schwere Niederlage für den rot-grünen
       Hamburger Senat als politisch Verantwortlichen für das Agieren der
       Polizeistrategen, die in der Ära des rechtspopulistischen Hardliners Ronald
       Schill Karriere gemacht haben.
       
       23 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
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