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       # taz.de -- Häusliche Gewalt: Elektro-Fußfessel soll Opfer schützen
       
       > Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Gerichte
       > künftig die Täter zum Tragen eines solchen Geräts verpflichten können.
       > Das Ausmaß häuslicher Gewalt ist erschreckend hoch.
       
   IMG Bild: Das spanische Modell der elektronischen Fußfessel
       
       Berlin dpa | Opfer von häuslicher Gewalt sollen durch eine elektronische
       Fußfessel für den Täter künftig besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf
       des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Familiengerichte künftig die
       Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten
       können. „Unser Staat muss mehr tun gegen häusliche Gewalt“, sagte
       Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Samstag. „Wir müssen insbesondere Frauen
       besser schützen.“
       
       Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und
       „kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder
       Unterstützung suchen“, heißt es in dem Papier, das der Deutschen
       Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die Funke Mediengruppe darüber
       berichtet. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich
       ein Täter nähert.
       
       ## Ministerin: Fußfesseln flächendeckend einsetzen
       
       „Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder
       Ex-Partner angegriffen“, sagte Hubig. „Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein
       Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Wir dürfen uns an diese brutale
       Gewalt nicht gewöhnen. Wir müssen häusliche Gewalt entschlossen bekämpfen.“
       Elektronische Fußfesseln könnten Leben retten. „Es ist an der Zeit, dass
       wir dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einsetzen, um
       insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.“
       
       Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Einführung der elektronischen
       Aufenthaltsüberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im
       Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere
       Körperverletzungen vermieden werden.“ Es könne nicht nur das Opfer früher
       gewarnt werden, sondern auch Täter könnten sich anders verhalten, wenn sie
       wissen, dass sie überwacht werden. „Insgesamt kann dies zur Rettung von
       Leib und Leben der Opfer beitragen“, heißt es in dem Entwurf.
       
       Die Fußfessel soll bei sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt
       eingesetzt werden. Die Richter sollen sie zunächst für höchstens ein halbes
       Jahr anordnen dürfen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich,
       wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt und die Gefahr nach
       Einschätzung der Richter weiter besteht, wie es in dem Entwurf heißt.
       
       ## Mehr Fälle von häuslicher Gewalt bekannt – Rekord 2024
       
       Mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes soll eine bundesweite
       Regelung geschaffen werden. Mehr als 250.000 Menschen sind 2023 Opfer von
       häuslicher Gewalt geworden, wie aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt des
       Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Experten gehen von einer Dunkelziffer
       nicht gemeldeter Fälle aus. Der Großteil der Betroffenen von häuslicher
       Gewalt sind Frauen, die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen sind
       männlich.
       
       Zahlen für 2024 zu häuslicher Gewalt sind noch nicht offiziell vorgestellt
       worden. Laut einem Bericht der Welt am Sonntag gab es mit 265.942
       betroffenen Menschen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Die Zeitung
       bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.
       
       Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort
       sei seit der [1][Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter 2009]
       kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf
       
       Hubig will auch einführen, dass Familiengerichte die Täter künftig zu
       Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Zudem sollen Familienrichter
       Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Das Ziel dabei: Eine
       bessere Einschätzung der Bedrohungslage. Auch solle der Strafrahmen für
       Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe
       oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe
       oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
       
       23 Aug 2025
       
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