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       # taz.de -- Hamburger Nikab-Urteil: Leerstelle im Schulgesetz
       
       > Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht
       > geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz
       > zu verschärfen.
       
   IMG Bild: Der Nikab lässt nur die Augen frei
       
       Eine Vollverschleierung von Schülerinnen wäre an Berliner Schulen nicht
       hinnehmbar: „Das Tragen einer Vollverschleierung ist mit dem staatlichen
       Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht vereinbar“, sagte eine Sprecherin von
       Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag auf Nachfrage. Sie
       reagierte damit auf ein Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts von
       Montag. Die Hamburger Richter hatten einer 16-jährigen Schülerin einer
       Berufsschule das Recht zugesprochen, im Unterricht den Nikab zu tragen. Der
       Schleier verhüllt das Gesicht beinahe komplett und lässt nur einen Schlitz
       für die Augen frei.
       
       In Hamburg hatte das Oberverwaltungsgericht am Montag eine Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts bestätigt: Demnach habe die Schulbehörde keine
       rechtliche Grundlage, mit der sie ein [1][Vollverschleierungsverbot]
       begründen könne. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) kündigte daraufhin
       am Dienstag an, das Schulgesetz entsprechend anpassen zu wollen.
       
       Auch im Berliner Schulgesetz ist ein Verschleierungsverbot für Schülerinnen
       nicht geregelt, sagt Scheeres’ Sprecherin. „Wir argumentieren aber
       allgemein mit dem Schulverhältnis, das eine Vollverschleierung
       ausschließt.“ Demnach sei „ein normaler Unterricht ausgeschlossen, da
       einerseits die Kommunikation erschwert wäre, andererseits bei
       Prüfungssituationen keine hinreichende Identifizierung möglich wäre.“
       
       In Berlin sei bisher zwar „noch kein Fall bekannt“, betonte die Sprecherin.
       Gleichwohl werde man sich jetzt mit Hamburg austauschen und „Schlüsse
       daraus ziehen“. Baden-Württemberg kündigte bereits an, das
       Landesschulgesetz proaktiv ändern zu wollen: Das Hamburger Urteil zeige die
       „Notwendigkeit einer rechtlich wasserdichten Regelung, um ein Verbot im
       Ernstfall durchzusetzen“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU).
       
       4 Feb 2020
       
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   DIR Anna Klöpper
       
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